Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
IT-Recht
Das Internet-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete
weltweit. Daher wurde für dieses Spezialgebiet der Fachanwalt für
Informationstechnologierecht geschaffen. Den ständigen
Veränderungen der IT-Branche folgt die Rechtssprechung - leider
oftmals nur zögerlich und oft mit sehr unterschiedlichen Urteilen.
Auch die Gesetzgebung reagiert auf die Herausforderungen der neuen Technik und die sich daraus
ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten nur langsam. Auch viele Internetnutzer kennen weder ihre
Rechte noch Pflichten.
Insbesondere
im
IT-Vertragsrecht
ergeben
sich
unterschiedlichste
und
individuelle
Gestaltungsmöglichkeiten.
Aufgabe
des
beratenden
und
spezialisierten
IT-Anwalts
ist
die
Erstellung
und
Überprüfung
von
Verträgen
im
IT-Bereich
wie
z.B.
Lizenzverträge,
Webhosting-Verträge,
Server-Housing
Verträge,
Softwareerstellungs-
und
Wartungsverträge,
Verträge
über
Werbung
und
Sponsoring,
Auftragsverarbeitungsverträge,
Datenschutzverträge
wie
Verschwiegenheitserklärungen
sowie
Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Ein
weiteres
wichtiges
Beratungsfeld
unserer
Kanzlei
ist
das
Urheberrecht
.
Hier
vertreten
wir
deutschlandweit
über
2000
Fälle
von
Urheberrechtsverletzungen.
Seit
vielen
Jahren
sind
wir
auch
für
verschiedene
Grafikdesigner,
Autoren,
Fotoagenturen
und
Firmen
tätig,
deren
Werke
im
Internet
unerlaubt
kopiert
und
veröffentlicht
werden
und
machen
deren
Rechte
bei
Urheberrechtsverletzungen
geltend. Weiterhin erstellen und prüfen wir Lizenzverträge.
Ein
weiterer
Bereich
des
IT-Rechts
ist
der
IT-Datenschutz
und
die
Datensicherheit
.
Seit
vielen
Jahren
berät
RA
von
Hohenhau
Firmen
,
Unternehmen
und
Vereine
in
allen
Belangen
des
Datenschutzes
und zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR).
In
den
Bereich
des
IT-Strafrechts
vertreten
wir
Sie
bei
allen
Straftaten
der
Computerkriminalität
vor
allem im Sexualstrafrecht im Internet.
Zum
Internet-Recht
gehört
z.B.
auch
das
Domainrecht
.
Dieses
stützt
sich
auf
das
allgemeine
Namensrecht
des
BGB
umfasst
aber
auch
Aspekte
des
Markenrechts
und
des
Wettbewerbsrechts.
Wir
vertreten Sie bei der Beratung der Wahl einer Domain oder bei Domainstreitigkeiten.
Das
Markenrecht
ist
jedoch
nur
bei
der
Wahl
einer
Domain
zu
beachten.
Auch
bei
der
Gestaltung
und
den
Inhalten
einer
Webseite
oder
eines
Onlineshops
sowie
bei
Werbung
können
markenrechtliche
Probleme
auftauchen.
Wir
beraten
Sie
bei
der
Anmeldung
einer
Marke
und
melden
für
Sie
Ihre
Marken
beim DPMA an.
Gerade im Bereich des Kaufrechts, im Internet als e-Commerce bezeichnet, sind eine Vielzahl von
Regelungen und Gesetzen zum Fernabsatz einzuhalten. Die Fülle von teilweise unterschiedlichen
Gerichtsurteilen erschwert hier zusätzlich die Rechtsberatung. Eine richtiger Beratung im Vorfeld kann
helfen teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden.
Immer wichtiger werden Bewertungen im Internet - unberechtigte negative Bewertungen auf
Suchportalen können die Existenz von Unternehmen gefährden.
Ein Fachanwalt für IT-Recht muss auch im Bereich Social Media und Werbung im Internet fundierte
Kenntnisse aufweisen. Rechtsanwälte, die sich mit dem IT-Recht befassen, müssen daher nicht nur
ständig mit dem neuesten Stand der Technik vertraut sein, sondern auch stets die aktuelle
Rechtsprechung und Gesetze kennen und sicher anwenden können.
Unsere Kanzlei befasst sich vor umfassend auf dem Gebiet des IT-
Rechts, Datenschutzrecht sowie des Strafrechts. Rechtsanwalt Markus
v. Hohenhau ist einer der wenigen Fachanwälte für
Informationstechnologierecht (Fachanwalt IT-Recht) in Deutschland.
Wir betrachten uns als Dienstleister, deren Aufgabe es ist, für Sie auf
diesen sehr speziellen Rechtsgebieten Lösungen aufzuzeigen und
diese gegebenenfalls auch durchzusetzen.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht