Rechtsanwaltsgebühren - was Ihr Fall bei uns kostet - wie wir
abrechnen
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder seitenlange unverständliche Formulierungen. Sie sollen von Anfang an wissen, was Sie eine anwaltliche Tätigkeit kostet.Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede Dienstleistung auch Geld - schließlich müssen auch Anwälte Ihren Lebensunterhalt verdienen, sich regelmäßig fortbilden und Ihre Kanzlei unterhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch auch für den Mandanten, für einen Anwalt Geld auszugeben. WennmandurchdenfundiertenanwaltlichenRateinenaussichtslosenProzessvermeidenkann,kanndieserheblichesGeldsparen. GewinntmaneinenGerichtsprozessmitanwaltlicherHilfe,sowirddiegegnerischeParteiinderRegelzurgesamtenKostenerstattung verpflichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Bei einem Vergleich werden auch die Kosten des Verfahrens in der Regel zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt.RechtsanwältekönnennachdemRechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG).oderdurchHonorarvereinbarungmitIhrenMandanten abrechnen.InderRegelrechnenwiraußergerichtlich,wiediemeistenAnwälteimIT-Recht,durcheineHonorarvereinbarungmitdem Mandanten nach Stundenaufwand ab. Bei"einfachen,Standard-Fällen",d.h.z.B.beiAbmahnungenwegenUrheberrechtsverletzungen,welchebeiunszurtäglichen Praxisgehören,rechnenwirnachFixhonorarab.HierrichtetsichunserAnwaltshonorarinderRegelnachdemgeltendgemachten (oderanzunehmenden)Schadenersatz.SiekönnenunsgernevollkommenunverbindlichIhreAbmahnungz.B.pere-MailoderFax unterAngabeIhrerTelefonnummerzusendenundwirsetzenunsumgehendmitIhneninVerbindungundteilenIhnendieexakten Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in diesen Fall mit. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen. BeiVertragsüberprüfungen,Erstellung/ÜberprüfungvonVerträgen,AGB,Datenschutzberatungen,Webseiten-und Shopsystemüberprüfungen,MarkenanmeldungenundRecherchensowieimSexualstrafrechtrechnenwirinderRegelnach Stundenhonorarab.BitteschildernSieunsdieAngelegenheitundIhreFragen/AnliegensogenauwiemöglichumIhneneine KostenschätzungdeszuerwartendenAufwandsmitteilenzukönnen.WirteilenIhnen,sobaldwirdenUmfangdernotwendigen Tätigkeiten abschätzen können mit, in welchem Rahmen und Umfang wir für Sie tätig werden, so dass Sie die Kosten im Blick haben. UnserHonorarbeträgt250.-€proStundezuzügl.19%USt(gesamt297,00€).WirliegenhierimRahmenvergleichbarer spezialisierter Anwaltskanzleien.Im Strafverfahren rechnen wir ebenfalls nach Zeithonorar (Stundenvereinbarung) ab.ImgerichtlichenVerfahren(Klage)rechnenwirentwedernachRVGodernachStundenvereinbarungab.Hieristjedochzu beachten,dassimgerichtlichenVerfahrendiegesetzlichenGebührennichtdurchVereinbarungenunterschrittenwerdendürfen,d.h. mindestensdieGebührennachRVGanfallen.DieVereinbarungeinerniedrigerenalsdergesetzlichenVergütungistgem.§49bAbs.1 Satz1BRAOinVerbindungmit§4Abs.1RVGnurfüraußergerichtlicheAngelegenheitenundunterbestimmtenVoraussetzungenfür das gerichtliche Mahnverfahren sowie für einen Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig.Wichtig!FragenSieimmervorBeauftragungnachdenKostendeseigenenAnwalts.HiergibtesteilweiseerheblicheUnterschiedebei deneinzelnenKanzleien.InsbesonderesolltenSieauchnichtvoreiligeinenAnwaltmitderWahrnehmungIhrerInteressenbeauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder seitenlange unverständliche Formulierungen. Sie sollen von Anfang an wissen, was Sie eine anwaltliche Tätigkeit kostet.Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede Dienstleistung auch Geld - schließlich müssen auch Anwälte Ihren Lebensunterhalt verdienen, sich regelmäßig fortbilden und Ihre Kanzlei unterhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch auch für den Mandanten, für einen Anwalt Geld auszugeben. WennmandurchdenfundiertenanwaltlichenRateinen aussichtslosenProzessvermeidenkann,kanndieserheblichesGeld sparen.GewinntmaneinenGerichtsprozessmitanwaltlicherHilfe, sowirddiegegnerischeParteiinderRegelzurgesamten KostenerstattungverpflichtetundmussdieKostendes Rechtsstreits übernehmen. BeieinemVergleichwerdenauchdieKostendesVerfahrensinder Regel zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt.RechtsanwältekönnennachdemRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).oderdurchHonorarvereinbarungmitIhrenMandanten abrechnen.InderRegelrechnenwiraußergerichtlich,wiedie meistenAnwälteimIT-Recht,durcheineHonorarvereinbarungmit dem Mandanten nach Stundenaufwand ab. Bei"einfachen,Standard-Fällen",d.h.z.B.beiAbmahnungen wegenUrheberrechtsverletzungen,welchebeiunszur täglichenPraxisgehören,rechnenwirnachFixhonorarab.Hier richtetsichunserAnwaltshonorarinderRegelnachdemgeltend gemachten(oderanzunehmenden)Schadenersatz.Siekönnenuns gernevollkommenunverbindlichIhreAbmahnungz.B.pere-Mail oderFaxunterAngabeIhrerTelefonnummerzusendenundwir setzenunsumgehendmitIhneninVerbindungundteilenIhnen dieexaktenKostenfürdiegesamteaußergerichtlicheTätigkeitin diesenFallmit.ErstdannentscheidenSie,obSieunsbeauftragen wollen. BeiVertragsüberprüfungen,Erstellung/Überprüfungvon Verträgen,AGB,Datenschutzberatungen,Webseiten-und Shopsystemüberprüfungen,Markenanmeldungenund RecherchensowieimSexualstrafrechtrechnenwirinder RegelnachStundenhonorarab.BitteschildernSieunsdie AngelegenheitundIhreFragen/Anliegensogenauwiemöglich umIhneneineKostenschätzungdeszuerwartendenAufwands mitteilenzukönnen.WirteilenIhnen,sobaldwirdenUmfangder notwendigenTätigkeitenabschätzenkönnenmit,inwelchem RahmenundUmfangwirfürSietätigwerden,sodassSiedie Kosten im Blick haben. UnserHonorarbeträgt250.-€proStundezuzügl.19%USt (gesamt297,00€).WirliegenhierimRahmenvergleichbarer spezialisierter Anwaltskanzleien.ImStrafverfahrenrechnenwirebenfallsnachZeithonorar (Stundenvereinbarung) ab.ImgerichtlichenVerfahren(Klage)rechnenwirentwedernach RVGodernachStundenvereinbarungab.Hieristjedochzu beachten,dassimgerichtlichenVerfahrendiegesetzlichen GebührennichtdurchVereinbarungenunterschrittenwerden dürfen,d.h.mindestensdieGebührennachRVGanfallen.Die VereinbarungeinerniedrigerenalsdergesetzlichenVergütungist gem.§49bAbs.1Satz1BRAOinVerbindungmit§4Abs.1RVG nurfüraußergerichtlicheAngelegenheitenundunterbestimmten VoraussetzungenfürdasgerichtlicheMahnverfahrensowiefür einen Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig.Wichtig!FragenSieimmervorBeauftragungnachdenKostendes eigenenAnwalts.HiergibtesteilweiseerheblicheUnterschiedebei deneinzelnenKanzleien.InsbesonderesolltenSieauchnicht voreiligeinenAnwaltmitderWahrnehmungIhrerInteressen beauftragen-lassenSiesichinihrerAufregungnichtvoreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder seitenlange unverständliche Formulierungen. Sie sollen von Anfang an wissen, was Sie eine anwaltliche Tätigkeit kostet.Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede Dienstleistung auch Geld - schließlich müssen auch Anwälte Ihren Lebensunterhalt verdienen, sich regelmäßig fortbilden und Ihre Kanzlei unterhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch auch für den Mandanten, für einen Anwalt Geld auszugeben. WennmandurchdenfundiertenanwaltlichenRateinenaussichtslosenProzessvermeidenkann,kann dieserheblichesGeldsparen.GewinntmaneinenGerichtsprozessmitanwaltlicherHilfe,sowirddie gegnerischeParteiinderRegelzurgesamtenKostenerstattungverpflichtetundmussdieKostendes Rechtsstreits übernehmen. BeieinemVergleichwerdenauchdieKostendesVerfahrensinderRegelzwischendenParteien entsprechend aufgeteilt.RechtsanwältekönnennachdemRechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG).oderdurch HonorarvereinbarungmitIhrenMandantenabrechnen.InderRegelrechnenwiraußergerichtlich,wie diemeistenAnwälteimIT-Recht,durcheineHonorarvereinbarungmitdemMandantennach Stundenaufwand ab. Bei"einfachen,Standard-Fällen",d.h.z.B.beiAbmahnungenwegenUrheberrechtsverletzungen,welchebeiunszurtäglichenPraxisgehören,rechnenwirnachFixhonorarab.Hierrichtetsichunser AnwaltshonorarinderRegelnachdemgeltendgemachten(oderanzunehmenden)Schadenersatz.Sie könnenunsgernevollkommenunverbindlichIhreAbmahnungz.B.pere-MailoderFaxunterAngabe IhrerTelefonnummerzusendenundwirsetzenunsumgehendmitIhneninVerbindungundteilenIhnen dieexaktenKostenfürdiegesamteaußergerichtlicheTätigkeitindiesenFallmit.Erstdannentscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen. BeiVertragsüberprüfungen,Erstellung/ÜberprüfungvonVerträgen,AGB, Datenschutzberatungen,Webseiten-undShopsystemüberprüfungen,Markenanmeldungen undRecherchensowieimSexualstrafrechtrechnenwirinderRegelnachStundenhonorarab. BitteschildernSieunsdieAngelegenheitundIhreFragen/AnliegensogenauwiemöglichumIhnen eineKostenschätzungdeszuerwartendenAufwandsmitteilenzukönnen.WirteilenIhnen,sobaldwir denUmfangdernotwendigenTätigkeitenabschätzenkönnenmit,inwelchemRahmenundUmfangwir für Sie tätig werden, so dass Sie die Kosten im Blick haben. UnserHonorarbeträgt250.-€proStundezuzügl.19%USt(gesamt297,00€).Wirliegenhierim Rahmen vergleichbarer spezialisierter Anwaltskanzleien.Im Strafverfahren rechnen wir ebenfalls nach Zeithonorar (Stundenvereinbarung) ab.ImgerichtlichenVerfahren(Klage)rechnenwirentwedernachRVGodernachStundenvereinbarung ab.Hieristjedochzubeachten,dassimgerichtlichenVerfahrendiegesetzlichenGebührennichtdurch Vereinbarungenunterschrittenwerdendürfen,d.h.mindestensdieGebührennachRVGanfallen.Die VereinbarungeinerniedrigerenalsdergesetzlichenVergütungistgem.§49bAbs.1Satz1BRAOin Verbindungmit§4Abs.1RVGnurfüraußergerichtlicheAngelegenheitenundunterbestimmten VoraussetzungenfürdasgerichtlicheMahnverfahrensowiefüreinenTeildes Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig.Wichtig!FragenSieimmervorBeauftragungnachdenKostendeseigenenAnwalts.Hiergibtes teilweiseerheblicheUnterschiedebeideneinzelnenKanzleien.InsbesonderesolltenSieauchnicht voreiligeinenAnwaltmitderWahrnehmungIhrerInteressenbeauftragen-lassenSiesichinihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.