Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
IT-Vertragsrecht
Das
Vertragsrecht
bietet
vielfältige
individuelle
Gestaltungsmöglichkeiten
für
den
Netzbenutzer.
Insbesondere
im
Internetbereich
stellen
sich
neue
Anforderungen
für
die
Vertragsgestaltung und ergeben sich völlig neue Vertragskonstruktionen.
Aufgabe
des
beratenden
und
spezialisierten
Internet-Anwalts
ist
deshalb
die
Erstellung
und
Überprüfung
von
Verträgen
im
Internet,
wie
z.B.
Lizenzverträge,
Webhosting-
Verträge,
Server-Housing
Verträge,
e-Mail
Nutzungsverträge,
Verträge
über
Werbung
und Sponsoring, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Aber
auch
die
Form
des
Vertragsschlusses
hat
sich
geändert.
Hat
man
früher
Vertragsinhalte
noch
per
Papier
ausgetauscht,
so
finden
sich
heute
oftmals
die
Vertragsbedingungen
der
einzelnen
Anbieter
auf
ihren
Webseiten
oder
in
Onlineformularen
-
Willenserklärungen
werden
auf
elektronischem
Weg
übermittelt
(e-Mail,
Onlineformulare), die qualifizierte digitale Signatur ersetzt die Unterschrift.
Eine
besondere
Problematik
stellt
oft
eine
wirksame
Einbindung
von
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
oder
der
notwendige
Hinweis
auf
ein
bestehendes
Widerrufsrecht
und
Beachtung
der
Preisangabeverordnung
bei
Verbraucherverträgen dar. Dies wird im Internet oftmals nicht rechtswirksam vorgenommen.
Vermehrt
versuchen
auch
Webseitenbetreiber
ahnungslose
Verbraucher
durch
angebliche
langfristige
und
oftmals unwirksame Verträge zu überrumpeln.
Doch
auch
wenn
Verträge
in
der
herkömmlichen
Schriftform
abgeschlossen
werden,
ist
darauf
zu
achten,
dass
die
Leistungen
klar
definiert
sind,
gesetzliche
Vorgaben
beachtet
werden
und
Regelungen
vor
Haftungsansprüchen
ausreichend
schützen.
Ein
genauer
Vertrag
der
alle
Rechte
und
Pflichten
der
Vertragsparteien
klar
regelt,
spart
bei
Problemen,
welche
vor
allem
bei
IT-Projekten
früher
oder
später
nahezu
immer
auftauchen,
viel
Zeit
und
Geld.
Nur
durch
klare
Vorgaben
können
unnötige
Streitigkeiten
bereits
im
Vorfeld vermieden werden, bzw. helfen im Streitfalle die eigene Position zu beweisen.
Die
im
Internet
kostenlos,
oder
gegen
eine
geringe
Gebühr
zu
beziehenden
Musterverträge
stellen
nur
den
Standardfall
dar
und
sind
darüber
hinaus
teilweise
zu
ungenau,
bzw.
lückenhaft.
Ein
Anwalt,
der
sich
speziell
mit
dieser
Problematik
der
IT-Verträge
auskennt,
kann
Ihnen
dabei
helfen
wichtige
Inhalte
nicht
zu
vergessen
und
unangenehme
Überraschungen
zu
vermeiden.
Daher
sollten
Sie
jeden
Vertrag
vor
Abschluss
rechtlich
überprüfen lassen, oder die Vertragsgestaltung durch einen Anwalt vornehmen lassen.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht