Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Urheberrecht
Urheberrechte
sind
auch
im
Internet
zu
beachten
-
Verstöße
gegen
das
Urhebergesetz
und
KunstUrhG
können
ganz
erhebliche
Schadenersatzansprüche
nach
sich
ziehen.
Oftmals
sind
die
Fristen
sehr
kurz
gesetzt
und
die
geltend
gemachten
Schadenersatzansprüche
sehr
hoch.
Hier
ist
rasches
und
überlegtes Handeln gefordert.
Bei
der
Verwendung
von
fremden
Materialien
im
Internet
ist
darauf
zu
achten,
dass
keine
Rechte
Dritter
verletzt
werden.
Dies
gilt
insbesondere
bei
der
Verwertung
von
fremden
Werken
auf
der
eigenen
Homepage,
Blogs
oder
sozialen
Medien,
wie
Facebook.
Durch
das
Downloaden
und
Verbreiten
urheberrechtlich
geschützter
Programme,
Musik,
oder
Bilder
kann
man
sich
auch
strafbar
machen und zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Wesentliches
Ziel
des
Urheberrechtes
ist
es,
den
Urheber
am
wirtschaftlichen
Nutzen
seines
Werkes
zu
beteiligen.
Um
nach
deutschem
Recht
urheberrechtlichen
Schutz
zu
erlangen
bedarf
es
keiner
besonderen
Formalien.
Dieser
Schutz
tritt
vielmehr
automatisch
ein,
wenn
ein
Werk
im
Sinne
des
Urhebergesetzes
vorliegt.
Wir
vertreten
im
Bereich
Urheberrecht
deutschlandweit
u.a.
Webdesigner,
Fotoagenturen,
Graphikdesigner,
Künstler und andere Leistungsschutzrechteinhaber, deren Werke oftmals unberechtigt im Internet von Dritten verbreitet werden.
Nach
wie
vor
werden
auch
jedes
Jahr
mehrere
zehntausend
Internetnutzer
für
den
illegalen
Down/Upload
von
Musikwerken
oder
Filmen
aller
Art
oder
Verbreitung
von
fremden
Fotos,
Grafiken
oder
Kartenmaterial
auf
Webseiten
mit
kostenpflichtigen
Abmahnungen
und
strafbewehrten
Unterlassungserklärungen
abgemahnt.
Eine
Überprüfung
der
Abmahnungen
durch
uns
hat
in
den
meisten
Fällen,
auch
bei
berechtigten
Abmahnungen,
zu
einer
Reduzierung
der
geltend
gemachten
Schadensersatzansprüche
geführt.
Urheberrechtsverletzungen
sind
kein
Kavaliersdelikt
und
werden
immer
häufiger
auch
mit
Klagen
nachverfolgt.
Wir
raten
daher
dringend
davon
ab,
MP3s
oder
Filme
unberechtigt
aus
dem
Internet
zu
kopieren,
oder
zu
verbreiten
und
Fotos
von
fremden
Webseiten
oder
Angeboten
z.B.
bei
ebay,
auf
Facebook
oder
Webseiten
ohne
Einverständnis
des
Rechteinhabers zu verwenden.
Jedes Foto, jeder Film oder Musiktitel ist urheberrechtlich geschützt!
Sollten
Sie
eine
Abmahnung
erhalten
ist
es
stets
sinnvoll
sich
an
einen
fachkundigen
Anwalt
zu
wenden.
Rechtsanwalt
Markus
v.
Hohenhau
ist
einer
der
noch
sehr
wenigen
Fachanwälte
für
IT-Recht
in
Deutschland
und
ist
von
der
Interessengemeinschaft
gegen
den
Abmahnwahn
(ehemals
Verein
zur
Hilfe
und
Unterstützung
gegen
den
Abmahnwahn
e.V.
)
als
spezialisierter
Anwalt
empfohlen.
Wir
vertreten
seit
Jahren
deutschlandweit
in
mehreren tausend Fällen Nutzer, welche eine Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten haben.
Selbstverständlich
helfen
wir
Ihnen
nicht
nur,
wenn
Sie
selbst
eine
Urheberrechtsverletzung
begangen
haben,
sondern
auch
in
den
Fällen,
in
denen
Ihre
Werken
(d.h.
z.B.
Ihre
Bilder,
Grafiken
oder
Texte)
von
Dritten
unberechtigt
und
ohne
Lizenz
verwendet
werden.
Wir
vertreten
seit
Jahren
mehrere
Grafikdesigner
und
Künstler
sowie
Bildagenturen
aus
ganz
Deutschland
und
setzten
die
Rechte
der
Urheber
und
Lizenzgeber
sowohl
außergerichtlich,
als
auch
gerichtlich
durch.
Sollten
Sie
vermuten,
dass
Ihre
Rechte
nach
dem
Urhebergesetz
verletzt
worden
sind,
so
können
Sie
sich
gerne
jederzeit
unverbindlich
an
uns
wenden.
Eine
telefonische
Erstberatung
oder
Anfrage
per
e-Mail
ist
in
diesen
Fällen für Sie kostenlos.
Sehr
ausführliche
weitere
Informationen
rund
um
das
Thema
Urheberrecht
und
Abmahnung
finden
Sie
auch
auf
den
Seiten
des
Berufsverbands
der
Rechtsjournalisten e.V. unter
www.urheberrecht.de
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht