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Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Was ist eine Abmahnung Filesharing - Internettauschbörse - P2P Wer Musik, Filme, Software, Spiele oder andere urheberrechtlich geschützte Werke über sog. Tauschbörsen (P2P Filesharingbörsen) aus dem Netz lädt, stellt in aller Regel automatisch während des Downloadvorgangs die auf seinem Computer herunter geladenen Teile der Datei auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur  Verfügung. Dies stellt eine unerlaubte Verbreitung urheberrechtlicher Werke dar, da der Tauschbörsennutzer keine Erlaubnis hat die Datei an Dritte weiter zu geben. Wer beim Filesharing erwischt wird erhält daher nach einigen Wochen, oder Monaten (je nach dem wie lange die Ermittlungen dauern), eine sog. Abmahnung von einer vom Rechteinhaber beauftragten Anwaltskanzlei. Die Abmahnung ist eine außergerichtliche, zivilrechtliche Aufforderung ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen (hier z.B. die Dateien in Zukunft nicht mehr zu verbreiten). Meist ist Abmahnung auch eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten künftig unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Durch die Abmahnung soll ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Nach § 97 a UrhG soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Frist zur Reaktion ist meist sehr kurz, oft nur wenige Tage gehalten, daher ist rasches, aber überlegtes Handeln gefordert. Nichthandeln ist auf jeden Fall die schlechteste und u.U. auch teuerste Lösung, da in diesem Fall sofort vor Gericht die Unterlassung eingeklagt werden kann, und Anwalt- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro drohen können. Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche manchmal auch außergewöhnlich hohe Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung beinhalten und der Zahlung eines Pauschalbetrages, welcher bei einigen unseren Mandanten bis zu 6.000.- € betragen sollte, wäre der Fall laut den abmahnendem Anwälten zivilrechtlich erledigt. Oftmals enthält daher der dem Abmahnschreiben beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung auch eine Vergleichsannahmeerklärung über die Zahlung eines angeblichen Schadensersatzes. Dies hat zur Folge, dass sich der Unterzeichner bei Abgabe dieser Unterlassungserklärung gleichzeitig auch zur Zahlung des verlangten Vergleichsbetrages verpflichtet. Darüber hinaus enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung oft auch ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis. Manchmal sind auch Gerichtsstandvereinbarungen enthalten. Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall von einen fachkundigen Anwalt überprüfen und abändern lassen. Zudem stellt sich die Frage, ob diesen Abmahnung mit entsprechend vorgefertigen Unterlassungserklärungen nach § 97a UrhG wirksam sind und ob ein Ersatz der Aufwendungen (Anwaltskosten der Abmahnung und Ermittlungskosten) zu Recht gefordert werden. Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern. Auf jeden Fall sollte in den Fällen einer Abmahnung ein mit der Materie betrauter Rechtsanwalt aufgesucht werden. Wir empfehlen, sofern tatsächlich ein Upload erfolgt ist, die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt. Darüber hinaus sollte eine derartige abgeänderte Erklärung die angedrohte Vertragsstrafe in eine angemessene Verpflichtung umwandeln, deren Höhe später ggf. von einem Gericht überprüft werden kann. Auch die Höhe des Schadensersatzes sollte genau überprüft werden. In fast allen von uns vertretenen Fällen konnte eine deutliche Reduzierung des Schadensersatzanspruchs erreicht werden. Immer wieder tauchen auch Fälle auf, bei denen die Abmahnung auch zu unrecht erfolgt ist. Jedoch sei folgendes klargestellt: Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und können, sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann, sehr teuer werden. Im Internet, so auch in unserem  Blog  finden sich verschiedene Urteile, welche im Bereich Tauschbörsen, Nutzung von WLAN, Störerhaftung, Beaufsichtigung von Minderjährigen, etc in letzter Zeit ergangen sind. Die Rechtsprechung ist hier oftmals jedoch sehr unterschiedlich. Leider existiert nach wie vor nur wenig höchstrichterliche Rechtsprechung. Keineswegs sollte jedoch die beigefügte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung von Ihnen unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden ist. Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt über 2000 Fälle von Abmahnungen. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weiterführende Informationen zum Thema: Wie kommt die Abmahnkanzlei an meine Daten Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben Welche Kanzleien mahnen derzeit ab Was können wir für Sie tun Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Was ist eine Abmahnung Filesharing - Internettauschbörse - P2P Wer Musik, Filme, Software, Spiele oder andere urheberrechtlich geschützte Werke über sog. Tauschbörsen (P2P Filesharingbörsen) aus dem Netz lädt, stellt in aller Regel automatisch während des Downloadvorgangs die auf seinem Computer herunter geladenen Teile der Datei auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur  Verfügung. Dies stellt eine unerlaubte Verbreitung urheberrechtlicher Werke dar, da der Tauschbörsennutzer keine Erlaubnis hat die Datei an Dritte weiter zu geben. Wer beim Filesharing erwischt wird erhält daher nach einigen Wochen, oder Monaten (je nach dem wie lange die Ermittlungen dauern), eine sog. Abmahnung von einer vom Rechteinhaber beauftragten Anwaltskanzlei. Die Abmahnung ist eine außergerichtliche, zivilrechtliche Aufforderung ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen (hier z.B. die Dateien in Zukunft nicht mehr zu verbreiten). Meist ist Abmahnung auch eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten künftig unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Durch die Abmahnung soll ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Nach § 97 a UrhG soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Frist zur Reaktion ist meist sehr kurz, oft nur wenige Tage gehalten, daher ist rasches, aber überlegtes Handeln gefordert. Nichthandeln ist auf jeden Fall die schlechteste und u.U. auch teuerste Lösung, da in diesem Fall sofort vor Gericht die Unterlassung eingeklagt werden kann, und Anwalt- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro drohen können. Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche manchmal auch außergewöhnlich hohe Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung beinhalten und der Zahlung eines Pauschalbetrages, welcher bei einigen unseren Mandanten bis zu 6.000.- € betragen sollte, wäre der Fall laut den abmahnendem Anwälten zivilrechtlich erledigt. Oftmals enthält daher der dem Abmahnschreiben beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung auch eine Vergleichsannahmeerklärung über die Zahlung eines angeblichen Schadensersatzes. Dies hat zur Folge, dass sich der Unterzeichner bei Abgabe dieser Unterlassungserklärung gleichzeitig auch zur Zahlung des verlangten Vergleichsbetrages verpflichtet. Darüber hinaus enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung oft auch ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis. Manchmal sind auch Gerichtsstandvereinbarungen enthalten. Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall von einen fachkundigen Anwalt überprüfen und abändern lassen. Zudem stellt sich die Frage, ob diesen Abmahnung mit entsprechend vorgefertigen Unterlassungserklärungen nach § 97a UrhG wirksam sind und ob ein Ersatz der Aufwendungen (Anwaltskosten der Abmahnung und Ermittlungskosten) zu Recht gefordert werden. Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern. Auf jeden Fall sollte in den Fällen einer Abmahnung ein mit der Materie betrauter Rechtsanwalt aufgesucht werden. Wir empfehlen, sofern tatsächlich ein Upload erfolgt ist, die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt. Darüber hinaus sollte eine derartige abgeänderte Erklärung die angedrohte Vertragsstrafe in eine angemessene Verpflichtung umwandeln, deren Höhe später ggf. von einem Gericht überprüft werden kann. Auch die Höhe des Schadensersatzes sollte genau überprüft werden. In fast allen von uns vertretenen Fällen konnte eine deutliche Reduzierung des Schadensersatzanspruchs erreicht werden. Immer wieder tauchen auch Fälle auf, bei denen die Abmahnung auch zu unrecht erfolgt ist. Jedoch sei folgendes klargestellt: Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und können, sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann, sehr teuer werden. Im Internet, so auch in unserem  Blog  finden sich verschiedene Urteile, welche im Bereich Tauschbörsen, Nutzung von WLAN, Störerhaftung, Beaufsichtigung von Minderjährigen, etc in letzter Zeit ergangen sind. Die Rechtsprechung ist hier oftmals jedoch sehr unterschiedlich. Leider existiert nach wie vor nur wenig höchstrichterliche Rechtsprechung. Keineswegs sollte jedoch die beigefügte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung von Ihnen unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden ist. Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt über 2000 Fälle von Abmahnungen. Als Fachanwalt für IT- Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weiterführende Informationen zum Thema: Wie kommt die Abmahnkanzlei an meine Daten Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben Welche Kanzleien mahnen derzeit ab Was können wir für Sie tun Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Was ist eine Abmahnung Filesharing - Internettauschbörse - P2P Wer Musik, Filme, Software, Spiele oder andere urheberrechtlich geschützte Werke über sog. Tauschbörsen (P2P Filesharingbörsen) aus dem Netz lädt, stellt in aller Regel automatisch während des Downloadvorgangs die auf seinem Computer herunter geladenen Teile der Datei auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur  Verfügung. Dies stellt eine unerlaubte Verbreitung urheberrechtlicher Werke dar, da der Tauschbörsennutzer keine Erlaubnis hat die Datei an Dritte weiter zu geben. Wer beim Filesharing erwischt wird erhält daher nach einigen Wochen, oder Monaten (je nach dem wie lange die Ermittlungen dauern), eine sog. Abmahnung von einer vom Rechteinhaber beauftragten Anwaltskanzlei. Die Abmahnung ist eine außergerichtliche, zivilrechtliche Aufforderung ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen (hier z.B. die Dateien in Zukunft nicht mehr zu verbreiten). Meist ist Abmahnung auch eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten künftig unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Durch die Abmahnung soll ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Nach § 97 a UrhG soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Frist zur Reaktion ist meist sehr kurz, oft nur wenige Tage gehalten, daher ist rasches, aber überlegtes Handeln gefordert. Nichthandeln ist auf jeden Fall die schlechteste und u.U. auch teuerste Lösung, da in diesem Fall sofort vor Gericht die Unterlassung eingeklagt werden kann, und Anwalt- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro drohen können. Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche manchmal auch außergewöhnlich hohe Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung beinhalten und der Zahlung eines Pauschalbetrages, welcher bei einigen unseren Mandanten bis zu 6.000.- € betragen sollte, wäre der Fall laut den abmahnendem Anwälten zivilrechtlich erledigt. Oftmals enthält daher der dem Abmahnschreiben beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung auch eine Vergleichsannahmeerklärung über die Zahlung eines angeblichen Schadensersatzes. Dies hat zur Folge, dass sich der Unterzeichner bei Abgabe dieser Unterlassungserklärung gleichzeitig auch zur Zahlung des verlangten Vergleichsbetrages verpflichtet. Darüber hinaus enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung oft auch ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis. Manchmal sind auch Gerichtsstandvereinbarungen enthalten. Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall von einen fachkundigen Anwalt überprüfen und abändern lassen. Zudem stellt sich die Frage, ob diesen Abmahnung mit entsprechend vorgefertigen Unterlassungserklärungen nach § 97a UrhG wirksam sind und ob ein Ersatz der Aufwendungen (Anwaltskosten der Abmahnung und Ermittlungskosten) zu Recht gefordert werden. Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern. Auf jeden Fall sollte in den Fällen einer Abmahnung ein mit der Materie betrauter Rechtsanwalt aufgesucht werden. Wir empfehlen, sofern tatsächlich ein Upload erfolgt ist, die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt. Darüber hinaus sollte eine derartige abgeänderte Erklärung die angedrohte Vertragsstrafe in eine angemessene Verpflichtung umwandeln, deren Höhe später ggf. von einem Gericht überprüft werden kann. Auch die Höhe des Schadensersatzes sollte genau überprüft werden. In fast allen von uns vertretenen Fällen konnte eine deutliche Reduzierung des Schadensersatzanspruchs erreicht werden. Immer wieder tauchen auch Fälle auf, bei denen die Abmahnung auch zu unrecht erfolgt ist. Jedoch sei folgendes klargestellt: Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und können, sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann, sehr teuer werden. Im Internet, so auch in unserem  Blog  finden sich verschiedene Urteile, welche im Bereich Tauschbörsen, Nutzung von WLAN, Störerhaftung, Beaufsichtigung von Minderjährigen, etc in letzter Zeit ergangen sind. Die Rechtsprechung ist hier oftmals jedoch sehr unterschiedlich. Leider existiert nach wie vor nur wenig höchstrichterliche Rechtsprechung. Keineswegs sollte jedoch die beigefügte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung von Ihnen unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden ist. Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt über 2000 Fälle von Abmahnungen. Als Fachanwalt für IT- Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weiterführende Informationen zum Thema: Wie kommt die Abmahnkanzlei an meine Daten Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben Welche Kanzleien mahnen derzeit ab Was können wir für Sie tun Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht