Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Was ist eine Abmahnung
Filesharing - Internettauschbörse - P2P
Wer Musik, Filme, Software, Spiele oder andere urheberrechtlich geschützte
Werke über sog. Tauschbörsen (P2P Filesharingbörsen) aus dem Netz lädt, stellt
in aller Regel automatisch während des Downloadvorgangs die auf seinem
Computer herunter geladenen Teile der Datei auch anderen Nutzern der
Tauschbörse zur Verfügung. Dies stellt eine unerlaubte Verbreitung
urheberrechtlicher Werke dar, da der Tauschbörsennutzer keine Erlaubnis hat
die Datei an Dritte weiter zu geben.
Wer beim Filesharing erwischt wird erhält daher nach einigen Wochen, oder Monaten (je nach dem wie lange die
Ermittlungen dauern), eine sog. Abmahnung von einer vom Rechteinhaber beauftragten Anwaltskanzlei.
Die Abmahnung ist eine außergerichtliche, zivilrechtliche Aufforderung ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten
zu unterlassen (hier z.B. die Dateien in Zukunft nicht mehr zu verbreiten). Meist ist Abmahnung auch eine sog.
strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten künftig
unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Durch die Abmahnung soll ein teures und langwieriges
Gerichtsverfahren vermieden werden. Nach § 97 a UrhG soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines
gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer
mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Frist zur Reaktion
ist meist sehr kurz, oft nur wenige Tage gehalten, daher ist rasches, aber überlegtes Handeln gefordert.
Nichthandeln ist auf jeden Fall die schlechteste und u.U. auch teuerste Lösung, da in diesem Fall sofort vor
Gericht die Unterlassung eingeklagt werden kann, und Anwalt- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro
drohen können.
Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche manchmal auch außergewöhnlich hohe
Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung beinhalten und der Zahlung eines
Pauschalbetrages, welcher bei einigen unseren Mandanten bis zu 6.000.- € betragen sollte, wäre der Fall laut den
abmahnendem Anwälten zivilrechtlich erledigt. Oftmals enthält daher der dem Abmahnschreiben beigefügte
Entwurf einer Unterlassungserklärung auch eine Vergleichsannahmeerklärung über die Zahlung eines
angeblichen Schadensersatzes. Dies hat zur Folge, dass sich der Unterzeichner bei Abgabe dieser
Unterlassungserklärung gleichzeitig auch zur Zahlung des verlangten Vergleichsbetrages verpflichtet. Darüber
hinaus enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung oft auch ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis.
Manchmal sind auch Gerichtsstandvereinbarungen enthalten. Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall von einen
fachkundigen Anwalt überprüfen und abändern lassen. Zudem stellt sich die Frage, ob diesen Abmahnung mit
entsprechend vorgefertigen Unterlassungserklärungen nach § 97a UrhG wirksam sind und ob ein Ersatz der
Aufwendungen (Anwaltskosten der Abmahnung und Ermittlungskosten) zu Recht gefordert werden.
Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei
oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das
gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern.
Auf jeden Fall sollte in den Fällen einer Abmahnung ein mit der Materie betrauter Rechtsanwalt aufgesucht
werden.
Wir empfehlen, sofern tatsächlich ein Upload erfolgt ist, die Abgabe einer sog. modifizierten
Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt. Darüber
hinaus sollte eine derartige abgeänderte Erklärung die angedrohte Vertragsstrafe in eine angemessene
Verpflichtung umwandeln, deren Höhe später ggf. von einem Gericht überprüft werden kann.
Auch die Höhe des Schadensersatzes sollte genau überprüft werden. In fast allen von uns vertretenen Fällen
konnte eine deutliche Reduzierung des Schadensersatzanspruchs erreicht werden. Immer wieder tauchen auch
Fälle auf, bei denen die Abmahnung auch zu unrecht erfolgt ist. Jedoch sei folgendes klargestellt:
Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und können, sofern ein Schaden nachgewiesen werden
kann, sehr teuer werden. Im Internet, so auch in unserem Blog finden sich verschiedene Urteile, welche im
Bereich Tauschbörsen, Nutzung von WLAN, Störerhaftung, Beaufsichtigung von Minderjährigen, etc in letzter Zeit
ergangen sind. Die Rechtsprechung ist hier oftmals jedoch sehr unterschiedlich. Leider existiert nach wie vor nur
wenig höchstrichterliche Rechtsprechung.
Keineswegs sollte jedoch die beigefügte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung von Ihnen unterzeichnet
werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden ist.
Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert
und vertritt über 2000 Fälle von Abmahnungen. Als Fachanwalt für IT-
Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Weiterführende Informationen zum Thema:
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