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Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte

RA Markus v. Hohenhau - Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau 2007 die Führung der Bezeichnungen "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen gestattet. Der Fachanwalt für IT-Recht umfasst u.a. folgende Fachgebiete: Vertragsrecht der Informationstechnologien Recht des E-Commerce einschl. der Gestaltung von Providerverträgen Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht Schutz des geistigen Eigentums Sicherheit der Informationstechnologie, Recht des Datenschutzes Recht der Kommunikationsnetze und -dienste Öffentliche Vergabe von Leistungen, einschl. E-Government spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien Domainstreitigkeiten Seit 2018 ist RA Markus v. Hohenhau nach entsprechender Prüfung durch iSQI im Auftrag des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme Fokus zertifizierter EU-Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR).
Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht

RA Markus v. Hohenhau - Fachanwalt für

Informationstechnologierecht

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau 2007 die Führung der Bezeichnungen "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen gestattet. Der Fachanwalt für IT-Recht umfasst u.a. folgende Fachgebiete: Vertragsrecht der Informationstechnologien Recht des E-Commerce einschl. der Gestaltung von Providerverträgen Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht Schutz des geistigen Eigentums Sicherheit der Informationstechnologie, Recht des Datenschutzes Recht der Kommunikationsnetze und -dienste Öffentliche Vergabe von Leistungen, einschl. E- Government spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien Domainstreitigkeiten Seit 2018 ist RA Markus v. Hohenhau nach entsprechender Prüfung durch iSQI im Auftrag des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme Fokus zertifizierter EU- Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR).
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RA Markus v. Hohenhau - Fachanwalt für

Informationstechnologierecht

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau 2007 die Führung der Bezeichnungen "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen gestattet. Der Fachanwalt für IT-Recht umfasst u.a. folgende Fachgebiete: Vertragsrecht der Informationstechnologien Recht des E-Commerce einschl. der Gestaltung von Providerverträgen Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht Schutz des geistigen Eigentums Sicherheit der Informationstechnologie, Recht des Datenschutzes Recht der Kommunikationsnetze und -dienste Öffentliche Vergabe von Leistungen, einschl. E-Government spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien Domainstreitigkeiten Seit 2018 ist RA Markus v. Hohenhau nach entsprechender Prüfung durch iSQI im Auftrag des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme Fokus zertifizierter EU- Datenschutzspezialist (DSGVO/GDPR).
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