Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Abmahnung erhalten
was können wir für Sie tun? - wie können wir Ihnen
helfen
Bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet
raten wir dazu, einen Anwalt zu beauftragen, der mit dieser
Spezialmaterie bestens vertraut ist. Gerade in diesem Bereich ist es
wichtig ständig die neueste Rechtsprechung zu beachten, da sich die
Urteile der einzelnen Amtsgerichte und Landgerichte - vor allem beim
Schadenersatz - oftmals deutlich von einander unterscheiden und es nach wie vor (bei Filesharingfällen) nur sehr
wenige höchstrichterliche Entscheidungen gibt.
Wichtigstes Anliegen muss es jedoch sein, es gar nicht bis zu einer Klage kommen zu lassen. Auch wenn es nicht
in allen Fällen zu einer Klage kommt, so sollte, soweit möglich ein Gerichtsverfahren schon aus Kostengründen
vermieden werden. Auf jeden Fall raten wir zur Prüfung der Angelegenheit und dazu - in berechtigten Fällen -
eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Gerichtsverfahren kann ansonsten schnell mehrere
tausend Euro kosten. Einige Gerichte tendieren dazu sehr hohe Streitwerte für derartige Klagen anzusetzen.
Sollte es jedoch zu einer Klage gekommen sein (z.B. da auf die Abmahnung nicht entsprechend reagiert worden
ist, oder weil kein Schadenersatz bezahlt worden ist), muss das Ziel eine Schadensbegrenzung sein. Uns wurde
von einem Fall berichtet, in dem ein Tauschbörsennutzer mehrere Abmahnungen von einer Kanzlei erhalten hat
und trotz anwaltlicher Vertretung keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Auch nachdem
der erste Prozess (mit Kosten von mehr als 5.000.- €) für den Abgemahnten verloren gegangen ist, wird durch
den Rechtsanwalt nach wie vor die Unterlassungserklärung für die anderen abgemahnten Fälle verweigert.
Weitere teure (und vermeidbare) Prozesse drohen daher. Auch sind viele Schadenersatzforderungen überzogen
und können in den meisten Fällen reduziert werden.
Um es klar zu sagen - die Wahrscheinlichkeit, dass eine Abmahnung unberechtigt erfolgt ist und daher ein
entsprechender Prozess vollumfänglich gewonnen wird, ist sehr gering und kostet viel Zeit, Nerven und Geld.
Selbstverständlich gibt es die Fälle der falschen IP-Adressen Zuordnung, gehackte WLANs, falsche Hashwerte
oder ähnliches - der Beweis ist jedoch meist sehr schwierig und oft nur über teure Gutachter zu erbringen.
Wir raten Ihnen weiterhin es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der
Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier
gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite
äußern.
Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren deutschlandweit über 2.000 Fälle von Mandanten welche Abmahnungen
wegen Urheberrechtsverletzung im Internet, z.B. durch Filesharing oder Verbreiten von urheberrechtlich
geschützten Werken, wie Bilder, Texte, Datenbanken erhalten haben.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen Sie nicht unbedingt vorbeikommen. Wir benötigen das Schreiben der
Gegenseite entweder per Fax, Brief oder e-Mail. Alles weitere können wir mit Ihnen über Telefon oder e-Mail
besprechen - selbstverständlich können Sie aber auch gerne persönlich mit uns die Angelegenheit in unserer
Kanzlei klären.
Erkundigen Sie sich nach den Kosten für unsere Beauftragung. Wir teilen Ihnen diese - abhängig von der Art der
Rechtsverletzung - für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit umgehend mit. Bei gerichtlichen Verfahren
rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab [Link: Bundesministerium der Justiz und
Verbraucherschutz ]
Wir prüfen Ihre erhaltene Abmahnung und erstellen für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung. Weiterhin
wird die Höhe des Schadensersatzes geprüft und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen.
Anschließend setzen wir uns in Ihrem Auftrag mit der Gegenseite schriftlich in Verbindung und versuchen eine
Klärung der Angelegenheit. Ihr Ziel ist es so kostengünstig wie möglich aus der Angelegenheit zu kommen - wir
helfen Ihnen dabei.
Bei uns zahlen Sie für Abmahnungen wegen Filesharing nur einen geringen Pauschalpreis i.H.v. ca. 140.- bis
250.- € (inkl. USt.). Die genauen Anwaltskosten, welche sich auch am geltend gemachten Schadenersatz
richten, teilen wir Ihnen vor Übernahme des Falles telefonisch oder per Mail mit und treffen mit Ihnen eine
Honorarvereinbarung.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten! Im Pauschalhonorar ist bei uns ist nicht nur die Abgabe einer
modifizierten Unterlassungserklärung sowie ein individuelles, auf Ihren Fall abgestimmtes Antwortschreiben auf
die Abmahnung an die Gegenseite im Preis enthalten, sondern die komplette zeitlich unbefristete
außergerichtliche Vertretung Ihres Falles.
Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir betreuen in unserer Kanzlei seit
vielen Jahren über 2.000 Abmahnfälle.
Weiterführende Informationen zum Thema:
•
Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt
•
Wie kommt die Abmahnkanzlei an meine Daten
•
Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss
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Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung
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Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben
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Welche Kanzleien mahnen derzeit ab
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Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
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Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht