e-anwalt.de - Kanzlei für IT-Recht
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

Urheberrecht

Urheberrechte   sind   auch   im   Internet   zu   beachten   -   Verstöße   gegen   das   Urhebergesetz   und   KunstUrhG können   ganz   erhebliche   Schadenersatzansprüche   nach   sich   ziehen.   Oftmals   sind   die   Fristen   sehr   kurz gesetzt    und    die    geltend    gemachten    Schadenersatzansprüche    sehr    hoch.    Hier    ist    rasches    und überlegtes Handeln gefordert. Bei   der   Verwendung   von   fremden   Materialien   im   Internet   ist   darauf   zu   achten,   dass   keine   Rechte Dritter   verletzt   werden.   Dies   gilt   insbesondere   bei   der   Verwertung   von   fremden   Werken   auf   der eigenen    Homepage,    Blogs    oder    sozialen    Medien,    wie    Facebook.    Durch    das        Downloaden    und Verbreiten   urheberrechtlich   geschützter   Programme,   Musik,   oder   Bilder   kann   man   sich   auch   strafbar machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Wesentliches   Ziel   des   Urheberrechtes   ist   es,   den   Urheber   am   wirtschaftlichen   Nutzen   seines   Werkes   zu   beteiligen.   Um   nach   deutschem   Recht urheberrechtlichen   Schutz   zu   erlangen   bedarf   es   keiner   besonderen   Formalien.   Dieser   Schutz   tritt   vielmehr   automatisch   ein,   wenn   ein      Werk   im Sinne   des   Urhebergesetzes       vorliegt.   Wir   vertreten   im   Bereich   Urheberrecht   deutschlandweit   u.a.   Webdesigner,   Fotoagenturen,   Graphikdesigner, Künstler und andere Leistungsschutzrechteinhaber, deren Werke oftmals unberechtigt im Internet von Dritten verbreitet werden. Nach   wie   vor   werden   auch   jedes   Jahr   mehrere   zehntausend   Internetnutzer   für   den   illegalen   Down/Upload   von   Musikwerken   oder   Filmen   aller   Art oder   Verbreitung   von   fremden   Fotos,   Grafiken   oder   Kartenmaterial   auf   Webseiten   mit      kostenpflichtigen   Abmahnungen   und   strafbewehrten Unterlassungserklärungen         abgemahnt.    Eine    Überprüfung    der    Abmahnungen    durch    uns    hat    in    den    meisten    Fällen,    auch    bei    berechtigten Abmahnungen,   zu   einer   Reduzierung   der   geltend   gemachten   Schadensersatzansprüche   geführt.   Urheberrechtsverletzungen   sind   kein   Kavaliersdelikt und   werden   immer   häufiger   auch   mit   Klagen   nachverfolgt.   Wir   raten   daher   dringend   davon   ab,   MP3s   oder   Filme   unberechtigt   aus   dem   Internet   zu kopieren,   oder   zu   verbreiten   und   Fotos   von   fremden   Webseiten   oder   Angeboten   z.B.   bei   ebay,   auf   Facebook   oder   Webseiten   ohne   Einverständnis   des Rechteinhabers zu verwenden. Jedes Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt! Sollten   Sie   eine      Abmahnung       erhalten   ist   es   stets   sinnvoll   sich   an   einen   fachkundigen   Anwalt   zu   wenden.      Rechtsanwalt   Markus   v.   Hohenhau   ist einer   der   noch   sehr   wenigen   Fachanwälte   für   IT-Recht   in   Deutschland   und   ist   von   der   Interessengemeinschaft   gegen   den   Abmahnwahn   (ehemals Verein   zur   Hilfe   und   Unterstützung   gegen   den   Abmahnwahn   e.V.   )   als   spezialisierter   Anwalt   empfohlen.   Wir   vertreten   seit   Jahren   deutschlandweit   in mehreren tausend Fällen Nutzer, welche eine Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten haben. Selbstverständlich   helfen   wir   Ihnen   nicht   nur,   wenn   Sie   selbst   eine   Urheberrechtsverletzung   begangen   haben,   sondern   auch   in   den   Fällen,   in   denen Ihre   Werken   (d.h.   z.B.   Ihre   Bilder,   Grafiken   oder   Texte)   von   Dritten   unberechtigt   und   ohne   Lizenz   verwendet   werden.   Wir   vertreten   seit   Jahren mehrere   Grafikdesigner   und   Künstler   sowie   Bildagenturen   aus   ganz   Deutschland   und   setzten   die   Rechte   der   Urheber   und   Lizenzgeber   sowohl außergerichtlich,   als   auch   gerichtlich   durch.   Sollten   Sie   vermuten,   dass   Ihre   Rechte   nach   dem   Urhebergesetz   verletzt   worden   sind,   so können   Sie   sich   gerne   jederzeit   unverbindlich   an   uns   wenden.   Eine   telefonische   Erstberatung   oder   Anfrage   per   e-Mail   ist   in   diesen Fällen für Sie kostenlos. Sehr   ausführliche   weitere   Informationen   rund   um   das   Thema   Urheberrecht   und   Abmahnung   finden   Sie   auch   auf   den   Seiten   des   Berufsverbands   der Rechtsjournalisten e.V. unter www.urheberrecht.de
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht

Urheberrecht

Urheberrechte   sind   auch   im   Internet   zu beachten      -      Verstöße      gegen      das Urhebergesetz    und    KunstUrhG    können ganz   erhebliche   Schadenersatzansprüche nach   sich   ziehen.   Oftmals   sind   die   Fristen sehr   kurz   gesetzt   und   die   geltend   gemachten   Schadenersatzansprüche sehr hoch. Hier ist rasches und überlegtes Handeln gefordert. Bei   der   Verwendung   von   fremden   Materialien   im   Internet   ist   darauf   zu achten,   dass   keine   Rechte   Dritter   verletzt   werden.   Dies   gilt   insbesondere bei   der   Verwertung   von   fremden   Werken   auf   der   eigenen   Homepage, Blogs   oder   sozialen   Medien,   wie   Facebook.   Durch   das      Downloaden   und Verbreiten   urheberrechtlich   geschützter   Programme,   Musik,   oder   Bilder kann     man     sich     auch     strafbar     machen     und     zum     Schadensersatz verpflichtet werden. Wesentliches     Ziel     des     Urheberrechtes     ist     es,     den     Urheber     am wirtschaftlichen   Nutzen   seines   Werkes   zu   beteiligen.   Um   nach   deutschem Recht   urheberrechtlichen   Schutz   zu   erlangen   bedarf   es   keiner   besonderen Formalien.   Dieser   Schutz   tritt   vielmehr   automatisch   ein,   wenn   ein      Werk im    Sinne    des    Urhebergesetzes         vorliegt.    Wir    vertreten    im    Bereich Urheberrecht      deutschlandweit      u.a.      Webdesigner,      Fotoagenturen, Graphikdesigner,     Künstler     und     andere     Leistungsschutzrechteinhaber, deren    Werke    oftmals    unberechtigt    im    Internet    von    Dritten    verbreitet werden. Nach     wie     vor     werden     auch     jedes     Jahr     mehrere     zehntausend Internetnutzer    für    den    illegalen    Down/Upload    von    Musikwerken    oder Filmen    aller    Art    oder    Verbreitung    von    fremden    Fotos,    Grafiken    oder Kartenmaterial   auf   Webseiten   mit      kostenpflichtigen   Abmahnungen   und strafbewehrten   Unterlassungserklärungen       abgemahnt.   Eine   Überprüfung der    Abmahnungen    durch    uns    hat    in    den    meisten    Fällen,    auch    bei berechtigten   Abmahnungen,   zu   einer   Reduzierung   der   geltend   gemachten Schadensersatzansprüche   geführt.   Urheberrechtsverletzungen   sind   kein Kavaliersdelikt   und   werden   immer   häufiger   auch   mit   Klagen   nachverfolgt. Wir   raten   daher   dringend   davon   ab,   MP3s   oder   Filme   unberechtigt   aus dem   Internet   zu   kopieren,   oder   zu   verbreiten   und   Fotos   von   fremden Webseiten   oder   Angeboten   z.B.   bei   ebay,   auf   Facebook   oder   Webseiten ohne    Einverständnis    des    Rechteinhabers    zu    verwenden.    Jedes    Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt! Sollten   Sie   eine      Abmahnung       erhalten   ist   es   stets   sinnvoll   sich   an   einen fachkundigen   Anwalt   zu   wenden.      Rechtsanwalt   Markus   v.   Hohenhau   ist einer   der   noch   sehr   wenigen   Fachanwälte   für   IT-Recht   in   Deutschland   und ist   von   der   Interessengemeinschaft   gegen   den   Abmahnwahn   (ehemals Verein   zur   Hilfe   und   Unterstützung   gegen   den   Abmahnwahn   e.V.   )   als spezialisierter      Anwalt      empfohlen.      Wir      vertreten      seit      Jahren deutschlandweit     in     mehreren     tausend     Fällen     Nutzer,     welche     eine Abmahnung    wegen    Verbreitung    urheberrechtlich    geschützter    Werke erhalten haben. Selbstverständlich    helfen    wir    Ihnen    nicht    nur,    wenn    Sie    selbst    eine Urheberrechtsverletzung   begangen   haben,   sondern   auch   in   den   Fällen,   in denen   Ihre   Werken   (d.h.   z.B.   Ihre   Bilder,   Grafiken   oder   Texte)   von   Dritten unberechtigt    und    ohne    Lizenz    verwendet    werden.    Wir    vertreten    seit Jahren   mehrere   Grafikdesigner   und   Künstler   sowie   Bildagenturen   aus ganz   Deutschland   und   setzten   die   Rechte   der   Urheber   und   Lizenzgeber sowohl     außergerichtlich,     als     auch     gerichtlich     durch.     Sollten     Sie vermuten,    dass    Ihre    Rechte    nach    dem    Urhebergesetz    verletzt worden   sind,   so   können   Sie   sich   gerne   jederzeit   unverbindlich   an uns   wenden.   Eine   telefonische   Erstberatung   oder   Anfrage   per   e- Mail ist in diesen Fällen für Sie kostenlos. Sehr     ausführliche     weitere     Informationen     rund     um     das     Thema Urheberrecht    und    Abmahnung    finden    Sie    auch    auf    den    Seiten    des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. unter www.urheberrecht.de
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

Urheberrecht

Urheberrechte    sind    auch    im    Internet    zu    beachten    -    Verstöße    gegen    das Urhebergesetz          und          KunstUrhG          können          ganz          erhebliche Schadenersatzansprüche   nach   sich   ziehen.   Oftmals   sind   die   Fristen   sehr   kurz gesetzt   und   die   geltend   gemachten   Schadenersatzansprüche   sehr   hoch.   Hier   ist rasches und überlegtes Handeln gefordert. Bei   der   Verwendung   von   fremden   Materialien   im   Internet   ist   darauf   zu   achten,   dass   keine   Rechte   Dritter   verletzt werden.   Dies   gilt   insbesondere   bei   der   Verwertung   von   fremden   Werken   auf   der   eigenen   Homepage,   Blogs   oder sozialen   Medien,   wie   Facebook.   Durch   das      Downloaden   und   Verbreiten   urheberrechtlich   geschützter   Programme, Musik, oder Bilder kann man sich auch strafbar machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Wesentliches   Ziel   des   Urheberrechtes   ist   es,   den   Urheber   am   wirtschaftlichen   Nutzen   seines   Werkes   zu   beteiligen. Um   nach   deutschem   Recht   urheberrechtlichen   Schutz   zu   erlangen   bedarf   es   keiner   besonderen   Formalien.   Dieser Schutz   tritt   vielmehr   automatisch   ein,   wenn   ein      Werk   im   Sinne   des   Urhebergesetzes       vorliegt.   Wir   vertreten   im Bereich   Urheberrecht   deutschlandweit   u.a.   Webdesigner,   Fotoagenturen,   Graphikdesigner,   Künstler   und   andere Leistungsschutzrechteinhaber, deren Werke oftmals unberechtigt im Internet von Dritten verbreitet werden. Nach   wie   vor   werden   auch   jedes   Jahr   mehrere   zehntausend   Internetnutzer   für   den   illegalen   Down/Upload   von Musikwerken   oder   Filmen   aller   Art   oder   Verbreitung   von   fremden   Fotos,   Grafiken   oder   Kartenmaterial   auf Webseiten   mit      kostenpflichtigen   Abmahnungen   und   strafbewehrten   Unterlassungserklärungen       abgemahnt.   Eine Überprüfung   der   Abmahnungen   durch   uns   hat   in   den   meisten   Fällen,   auch   bei   berechtigten   Abmahnungen,   zu einer   Reduzierung   der   geltend   gemachten   Schadensersatzansprüche   geführt.   Urheberrechtsverletzungen   sind kein   Kavaliersdelikt   und   werden   immer   häufiger   auch   mit   Klagen   nachverfolgt.   Wir   raten   daher   dringend   davon ab,   MP3s   oder   Filme   unberechtigt   aus   dem   Internet   zu   kopieren,   oder   zu   verbreiten   und   Fotos   von   fremden Webseiten   oder   Angeboten   z.B.   bei   ebay,   auf   Facebook   oder   Webseiten   ohne   Einverständnis   des   Rechteinhabers zu verwenden. Jedes Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt! Sollten   Sie   eine      Abmahnung       erhalten   ist   es   stets   sinnvoll   sich   an   einen   fachkundigen   Anwalt   zu   wenden.     Rechtsanwalt   Markus   v.   Hohenhau   ist   einer   der   noch   sehr   wenigen   Fachanwälte   für   IT-Recht   in   Deutschland   und ist   von   der   Interessengemeinschaft   gegen   den   Abmahnwahn   (ehemals   Verein   zur   Hilfe   und   Unterstützung   gegen den   Abmahnwahn   e.V.   )   als   spezialisierter   Anwalt   empfohlen.   Wir   vertreten   seit   Jahren   deutschlandweit   in mehreren   tausend   Fällen   Nutzer,   welche   eine   Abmahnung   wegen   Verbreitung   urheberrechtlich   geschützter   Werke erhalten haben. Selbstverständlich   helfen   wir   Ihnen   nicht   nur,   wenn   Sie   selbst   eine   Urheberrechtsverletzung   begangen   haben, sondern   auch   in   den   Fällen,   in   denen   Ihre   Werken   (d.h.   z.B.   Ihre   Bilder,   Grafiken   oder   Texte)   von   Dritten unberechtigt   und   ohne   Lizenz   verwendet   werden.   Wir   vertreten   seit   Jahren   mehrere   Grafikdesigner   und   Künstler sowie    Bildagenturen    aus    ganz    Deutschland    und    setzten    die    Rechte    der    Urheber    und    Lizenzgeber    sowohl außergerichtlich,    als    auch    gerichtlich    durch.    Sollten    Sie    vermuten,    dass    Ihre    Rechte    nach    dem Urhebergesetz   verletzt   worden   sind,   so   können   Sie   sich   gerne   jederzeit   unverbindlich   an   uns   wenden. Eine telefonische Erstberatung oder Anfrage per e-Mail ist in diesen Fällen für Sie kostenlos. Sehr   ausführliche   weitere   Informationen   rund   um   das   Thema   Urheberrecht   und   Abmahnung   finden   Sie   auch   auf den Seiten des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. unter www.urheberrecht.de
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht