e-anwalt.de - Kanzlei für IT-Recht
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

IT-Recht

Das Internet-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der  Fachanwalt für Informationstechnologierecht  geschaffen. Den ständigen Veränderungen der IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider oftmals nur zögerlich und oft mit sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch die Gesetzgebung reagiert auf die Herausforderungen der neuen Technik und die sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam. Auch viele Internetnutzer kennen weder ihre Rechte noch Pflichten. Insbesondere   im   IT-Vertragsrecht   ergeben   sich   unterschiedlichste   und   individuelle   Gestaltungsmöglichkeiten.   Aufgabe   des   beratenden und   spezialisierten   IT-Anwalts   ist   die   Erstellung   und   Überprüfung   von   Verträgen   im   IT-Bereich   wie   z.B.   Lizenzverträge,   Webhosting- Verträge,     Server-Housing     Verträge,     Softwareerstellungs-     und     Wartungsverträge,     Verträge     über     Werbung     und     Sponsoring, Auftragsverarbeitungsverträge,   Datenschutzverträge   wie   Verschwiegenheitserklärungen   sowie   Nutzungsbedingungen   und   Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein   weiteres   wichtiges   Beratungsfeld   unserer   Kanzlei   ist   das      Urheberrecht .   Hier   vertreten   wir   deutschlandweit   über   2000   Fälle   von Urheberrechtsverletzungen.   Seit   vielen   Jahren   sind   wir   auch   für   verschiedene   Grafikdesigner,   Autoren,   Fotoagenturen   und   Firmen   tätig, deren   Werke   im   Internet   unerlaubt   kopiert   und   veröffentlicht   werden   und   machen   deren   Rechte   bei   Urheberrechtsverletzungen   geltend. Weiterhin erstellen und prüfen wir Lizenzverträge. Ein   weiterer   Bereich   des   IT-Rechts   ist   der      IT-Datenschutz   und   die   Datensicherheit .    Seit   vielen   Jahren   berät   RA   von   Hohenhau Firmen , Unternehmen und Vereine in allen Belangen des Datenschutzes und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR). In   den   Bereich   des   IT-Strafrechts   vertreten   wir   Sie   bei   allen   Straftaten   der   Computerkriminalität   vor   allem   im   Sexualstrafrecht   im Internet. Zum   Internet-Recht   gehört   z.B.   auch   das      Domainrecht .      Dieses   stützt   sich   auf   das   allgemeine   Namensrecht   des   BGB   umfasst   aber auch   Aspekte   des   Markenrechts   und   des   Wettbewerbsrechts.   Wir   vertreten   Sie   bei   der   Beratung   der   Wahl   einer   Domain   oder   bei Domainstreitigkeiten. Das      Markenrecht       ist   jedoch   nur   bei   der   Wahl   einer   Domain   zu   beachten.   Auch   bei   der   Gestaltung   und   den   Inhalten   einer   Webseite oder   eines   Onlineshops   sowie   bei   Werbung   können   markenrechtliche   Probleme   auftauchen.   Wir   beraten   Sie   bei   der   Anmeldung   einer Marke und melden für Sie Ihre Marken beim DPMA an. Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-Commerce bezeichnet, sind eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen zum Fernabsatz einzuhalten. Die Fülle von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Eine richtiger Beratung im Vorfeld kann helfen teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden. Immer wichtiger werden Bewertungen im Internet - unberechtigte negative Bewertungen auf Suchportalen können die Existenz von Unternehmen gefährden. Ein Fachanwalt für IT-Recht muss auch im Bereich Social Media und Werbung im Internet fundierte Kenntnisse aufweisen. Rechtsanwälte, die sich mit dem IT-Recht befassen, müssen daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können. Unsere Kanzlei befasst sich vor umfassend auf dem Gebiet des IT-Rechts, Datenschutzrecht sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der wenigen  Fachanwälte für Informationstechnologierecht  (Fachanwalt IT-Recht) in Deutschland. Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.
IT-Recht Regensburg
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht

IT-Recht

Das Internet-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der  Fachanwalt für Informationstechnologierecht  geschaffen. Den ständigen Veränderungen der IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider oftmals nur zögerlich und oft mit sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch die Gesetzgebung reagiert auf die Herausforderungen der neuen Technik und die sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam. Auch viele Internetnutzer kennen weder ihre Rechte noch Pflichten. Insbesondere         im         IT-Vertragsrecht         ergeben         sich unterschiedlichste     und     individuelle     Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgabe    des    beratenden    und    spezialisierten    IT-Anwalts    ist    die Erstellung   und   Überprüfung   von   Verträgen   im   IT-Bereich   wie   z.B. Lizenzverträge,    Webhosting-Verträge,    Server-Housing    Verträge, Softwareerstellungs-      und      Wartungsverträge,      Verträge      über Werbung       und       Sponsoring,       Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzverträge     wie     Verschwiegenheitserklärungen     sowie Nutzungsbedingungen     und     Allgemeinen     Geschäftsbedingungen (AGB). Ein    weiteres    wichtiges    Beratungsfeld    unserer    Kanzlei    ist    das      Urheberrecht .   Hier   vertreten   wir   deutschlandweit   über   2000   Fälle von   Urheberrechtsverletzungen.   Seit   vielen   Jahren   sind   wir   auch für    verschiedene    Grafikdesigner,    Autoren,    Fotoagenturen    und Firmen    tätig,    deren    Werke    im    Internet    unerlaubt    kopiert    und veröffentlicht      werden      und      machen      deren      Rechte      bei Urheberrechtsverletzungen   geltend.   Weiterhin   erstellen   und   prüfen wir Lizenzverträge. Ein   weiterer   Bereich   des   IT-Rechts   ist   der      IT-Datenschutz   und die   Datensicherheit .    Seit   vielen   Jahren   berät   RA   von   Hohenhau Firmen    ,    Unternehmen    und    Vereine    in    allen    Belangen    des Datenschutzes       und       zertifizierter       EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR). In   den   Bereich   des   IT-Strafrechts   vertreten   wir   Sie   bei   allen Straftaten   der   Computerkriminalität   vor   allem   im   Sexualstrafrecht im Internet. Zum   Internet-Recht   gehört   z.B.   auch   das      Domainrecht .      Dieses stützt   sich   auf   das   allgemeine   Namensrecht   des   BGB   umfasst   aber auch   Aspekte   des   Markenrechts   und   des   Wettbewerbsrechts.   Wir vertreten   Sie   bei   der   Beratung   der   Wahl   einer   Domain   oder   bei Domainstreitigkeiten. Das      Markenrecht       ist   jedoch   nur   bei   der   Wahl   einer   Domain   zu beachten.    Auch    bei    der    Gestaltung    und    den    Inhalten    einer Webseite    oder    eines    Onlineshops    sowie    bei    Werbung    können markenrechtliche   Probleme   auftauchen.   Wir   beraten   Sie   bei   der Anmeldung   einer   Marke   und   melden   für   Sie   Ihre   Marken   beim DPMA an. Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-Commerce bezeichnet, sind eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen zum Fernabsatz einzuhalten. Die Fülle von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Eine richtiger Beratung im Vorfeld kann helfen teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden. Immer wichtiger werden Bewertungen im Internet - unberechtigte negative Bewertungen auf Suchportalen können die Existenz von Unternehmen gefährden. Ein Fachanwalt für IT-Recht muss auch im Bereich Social Media und Werbung im Internet fundierte Kenntnisse aufweisen. Rechtsanwälte, die sich mit dem IT-Recht befassen, müssen daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können. Unsere Kanzlei befasst sich vor umfassend auf dem Gebiet des IT- Rechts, Datenschutzrecht sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der wenigen  Fachanwälte für Informationstechnologierecht  (Fachanwalt IT-Recht) in Deutschland. Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

IT-Recht

Das Internet-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der  Fachanwalt für Informationstechnologierecht  geschaffen. Den ständigen Veränderungen der IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider oftmals nur zögerlich und oft mit sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch die Gesetzgebung reagiert auf die Herausforderungen der neuen Technik und die sich daraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam. Auch viele Internetnutzer kennen weder ihre Rechte noch Pflichten. Insbesondere       im       IT-Vertragsrecht       ergeben       sich       unterschiedlichste       und       individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.   Aufgabe   des   beratenden   und   spezialisierten   IT-Anwalts   ist   die   Erstellung   und Überprüfung   von   Verträgen   im   IT-Bereich   wie   z.B.   Lizenzverträge,   Webhosting-Verträge,   Server-Housing Verträge,    Softwareerstellungs-    und    Wartungsverträge,    Verträge    über    Werbung    und    Sponsoring, Auftragsverarbeitungsverträge,      Datenschutzverträge      wie      Verschwiegenheitserklärungen      sowie Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein    weiteres    wichtiges    Beratungsfeld    unserer    Kanzlei    ist    das        Urheberrecht .    Hier    vertreten    wir deutschlandweit   über   2000   Fälle   von   Urheberrechtsverletzungen.   Seit   vielen   Jahren   sind   wir   auch   für verschiedene    Grafikdesigner,    Autoren,    Fotoagenturen    und    Firmen    tätig,    deren    Werke    im    Internet unerlaubt   kopiert   und   veröffentlicht   werden   und   machen   deren   Rechte   bei   Urheberrechtsverletzungen geltend. Weiterhin erstellen und prüfen wir Lizenzverträge. Ein   weiterer   Bereich   des   IT-Rechts   ist   der      IT-Datenschutz   und   die   Datensicherheit .    Seit   vielen Jahren   berät   RA   von   Hohenhau   Firmen   ,   Unternehmen   und   Vereine   in   allen   Belangen   des   Datenschutzes und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR). In   den   Bereich   des   IT-Strafrechts   vertreten   wir   Sie   bei   allen   Straftaten   der   Computerkriminalität   vor allem im Sexualstrafrecht im Internet. Zum   Internet-Recht   gehört   z.B.   auch   das      Domainrecht .      Dieses   stützt   sich   auf   das   allgemeine Namensrecht   des   BGB   umfasst   aber   auch   Aspekte   des   Markenrechts   und   des   Wettbewerbsrechts.   Wir vertreten Sie bei der Beratung der Wahl einer Domain oder bei Domainstreitigkeiten. Das      Markenrecht       ist   jedoch   nur   bei   der   Wahl   einer   Domain   zu   beachten.   Auch   bei   der   Gestaltung   und den   Inhalten   einer   Webseite   oder   eines   Onlineshops   sowie   bei   Werbung   können   markenrechtliche Probleme   auftauchen.   Wir   beraten   Sie   bei   der   Anmeldung   einer   Marke   und   melden   für   Sie   Ihre   Marken beim DPMA an. Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-Commerce bezeichnet, sind eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen zum Fernabsatz einzuhalten. Die Fülle von teilweise unterschiedlichen Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Eine richtiger Beratung im Vorfeld kann helfen teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden. Immer wichtiger werden Bewertungen im Internet - unberechtigte negative Bewertungen auf Suchportalen können die Existenz von Unternehmen gefährden. Ein Fachanwalt für IT-Recht muss auch im Bereich Social Media und Werbung im Internet fundierte Kenntnisse aufweisen. Rechtsanwälte, die sich mit dem IT-Recht befassen, müssen daher nicht nur ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können. Unsere Kanzlei befasst sich vor umfassend auf dem Gebiet des IT- Rechts, Datenschutzrecht sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau ist einer der wenigen  Fachanwälte für Informationstechnologierecht  (Fachanwalt IT-Recht) in Deutschland. Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.
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