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Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Kanzleiprofil - was wir für Sie tun können  Die   Anwaltskanzlei   v.   Hohenhau   betreut   seit   1999   bundesweit   Mandate   im   Bereich   des   IT-Recht. Hierbei   beschränken   wir   uns   nicht   nur   auf   die   gerichtliche   Tätigkeit,   d.h.   allein   auf   das   Führen   von Prozessen.    Vielmehr    ist    es    das    Ziel,    unseren    Mandanten    bereits    im    Vorfeld    Probleme    und Konfliktpunkte aufzuzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.  Die   Tätigkeiten   unserer   Kanzlei   umfassten   im   Bereich   des      IT-Vertragsrechts       sowohl   die   Erstellung und   Überprüfung   von   Verträgen   als   auch   die   komplette   rechtliche   Prüfung   von   Webauftritten   und Onlineshops und Begleitung bei IT-Projekten sowie datenschutzrechtliche Beratung . Urheberrechtsverletzungen       z.B.   durch   Verwendung   fremder   Bilder   und   Grafiken   ohne   Lizenz   können schnell Schadenersatzansprüche von mehrere tausende von Euro nach sich ziehen. Wir   vertreten   sowohl   Bild-   und   Webagenturen   sowie   Grafikdesigner   und   Künstler,   deren   Werke   illegal verbreitet   werden,   als   auch   Verletzer,   denen   oftmals   nicht   bewusst   ist,   dass   Sie   gegen   Urheberrechte verstoßen haben.   Wettbewerbsverstöße       bei   Webseiten,   eBay-   und   Onlineshops,   z.B.   durch   die   Verwendung   unrichtiger   AGB   oder   Nichtbeachtung   geltender Regelungen   werden   immer   häufiger   mit   sehr   teuren   Abmahnungen   verfolgt.      Wir   vertreten   Sie   wenn   Sie   einen   Abmahnung   erhalten haben. Wir konnten in nahezu allen Fällen, auch bei berechtigten Ansprüchen, meistens die Schadensersatzansprüche reduzieren. Straftaten   im   Bereich   der      Internetkriminalität   und   des   Computerstrafrechts       verlangen   von   einem   Strafverteidiger   nicht   nur   fundierte strafrechtliche   Kenntnisse,   sondern   auch   spezielles   technisches   Fachwissen   und   die   Fähigkeit   schwierige   technische   Vorgänge   dem Gericht    und    der    Staatsanwaltschaft    verständlich    zu    machen.    Selbstverständlich    ist    es    gerade    im    Strafrecht    von    entscheidender Bedeutung,   dass   der   Mandant   ein   gutes   Vertrauensverhältnis   zu   seinem   Verteidiger   hat.   Unsere   Kanzlei   vertritt   Sie   deutschlandweit   in allen Bereichen des Strafrechts und IT-Strafrechts speziell im Sexualstrafrecht im Internet. Wir   beraten   Sie   in   allen   Belangen   des      Datenschutzes.       Markus   v.   Hohenhau   ist   seit   vielen   Jahren   externer   Datenschutzbeauftragter   für verschiedene Unternehmen und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme). Seit   2007   ist   RA   v.   Hohenhau   Fachanwalt   für   Informationstechnologierecht.   Neben   seiner   Anwaltstätigkeit   ist   er   Lehrbeauftragter   für Internetrecht   an   der   Technischen   Hochschule   Ingolstadt,       der   Hochschule   für   Wirtschaft   und   Umwelt   Nürtingen-Geislingen   (HfWU) ,   sowie beim  Berufsförderungswerk Dr. Robert Eckert Schulen . Im   Hinblick   auf   die   bewusste   Ausrichtung   der   Kanzlei   auf   Fragen   zum   IT-   und   Datenschutzrecht   können   Sie   sich   darauf   verlassen,   dass wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Zu    unseren    Mandanten    zählen    einige    der    größten    nationalen    und    internationalen    Internetprovider,    deutsche    und    international angesiedelte   Unternehmen   und   Konzerne,   soziale   Netzwerke,   Onlinehändler   sowie   Mandanten   aus   den   Bereichen   der   Software-   und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen, sowie Gemeinden und Behörden und öffentliche Dienstleister.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Kanzleiprofil
Kanzleiprofil - was wir für Sie tun können  Die    Anwaltskanzlei    v.    Hohenhau    betreut    seit    1999    bundesweit Mandate   im   Bereich   des   IT-Recht.   Hierbei   beschränken   wir   uns   nicht nur   auf   die   gerichtliche   Tätigkeit,   d.h.   allein   auf   das   Führen   von Prozessen.   Vielmehr   ist   es   das   Ziel,   unseren   Mandanten   bereits   im Vorfeld   Probleme   und   Konfliktpunkte   aufzuzeigen   und   diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.  Die    Tätigkeiten    unserer    Kanzlei    umfassten    im    Bereich    des        IT- Vertragsrechts         sowohl    die    Erstellung    und    Überprüfung    von Verträgen     als     auch     die     komplette     rechtliche     Prüfung     von Webauftritten    und    Onlineshops    und    Begleitung    bei    IT-Projekten sowie datenschutzrechtliche Beratung . Urheberrechtsverletzungen       z.B.   durch   Verwendung   fremder   Bilder und   Grafiken   ohne   Lizenz   können   schnell   Schadenersatzansprüche von mehrere tausende von Euro nach sich ziehen. Wir   vertreten   sowohl   Bild-   und   Webagenturen   sowie   Grafikdesigner und    Künstler,    deren    Werke    illegal    verbreitet    werden,    als    auch Verletzer,    denen    oftmals    nicht    bewusst    ist,    dass    Sie    gegen Urheberrechte verstoßen haben.   Wettbewerbsverstöße       bei   Webseiten,   eBay-   und   Onlineshops,   z.B. durch     die     Verwendung     unrichtiger     AGB     oder     Nichtbeachtung geltender    Regelungen    werden    immer    häufiger    mit    sehr    teuren Abmahnungen    verfolgt.        Wir    vertreten    Sie    wenn    Sie    einen Abmahnung   erhalten   haben.   Wir   konnten   in   nahezu   allen   Fällen, auch        bei        berechtigten        Ansprüchen,        meistens        die Schadensersatzansprüche reduzieren. Straftaten     im     Bereich     der          Internetkriminalität     und     des Computerstrafrechts       verlangen   von   einem   Strafverteidiger   nicht nur   fundierte   strafrechtliche   Kenntnisse,   sondern   auch   spezielles technisches    Fachwissen    und    die    Fähigkeit    schwierige    technische Vorgänge   dem   Gericht   und   der   Staatsanwaltschaft   verständlich   zu machen.    Selbstverständlich    ist    es    gerade    im    Strafrecht    von entscheidender      Bedeutung,      dass      der      Mandant      ein      gutes Vertrauensverhältnis    zu    seinem    Verteidiger    hat.    Unsere    Kanzlei vertritt   Sie   deutschlandweit   in   allen   Bereichen   des   Strafrechts   und IT-Strafrechts speziell im Sexualstrafrecht im Internet. Wir   beraten   Sie   in   allen   Belangen   des      Datenschutzes.       Markus   v. Hohenhau   ist   seit   vielen   Jahren   externer   Datenschutzbeauftragter für       verschiedene       Unternehmen       und       zertifizierter       EU- Datenschutzspezialist          (Fraunhofer-Institut          für          Offene Kommunikationssysteme). Seit       2007       ist       RA       v.       Hohenhau       Fachanwalt       für Informationstechnologierecht.   Neben   seiner   Anwaltstätigkeit   ist   er Lehrbeauftragter   für   Internetrecht   an   der   Technischen   Hochschule Ingolstadt,       der   Hochschule   für   Wirtschaft   und   Umwelt   Nürtingen- Geislingen   (HfWU) ,   sowie   beim      Berufsförderungswerk   Dr.   Robert Eckert Schulen . Im   Hinblick   auf   die   bewusste   Ausrichtung   der   Kanzlei   auf   Fragen zum   IT-   und   Datenschutzrecht   können   Sie   sich   darauf   verlassen, dass   wir   nicht   nur   die   rechtlichen,   sondern   auch   die   wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Zu   unseren   Mandanten   zählen   einige   der   größten   nationalen   und internationalen      Internetprovider,      deutsche      und      international angesiedelte     Unternehmen     und     Konzerne,     soziale     Netzwerke, Onlinehändler   sowie   Mandanten   aus   den   Bereichen   der   Software- und         Hardwareindustrie,         Wirtschaft,         Tourismus         und Gesundheitswesen,   sowie   Gemeinden   und   Behörden   und   öffentliche Dienstleister.
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Kanzleiprofil - was wir für Sie tun können  Die   Anwaltskanzlei   v.   Hohenhau   betreut   seit   1999   bundesweit Mandate   im   Bereich   des   IT-Recht.   Hierbei   beschränken   wir   uns nicht    nur    auf    die    gerichtliche    Tätigkeit,    d.h.    allein    auf    das Führen    von    Prozessen.    Vielmehr    ist    es    das    Ziel,    unseren Mandanten    bereits    im    Vorfeld    Probleme    und    Konfliktpunkte aufzuzeigen     und     diesbezüglich     sachgerechte     Lösungen     zu erarbeiten.  Die   Tätigkeiten   unserer   Kanzlei   umfassten   im   Bereich   des      IT- Vertragsrechts         sowohl    die    Erstellung    und    Überprüfung    von Verträgen    als    auch    die    komplette    rechtliche    Prüfung    von Webauftritten   und   Onlineshops   und   Begleitung   bei   IT-Projekten sowie datenschutzrechtliche Beratung . Urheberrechtsverletzungen         z.B.    durch    Verwendung    fremder Bilder       und       Grafiken       ohne       Lizenz       können       schnell Schadenersatzansprüche von mehrere tausende von Euro nach sich ziehen. Wir   vertreten   sowohl   Bild-   und   Webagenturen   sowie   Grafikdesigner   und   Künstler,   deren   Werke   illegal verbreitet   werden,   als   auch   Verletzer,   denen   oftmals   nicht   bewusst   ist,   dass   Sie   gegen   Urheberrechte verstoßen haben.   Wettbewerbsverstöße       bei   Webseiten,   eBay-   und   Onlineshops,   z.B.   durch   die   Verwendung   unrichtiger AGB    oder    Nichtbeachtung    geltender    Regelungen    werden    immer    häufiger    mit    sehr    teuren Abmahnungen   verfolgt.      Wir   vertreten   Sie   wenn   Sie   einen   Abmahnung   erhalten   haben.   Wir   konnten in   nahezu   allen   Fällen,   auch   bei   berechtigten   Ansprüchen,   meistens   die   Schadensersatzansprüche reduzieren. Straftaten   im   Bereich   der      Internetkriminalität   und   des   Computerstrafrechts       verlangen   von   einem Strafverteidiger   nicht   nur   fundierte   strafrechtliche   Kenntnisse,   sondern   auch   spezielles   technisches Fachwissen     und     die     Fähigkeit     schwierige     technische     Vorgänge     dem     Gericht     und     der Staatsanwaltschaft    verständlich    zu    machen.    Selbstverständlich    ist    es    gerade    im    Strafrecht    von entscheidender   Bedeutung,   dass   der   Mandant   ein   gutes   Vertrauensverhältnis   zu   seinem   Verteidiger hat.   Unsere   Kanzlei   vertritt   Sie   deutschlandweit   in   allen   Bereichen   des   Strafrechts   und   IT-Strafrechts speziell im Sexualstrafrecht im Internet. Wir   beraten   Sie   in   allen   Belangen   des      Datenschutzes.       Markus   v.   Hohenhau   ist   seit   vielen   Jahren externer      Datenschutzbeauftragter      für      verschiedene      Unternehmen      und      zertifizierter      EU- Datenschutzspezialist (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme). Seit    2007    ist    RA    v.    Hohenhau    Fachanwalt    für    Informationstechnologierecht.    Neben    seiner Anwaltstätigkeit   ist   er   Lehrbeauftragter   für   Internetrecht   an   der   Technischen   Hochschule   Ingolstadt,      der     Hochschule     für     Wirtschaft     und     Umwelt     Nürtingen-Geislingen     (HfWU) ,     sowie     beim       Berufsförderungswerk Dr. Robert Eckert Schulen . Im   Hinblick   auf   die   bewusste   Ausrichtung   der   Kanzlei   auf   Fragen   zum   IT-   und   Datenschutzrecht können    Sie    sich    darauf    verlassen,    dass    wir    nicht    nur    die    rechtlichen,    sondern    auch    die wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen. Zu   unseren   Mandanten   zählen   einige   der   größten   nationalen   und   internationalen   Internetprovider, deutsche     und     international     angesiedelte     Unternehmen     und     Konzerne,     soziale     Netzwerke, Onlinehändler   sowie   Mandanten   aus   den   Bereichen   der   Software-   und   Hardwareindustrie,   Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen, sowie Gemeinden und Behörden und öffentliche Dienstleister.
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Kanzleiprofil Hohenhau