Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

Rechtsanwaltsgebühren - was Ihr Fall bei uns kostet - wie wir

abrechnen

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder seitenlange unverständliche Formulierungen. Sie sollen von Anfang an wissen, was Sie eine anwaltliche Tätigkeit kostet. Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede Dienstleistung auch Geld - schließlich müssen auch Anwälte Ihren Lebensunterhalt verdienen, sich regelmäßig fortbilden und Ihre Kanzlei unterhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch auch für den Mandanten, für einen Anwalt Geld auszugeben. Wenn man durch den fundierten anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, kann dies erhebliches Geld sparen. Gewinnt man einen Gerichtsprozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Bei einem Vergleich werden auch die Kosten des Verfahrens in der Regel zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Rechtsanwälte können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). oder durch Honorarvereinbarung mit Ihren Mandanten abrechnen. In der Regel rechnen wir außergerichtlich, wie die meisten Anwälte im IT-Recht, durch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten nach Stundenaufwand ab. Bei "einfachen, Standard-Fällen", d.h. z.B. bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen , welche bei uns zur täglichen Praxis gehören, rechnen wir nach Fixhonorar ab. Hier richtet sich unser Anwaltshonorar in der Regel nach dem geltend gemachten (oder anzunehmenden) Schadenersatz. Sie können uns gerne vollkommen unverbindlich Ihre Abmahnung z.B. per e-Mail oder Fax unter Angabe Ihrer Telefonnummer zusenden und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen die exakten Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in diesen Fall mit. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen. Bei Vertragsüberprüfungen, Erstellung/Überprüfung von Verträgen, AGB, Datenschutzberatungen, Webseiten- und Shopsystemüberprüfungen, Markenanmeldungen und Recherchen sowie im Sexualstrafrecht rechnen wir in der Regel nach Stundenhonorar ab. Bitte schildern Sie uns die Angelegenheit und Ihre Fragen / Anliegen so genau wie möglich um Ihnen eine Kostenschätzung des zu erwartenden Aufwands mitteilen zu können. Wir teilen Ihnen, sobald wir den Umfang der notwendigen Tätigkeiten abschätzen können mit, in welchem Rahmen und Umfang wir für Sie tätig werden, so dass Sie die Kosten im Blick haben. Unser Honorar beträgt 250.- pro Stunde zuzügl. 19 % USt (gesamt 297,00 €). Wir liegen hier im Rahmen vergleichbarer spezialisierter Anwaltskanzleien. Im Strafverfahren rechnen wir ebenfalls nach Zeithonorar (Stundenvereinbarung) ab. Im gerichtlichen Verfahren (Klage) rechnen wir entweder nach RVG oder nach Stundenvereinbarung ab. Hier ist jedoch zu beachten, dass im gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden dürfen, d.h. mindestens die Gebühren nach RVG anfallen. Die Vereinbarung einer niedrigeren als der gesetzlichen Vergütung ist gem. § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 RVG nur für außergerichtliche Angelegenheiten und unter bestimmten Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren sowie für einen Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig. Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Rechtsanwaltskosten
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwaltsgebühren -

was Ihr Fall bei uns kostet

- wie wir abrechnen

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder seitenlange unverständliche Formulierungen. Sie sollen von Anfang an wissen, was Sie eine anwaltliche Tätigkeit kostet. Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede Dienstleistung auch Geld - schließlich müssen auch Anwälte Ihren Lebensunterhalt verdienen, sich regelmäßig fortbilden und Ihre Kanzlei unterhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch auch für den Mandanten, für einen Anwalt Geld auszugeben. Wenn man durch den fundierten anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, kann dies erhebliches Geld sparen. Gewinnt man einen Gerichtsprozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Bei einem Vergleich werden auch die Kosten des Verfahrens in der Regel zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Rechtsanwälte können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). oder durch Honorarvereinbarung mit Ihren Mandanten abrechnen. In der Regel rechnen wir außergerichtlich, wie die meisten Anwälte im IT-Recht, durch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten nach Stundenaufwand ab. Bei "einfachen, Standard-Fällen", d.h. z.B. bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen , welche bei uns zur täglichen Praxis gehören, rechnen wir nach Fixhonorar ab. Hier richtet sich unser Anwaltshonorar in der Regel nach dem geltend gemachten (oder anzunehmenden) Schadenersatz. Sie können uns gerne vollkommen unverbindlich Ihre Abmahnung z.B. per e-Mail oder Fax unter Angabe Ihrer Telefonnummer zusenden und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen die exakten Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in diesen Fall mit. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen. Bei Vertragsüberprüfungen, Erstellung/Überprüfung von Verträgen, AGB, Datenschutzberatungen, Webseiten- und Shopsystemüberprüfungen, Markenanmeldungen und Recherchen sowie im Sexualstrafrecht rechnen wir in der Regel nach Stundenhonorar ab. Bitte schildern Sie uns die Angelegenheit und Ihre Fragen / Anliegen so genau wie möglich um Ihnen eine Kostenschätzung des zu erwartenden Aufwands mitteilen zu können. Wir teilen Ihnen, sobald wir den Umfang der notwendigen Tätigkeiten abschätzen können mit, in welchem Rahmen und Umfang wir für Sie tätig werden, so dass Sie die Kosten im Blick haben. Unser Honorar beträgt 250.- pro Stunde zuzügl. 19 % USt (gesamt 297,00 €). Wir liegen hier im Rahmen vergleichbarer spezialisierter Anwaltskanzleien. Im Strafverfahren rechnen wir ebenfalls nach Zeithonorar (Stundenvereinbarung) ab. Im gerichtlichen Verfahren (Klage) rechnen wir entweder nach RVG oder nach Stundenvereinbarung ab. Hier ist jedoch zu beachten, dass im gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden dürfen, d.h. mindestens die Gebühren nach RVG anfallen. Die Vereinbarung einer niedrigeren als der gesetzlichen Vergütung ist gem. § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 RVG nur für außergerichtliche Angelegenheiten und unter bestimmten Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren sowie für einen Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig. Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Rechtsanwaltskosten
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
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Rechtsanwaltsgebühren - was Ihr Fall bei uns

kostet - wie wir abrechnen

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder seitenlange unverständliche Formulierungen. Sie sollen von Anfang an wissen, was Sie eine anwaltliche Tätigkeit kostet. Guter anwaltlicher Rat kostet, wie jede Dienstleistung auch Geld - schließlich müssen auch Anwälte Ihren Lebensunterhalt verdienen, sich regelmäßig fortbilden und Ihre Kanzlei unterhalten. In der Regel lohnt es sich jedoch auch für den Mandanten, für einen Anwalt Geld auszugeben. Wenn man durch den fundierten anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, kann dies erhebliches Geld sparen. Gewinnt man einen Gerichtsprozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Bei einem Vergleich werden auch die Kosten des Verfahrens in der Regel zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Rechtsanwälte können nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). oder durch Honorarvereinbarung mit Ihren Mandanten abrechnen. In der Regel rechnen wir außergerichtlich, wie die meisten Anwälte im IT-Recht, durch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten nach Stundenaufwand ab. Bei "einfachen, Standard-Fällen", d.h. z.B. bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen , welche bei uns zur täglichen Praxis gehören, rechnen wir nach Fixhonorar ab. Hier richtet sich unser Anwaltshonorar in der Regel nach dem geltend gemachten (oder anzunehmenden) Schadenersatz. Sie können uns gerne vollkommen unverbindlich Ihre Abmahnung z.B. per e-Mail oder Fax unter Angabe Ihrer Telefonnummer zusenden und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen die exakten Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in diesen Fall mit. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen. Bei Vertragsüberprüfungen, Erstellung/Überprüfung von Verträgen, AGB, Datenschutzberatungen, Webseiten- und Shopsystemüberprüfungen, Markenanmeldungen und Recherchen sowie im Sexualstrafrecht rechnen wir in der Regel nach Stundenhonorar ab. Bitte schildern Sie uns die Angelegenheit und Ihre Fragen / Anliegen so genau wie möglich um Ihnen eine Kostenschätzung des zu erwartenden Aufwands mitteilen zu können. Wir teilen Ihnen, sobald wir den Umfang der notwendigen Tätigkeiten abschätzen können mit, in welchem Rahmen und Umfang wir für Sie tätig werden, so dass Sie die Kosten im Blick haben. Unser Honorar beträgt 250.- pro Stunde zuzügl. 19 % USt (gesamt 297,00 €). Wir liegen hier im Rahmen vergleichbarer spezialisierter Anwaltskanzleien. Im Strafverfahren rechnen wir ebenfalls nach Zeithonorar (Stundenvereinbarung) ab. Im gerichtlichen Verfahren (Klage) rechnen wir entweder nach RVG oder nach Stundenvereinbarung ab. Hier ist jedoch zu beachten, dass im gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden dürfen, d.h. mindestens die Gebühren nach RVG anfallen. Die Vereinbarung einer niedrigeren als der gesetzlichen Vergütung ist gem. § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 RVG nur für außergerichtliche Angelegenheiten und unter bestimmten Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren sowie für einen Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens zulässig. Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
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