Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Informationen zum Thema  Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen illegalem Download / Filesharing - P2P Fragen - Antworten - Hilfe  Die Welle der Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer geht weiter. In inhaltlich nahezu identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, Porno-Filme, MP3s oder Spiele über Filesharing-/ Internettauschbörsen Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.  Die nachfolgenden Informationen sollen Betroffenen Hilfestellungen bei einer erfolgten Abmahnung geben. 			 •	Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt •	Wie kommt die Abmahnkanzlei an meine Daten •	Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss •	Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung •	Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben •	Welche Kanzleien mahnen derzeit ab •	Was können wir für Sie tun •	Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung •	Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden  Wichtig! Keine Panik!! Lesen Sie die Informationen unter den obigen Links genau durch.   Wir erleben immer wieder, dass Mandanten durch die Schreiben der Abmahnanwälte völlig geschockt sind, panisch einen Anwalt beauftragen, ohne sich über dessen Leistung und Kosten im Klaren zu sein oder auch sofort und ohne Zögern alles unterschreiben und zahlen was von den Abmahnanwälten gefordert wird.  Nichts überstürzen, aber auch keinesfalls das Schreiben der Abmahnanwälte auf die leichte Schulter nehmen. Es ist (auch wenn die gesetzten Fristen sehr kurz gehalten sind) nicht notwendig am Wochenende oder zur nachtschlafenden Zeit umgehend einen Anwalt zu kontaktieren (auch wenn Ihnen dies einige Kollegen auf Ihrer Homepage so anbieten). Anwälte die sich mit diesem Thema beschäftigen können Ihnen auch am nächsten Werktag innerhalb kürzester Zeit helfen.  Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - die meisten Menschen gehen zu einem Anwalt genauso gerne wie zu einem Zahnarzt (was ich als Anwalt gar nicht nachvollziehen kann ;.). Daher wollen Sie auch Gewissheit haben, dass ihr Anwalt sich auch mit der Materie auskennt. Nichts gegen Kollegen, die von einer Scheidung über den Verkehrsunfalls zur Arbeitsgerichtsklage sich auch noch im Urheberrecht auskennen - aber es gibt auf Grund der Komplexität der verschiedenen Rechtsgebiete aus guten Grund Fachanwälte (Urheberrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz, etc), welche sowohl die theoretische als auch praktische Erfahrung zur Bearbeitung der Fälle nachweisen müssen. Diese sind meist nicht teurer als Generalisten, da sie sich tagtäglich mit ähnlichen Fällen beschäftigen und daher weniger Zeit und Aufwand haben.  Ein Anwalt verlangt zu Recht für seine Tätigkeit auch ein Honorar (die Rechtsschutzversicherung deckt in aller Regel Urheberrechtsverletzungen nicht ab) und Sie wollen sicher gehen, dass Sie für Ihr Geld auch kompetent beraten werden. Die Kosten der Anwälte, welche sich mit Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing befassen, variieren teils sehr stark. Schon aus diesem Grund sollten Sie sich ausführlich informieren und in Ruhe den Anwalt Ihres Vertrauen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen und Kosten und Leistungen vergleichen.  Vertretung zum Pauschalpreis - Honorarvereinbarung  Bei uns zahlen Sie für Abmahnungen wegen Filesharing in der Regel einen Pauschalpreis, der sich nach Höhe des Schadenersatzes und Aufwand richtet. Die genauen Anwaltskosten teilen wir Ihnen vor Übernahme des Falles telefonisch oder per Mail mit und treffen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.  Bei uns gibt es keine versteckten Kosten! Im Fixhonorar ist bei uns ist nicht nur die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sowie ein individuelles, auf Ihren Fall abgestimmtes Antwortschreiben auf die Abmahnung an die Gegenseite im Preis enthalten, sondern die komplette zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung Ihres Falles. Wir helfen seit Jahren bundesweit in über 2.000 Fällen Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de .  Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern. Eine falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Auf jeden Fall sollten Sie nachdem Sie diese Informationen hier gelesen haben, einen mit der Materie betrauten Rechtsanwalt kontaktieren.  Wir empfehlen, sofern tatsächlich ein Upload erfolgt ist, die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt. Den "Rat" einiger weniger Kollegen keine Abmahnung abzugeben oder das Schreiben komplett zu ignorieren können wir auf keinen Fall unterstützen - es sei denn Ihnen ist es egal, ob Sie unter Umständen mehrere tausend Euro an Anwalts- und Gerichtsgebühren bezahlen wollen.  Auch die Höhe des angeblichen Schadensersatzes sollte genau überprüft werden. In allen von uns vertretenen Fällen konnte eine deutliche Reduzierung des Schadensersatzanspruchs erreicht werden. Dies gilt vor allem dann, wenn Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Immer wieder tauchen auch Fälle auf, bei denen die Abmahnung auch zu Unrecht erfolgt ist. Jedoch sei folgendes klargestellt: Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und können, sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann, sehr teuer werden. Im Internet finden sich verschiedene Urteile, unterschiedlicher Gerichte welche im Bereich Tauschbörsen, Nutzung von WLAN, Störerhaftung, Beaufsichtigung von Minderjährigen, etc. in letzter Zeit ergangen sind. Die Rechtsprechung ist hier oftmals jedoch sehr unterschiedlich. Leider existiert noch sehr wenig höchstrichterliche Rechtsprechung, so dass Gerichtsverfahren nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen können.  Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt seit mehreren Jahren kompetent über 2.000 Betroffene von Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.  Gerne helfen wir auch Ihnen bei Problemen mit Abmahnungen. Vertrauen Sie nicht blind auf Forenmeinungen! Wir erleben immer wieder, dass sog. Hotlines oder Rechtsschutzversicherungen sehr zweifelhafte Ratschläge geben. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der mit der Materie in seiner täglichen Praxis vertraut ist und schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat.  Wichtig! Erkundigen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwalts über dessen Kosten und vereinbaren Sie diese vor Beauftragung - so sind Sie vor teuren unliebsamen Überraschungen geschützt. Bei einem geforderten Schadensersatz z.B. von z.B. 650.- € macht es wirtschaftlich wenig Sinn, wenn Sie Ihrem eigenen Anwalt gleichviel oder mehr zahlen müssen, als die Gegenseite als Schadensersatz fordert. Uns sind leider auch Fälle bekannt, bei denen Mandanten an ihren eigenen Anwalt mehrere tausend Euro bezahlt haben bei einem ursprünglich geforderten Schadensersatz von wenigen hundert Euro!
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Informationen zum Thema  Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen illegalem Download / Filesharing - P2P Fragen - Antworten - Hilfe  Die Welle der Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer geht weiter. In inhaltlich nahezu identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, Porno-Filme, MP3s oder Spiele über Filesharing-/ Internettauschbörsen Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.  Die nachfolgenden Informationen sollen Betroffenen Hilfestellungen bei einer erfolgten Abmahnung geben. 			 •	Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt •	Wie kommt die Abmahnkanzlei an meine Daten •	Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss •	Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung •	Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben •	Welche Kanzleien mahnen derzeit ab •	Was können wir für Sie tun •	Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung •	Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden  Wichtig! Keine Panik!! Lesen Sie die Informationen unter den obigen Links genau durch.   Wir erleben immer wieder, dass Mandanten durch die Schreiben der Abmahnanwälte völlig geschockt sind, panisch einen Anwalt beauftragen, ohne sich über dessen Leistung und Kosten im Klaren zu sein oder auch sofort und ohne Zögern alles unterschreiben und zahlen was von den Abmahnanwälten gefordert wird.  Nichts überstürzen, aber auch keinesfalls das Schreiben der Abmahnanwälte auf die leichte Schulter nehmen. Es ist (auch wenn die gesetzten Fristen sehr kurz gehalten sind) nicht notwendig am Wochenende oder zur nachtschlafenden Zeit umgehend einen Anwalt zu kontaktieren (auch wenn Ihnen dies einige Kollegen auf Ihrer Homepage so anbieten). Anwälte die sich mit diesem Thema beschäftigen können Ihnen auch am nächsten Werktag innerhalb kürzester Zeit helfen.  Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - die meisten Menschen gehen zu einem Anwalt genauso gerne wie zu einem Zahnarzt (was ich als Anwalt gar nicht nachvollziehen kann ;.). Daher wollen Sie auch Gewissheit haben, dass ihr Anwalt sich auch mit der Materie auskennt. Nichts gegen Kollegen, die von einer Scheidung über den Verkehrsunfalls zur Arbeitsgerichtsklage sich auch noch im Urheberrecht auskennen - aber es gibt auf Grund der Komplexität der verschiedenen Rechtsgebiete aus guten Grund Fachanwälte (Urheberrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz, etc), welche sowohl die theoretische als auch praktische Erfahrung zur Bearbeitung der Fälle nachweisen müssen. Diese sind meist nicht teurer als Generalisten, da sie sich tagtäglich mit ähnlichen Fällen beschäftigen und daher weniger Zeit und Aufwand haben.  Ein Anwalt verlangt zu Recht für seine Tätigkeit auch ein Honorar (die Rechtsschutzversicherung deckt in aller Regel Urheberrechtsverletzungen nicht ab) und Sie wollen sicher gehen, dass Sie für Ihr Geld auch kompetent beraten werden. Die Kosten der Anwälte, welche sich mit Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing befassen, variieren teils sehr stark. Schon aus diesem Grund sollten Sie sich ausführlich informieren und in Ruhe den Anwalt Ihres Vertrauen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen und Kosten und Leistungen vergleichen.  Vertretung zum Pauschalpreis - Honorarvereinbarung  Bei uns zahlen Sie für Abmahnungen wegen Filesharing in der Regel einen Pauschalpreis, der sich nach Höhe des Schadenersatzes und Aufwand richtet. Die genauen Anwaltskosten teilen wir Ihnen vor Übernahme des Falles telefonisch oder per Mail mit und treffen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.  Bei uns gibt es keine versteckten Kosten! Im Fixhonorar ist bei uns ist nicht nur die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sowie ein individuelles, auf Ihren Fall abgestimmtes Antwortschreiben auf die Abmahnung an die Gegenseite im Preis enthalten, sondern die komplette zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung Ihres Falles. Wir helfen seit Jahren bundesweit in über 2.000 Fällen Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de .  Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern. Eine falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Auf jeden Fall sollten Sie nachdem Sie diese Informationen hier gelesen haben, einen mit der Materie betrauten Rechtsanwalt kontaktieren.  Wir empfehlen, sofern tatsächlich ein Upload erfolgt ist, die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt. Den "Rat" einiger weniger Kollegen keine Abmahnung abzugeben oder das Schreiben komplett zu ignorieren können wir auf keinen Fall unterstützen - es sei denn Ihnen ist es egal, ob Sie unter Umständen mehrere tausend Euro an Anwalts- und Gerichtsgebühren bezahlen wollen.  Auch die Höhe des angeblichen Schadensersatzes sollte genau überprüft werden. In allen von uns vertretenen Fällen konnte eine deutliche Reduzierung des Schadensersatzanspruchs erreicht werden. Dies gilt vor allem dann, wenn Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Immer wieder tauchen auch Fälle auf, bei denen die Abmahnung auch zu Unrecht erfolgt ist. Jedoch sei folgendes klargestellt: Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und können, sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann, sehr teuer werden. Im Internet finden sich verschiedene Urteile, unterschiedlicher Gerichte welche im Bereich Tauschbörsen, Nutzung von WLAN, Störerhaftung, Beaufsichtigung von Minderjährigen, etc. in letzter Zeit ergangen sind. Die Rechtsprechung ist hier oftmals jedoch sehr unterschiedlich. Leider existiert noch sehr wenig höchstrichterliche Rechtsprechung, so dass Gerichtsverfahren nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen können.  Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt seit mehreren Jahren kompetent über 2.000 Betroffene von Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.  Gerne helfen wir auch Ihnen bei Problemen mit Abmahnungen. Vertrauen Sie nicht blind auf Forenmeinungen! Wir erleben immer wieder, dass sog. Hotlines oder Rechtsschutzversicherungen sehr zweifelhafte Ratschläge geben. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der mit der Materie in seiner täglichen Praxis vertraut ist und schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat.  Wichtig! Erkundigen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwalts über dessen Kosten und vereinbaren Sie diese vor Beauftragung - so sind Sie vor teuren unliebsamen Überraschungen geschützt. Bei einem geforderten Schadensersatz z.B. von z.B. 650.- € macht es wirtschaftlich wenig Sinn, wenn Sie Ihrem eigenen Anwalt gleichviel oder mehr zahlen müssen, als die Gegenseite als Schadensersatz fordert. Uns sind leider auch Fälle bekannt, bei denen Mandanten an ihren eigenen Anwalt mehrere tausend Euro bezahlt haben bei einem ursprünglich geforderten Schadensersatz von wenigen hundert Euro!