Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Kanzleiprofil - was wir für Sie tun können
Die
Anwaltskanzlei
v.
Hohenhau
betreut
seit
1999
bundesweit
Mandate
im
Bereich
des
IT-Recht.
Hierbei
beschränken
wir
uns
nicht
nur
auf
die
gerichtliche
Tätigkeit,
d.h.
allein
auf
das
Führen
von
Prozessen.
Vielmehr
ist
es
das
Ziel,
unseren
Mandanten
bereits
im
Vorfeld
Probleme
und
Konfliktpunkte
aufzuzeigen
und
diesbezüglich
sachgerechte
Lösungen
zu
erarbeiten.
Die
Tätigkeiten
unserer
Kanzlei
umfassten
im
Bereich
des
IT-
Vertragsrechts
sowohl
die
Erstellung
und
Überprüfung
von
Verträgen
als
auch
die
komplette
rechtliche
Prüfung
von
Webauftritten
und
Onlineshops
und
Begleitung
bei
IT-Projekten
sowie
datenschutzrechtliche Beratung
.
Urheberrechtsverletzungen
z.B.
durch
Verwendung
fremder
Bilder
und
Grafiken
ohne
Lizenz
können
schnell
Schadenersatzansprüche von mehrere tausende von Euro nach sich ziehen.
Wir
vertreten
sowohl
Bild-
und
Webagenturen
sowie
Grafikdesigner
und
Künstler,
deren
Werke
illegal
verbreitet
werden,
als
auch
Verletzer,
denen
oftmals
nicht
bewusst
ist,
dass
Sie
gegen
Urheberrechte
verstoßen haben.
Wettbewerbsverstöße
bei
Webseiten,
eBay-
und
Onlineshops,
z.B.
durch
die
Verwendung
unrichtiger
AGB
oder
Nichtbeachtung
geltender
Regelungen
werden
immer
häufiger
mit
sehr
teuren
Abmahnungen
verfolgt.
Wir
vertreten
Sie
wenn
Sie
einen
Abmahnung
erhalten
haben.
Wir
konnten
in
nahezu
allen
Fällen,
auch
bei
berechtigten
Ansprüchen,
meistens
die
Schadensersatzansprüche
reduzieren.
Straftaten
im
Bereich
der
Internetkriminalität
und
des
Computerstrafrechts
verlangen
von
einem
Strafverteidiger
nicht
nur
fundierte
strafrechtliche
Kenntnisse,
sondern
auch
spezielles
technisches
Fachwissen
und
die
Fähigkeit
schwierige
technische
Vorgänge
dem
Gericht
und
der
Staatsanwaltschaft
verständlich
zu
machen.
Selbstverständlich
ist
es
gerade
im
Strafrecht
von
entscheidender
Bedeutung,
dass
der
Mandant
ein
gutes
Vertrauensverhältnis
zu
seinem
Verteidiger
hat.
Unsere
Kanzlei
vertritt
Sie
deutschlandweit
in
allen
Bereichen
des
Strafrechts
und
IT-Strafrechts
speziell im Sexualstrafrecht im Internet.
Wir
beraten
Sie
in
allen
Belangen
des
Datenschutzes.
Markus
v.
Hohenhau
ist
seit
vielen
Jahren
externer
Datenschutzbeauftragter
für
verschiedene
Unternehmen
und
zertifizierter
EU-
Datenschutzspezialist (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme).
Seit
2007
ist
RA
v.
Hohenhau
Fachanwalt
für
Informationstechnologierecht.
Neben
seiner
Anwaltstätigkeit
ist
er
Lehrbeauftragter
für
Internetrecht
an
der
Technischen
Hochschule
Ingolstadt,
der
Hochschule
für
Wirtschaft
und
Umwelt
Nürtingen-Geislingen
(HfWU)
,
sowie
beim
Berufsförderungswerk Dr. Robert Eckert Schulen
.
Im
Hinblick
auf
die
bewusste
Ausrichtung
der
Kanzlei
auf
Fragen
zum
IT-
und
Datenschutzrecht
können
Sie
sich
darauf
verlassen,
dass
wir
nicht
nur
die
rechtlichen,
sondern
auch
die
wirtschaftlichen und technischen Aspekte des Tätigkeitsgebiets kennen.
Zu
unseren
Mandanten
zählen
einige
der
größten
nationalen
und
internationalen
Internetprovider,
deutsche
und
international
angesiedelte
Unternehmen
und
Konzerne,
soziale
Netzwerke,
Onlinehändler
sowie
Mandanten
aus
den
Bereichen
der
Software-
und
Hardwareindustrie,
Wirtschaft,
Tourismus und Gesundheitswesen, sowie Gemeinden und Behörden und öffentliche Dienstleister.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht