Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Rechtsanwaltsgebühren - was Ihr Fall bei uns kostet - wie wir
abrechnen
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder seitenlange unverständliche
Formulierungen. Sie sollen von Anfang an wissen, was Sie eine anwaltliche Tätigkeit
kostet.
Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede Dienstleistung auch Geld - schließlich müssen
auch Anwälte Ihren Lebensunterhalt verdienen, sich regelmäßig fortbilden und Ihre
Kanzlei unterhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch auch für den Mandanten, für einen
Anwalt Geld auszugeben.
Wenn
man
durch
den
fundierten
anwaltlichen
Rat
einen
aussichtslosen
Prozess
vermeiden
kann,
kann
dies
erhebliches
Geld
sparen.
Gewinnt
man
einen
Gerichtsprozess
mit
anwaltlicher
Hilfe,
so
wird
die
gegnerische
Partei
in
der
Regel
zur
gesamten
Kostenerstattung
verpflichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Bei einem Vergleich werden auch die Kosten des Verfahrens in der Regel zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt.
Rechtsanwälte
können
nach
dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG).
oder
durch
Honorarvereinbarung
mit
Ihren
Mandanten
abrechnen.
In
der
Regel
rechnen
wir
außergerichtlich,
wie
die
meisten
Anwälte
im
IT-Recht,
durch
eine
Honorarvereinbarung
mit
dem
Mandanten nach Stundenaufwand ab.
Bei
"einfachen,
Standard-Fällen",
d.h.
z.B.
bei
Abmahnungen
wegen
Urheberrechtsverletzungen
,
welche
bei
uns
zur
täglichen
Praxis
gehören,
rechnen
wir
nach
Fixhonorar
ab.
Hier
richtet
sich
unser
Anwaltshonorar
in
der
Regel
nach
dem
geltend
gemachten
(oder
anzunehmenden)
Schadenersatz.
Sie
können
uns
gerne
vollkommen
unverbindlich
Ihre
Abmahnung
z.B.
per
e-Mail
oder
Fax
unter
Angabe
Ihrer
Telefonnummer
zusenden
und
wir
setzen
uns
umgehend
mit
Ihnen
in
Verbindung
und
teilen
Ihnen
die
exakten
Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in diesen Fall mit. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Bei
Vertragsüberprüfungen,
Erstellung/Überprüfung
von
Verträgen,
AGB,
Datenschutzberatungen,
Webseiten-
und
Shopsystemüberprüfungen,
Markenanmeldungen
und
Recherchen
sowie
im
Sexualstrafrecht
rechnen
wir
in
der
Regel
nach
Stundenhonorar
ab.
Bitte
schildern
Sie
uns
die
Angelegenheit
und
Ihre
Fragen
/
Anliegen
so
genau
wie
möglich
um
Ihnen
eine
Kostenschätzung
des
zu
erwartenden
Aufwands
mitteilen
zu
können.
Wir
teilen
Ihnen,
sobald
wir
den
Umfang
der
notwendigen
Tätigkeiten abschätzen können mit, in welchem Rahmen und Umfang wir für Sie tätig werden, so dass Sie die Kosten im Blick haben.
Unser
Honorar
beträgt
250.-
€
pro
Stunde
zuzügl.
19
%
USt
(gesamt
297,00
€).
Wir
liegen
hier
im
Rahmen
vergleichbarer
spezialisierter Anwaltskanzleien.
Im
Strafverfahren
rechnen wir ebenfalls nach
Zeithonorar
(Stundenvereinbarung) ab.
Im
gerichtlichen
Verfahren
(Klage)
rechnen
wir
entweder
nach
RVG
oder
nach
Stundenvereinbarung
ab.
Hier
ist
jedoch
zu
beachten,
dass
im
gerichtlichen
Verfahren
die
gesetzlichen
Gebühren
nicht
durch
Vereinbarungen
unterschritten
werden
dürfen,
d.h.
mindestens
die
Gebühren
nach
RVG
anfallen.
Die
Vereinbarung
einer
niedrigeren
als
der
gesetzlichen
Vergütung
ist
gem.
§
49b
Abs.
1
Satz
1
BRAO
in
Verbindung
mit
§
4
Abs.
1
RVG
nur
für
außergerichtliche
Angelegenheiten
und
unter
bestimmten
Voraussetzungen
für
das gerichtliche Mahnverfahren sowie für einen Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig.
Wichtig!
Fragen
Sie
immer
vor
Beauftragung
nach
den
Kosten
des
eigenen
Anwalts.
Hier
gibt
es
teilweise
erhebliche
Unterschiede
bei
den
einzelnen
Kanzleien.
Insbesondere
sollten
Sie
auch
nicht
voreilig
einen
Anwalt
mit
der
Wahrnehmung
Ihrer
Interessen
beauftragen
- lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht