Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Wie reagiere ich auf einer erfolgte Abmahnung
was tun bei einer Abmahnung
Zuerst eines vorweg: Sie verhalten sich richtig.
Wichtig ist, wenn man sich mit der Materie nicht auskennt, zuerst Informationen zu sammeln. Lesen Sie
sich bei Bedarf auch die unten angeführten weiteren Informationen durch.
Wichtig ist weiterhin zu reagieren - Ignorieren eines Abmahnschreibens können wir nicht empfehlen.
Auch übereilte Reaktionen oder Panik ist unangebracht. Keiner unserer Mandanten ist wegen einer
Abmahnung ins Gefängnis gekommen oder hat Haus und Hof verloren. Wir hatten jedoch leider auch
schon Fälle, in denen Mandanten erst deutlich zu spät (z.B. erst nach einer bereits eingereichten Klage)
zu uns gekommen sind und diese Verfahren dann sehr teuer werden können. Daher ist rechtzeitiges,
aber nicht überhastetes Einschalten eines fachkundigen Anwalts zu empfehlen.
Ein sofortiges Löschen der Festplatte, da eine Hausdurchsuchung befürchtet wird ist nicht notwendig. Wenn eine Hausdurchsuchung notwendig
wäre, wäre diese bereits vor dem Schreiben der Abmahnanwälte erfolgt.
Wir raten Ihnen auch nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern
auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts
unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern.
Ein Anwalt wird das Schreiben auf Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls die Unterlassungserklärung anpassen. Auch die Höhe des
angeblichen Schadensersatzes sollte genau überprüft werden. Oftmals wird dieser von den Abmahnanwälten zu hoch angesetzt.
Wichtig! Erkundigen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwalts über dessen Kosten - so sind Sie vor unliebsamen Überraschungen
geschützt. Leider gibt es auch Kollegen, welche bewusst die Unerfahrenheit Ihrer Mandanten und die Zeitnot zu ihrem (nicht zu IHREM)
Honorarvorteil ausnutzen. Sofern Sie ein Pauschalhonorar vereinbaren, lassen Sie sich dieses schriftlich geben. Klären Sie ab, was der gesamte
Fall außergerichtlich für Sie kostet (gerichtliche Verfahren werden meist gesondert nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem jeweiligen
Streitwert berechnet).
Von selbst gestrickten Schreiben oder Unterlassungserklärungen raten wir ab. Auch Ratschläge der Rechtsschutzversicherungen haben sich leider
oftmals als falsch erwiesen.
Meist sind derartige Rechtsverletzungen nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt, da in vielen Versicherungsbedingungen
Urheberrechtsverstöße und Markenrechtsverstöße vom Rechtsschutz ausgenommen sind (u.U. zahlt die Versicherung jedoch aus Kulanz). Die
Kosten des eigenen Anwalts müssen Sie daher selbst tragen - daher ist es wichtig diese vorab abzuklären. Jeder Anwalt, der nicht nur auf seinen
Vorteil bedacht ist, wird Ihnen vor Mandatsübernahme die entstehenden Kosten mitteilen - wenn nicht oder nur schwammige ungenaue
Aussagen, sollten Sie besser einen anderen Kollegen beauftragen. Ebenso sollten Sie sich die Angelegenheit der Anwaltsbeauftragung nochmals
gründlich überlegen, wenn das Honorar des eigenen Anwalts gleich oder sogar höher als der geforderte Schadensersatz der Abmahnung ist
(macht doch irgendwie keinen Sinn - oder?).
In der Regel treffen Anwälte welche eine Vielzahl derartiger Rechtsverletzungen bearbeiten mit Ihren Mandanten eine Gebührenvereinbarung zu
einem Festpreis. Dieser kann teilweise stark variieren. Wir können Ihnen auch nicht garantieren, dass wir die kostengünstigsten sind - jedoch hat
sich noch kein Mandant jemals bei uns über seine Kostennote beschwert - und das wollen wir auch in Zukunft so halten. Von einer Feilscherei wie
auf einem türkischen Basar halten wir und auch die Kollegen nichts. Guter anwaltlicher Rat kostet seinen Preis - und soll es auch wert sein.
Wichtig ist neben dem Honorar, dass Sie sich bei der Kanzlei gut aufgehoben und fachlich und kompetent betreut wissen. Zudem muss Ihnen der
Anwalt auch in gewisser Weise sympathisch sein (ganz wie bei einem guten Zahnarztbesuch - dann übersteht man das auch viel besser).
Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt seit mehreren Jahren kompetent Betroffene von P2P-
Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur
Seite.
Weiterführende Informationen zum Thema:
•
Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt
•
Wie kommt die Abmahnkanzlei an meine Daten
•
Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss
•
Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben
•
Welche Kanzleien mahnen derzeit ab
•
Was können wir für Sie tun
•
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
•
Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht