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Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden? Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs hat sicher zu stellen, dass auch durch Dritte keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen (sog. Störerhaftung). So muss er nach einem Urteil des BGH seinen WLAN-Anschluss mit einen eigenen ausreichend sicheren und ausreichend langem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe Dritter sichern (BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/80 “Sommer unseres Lebens”. Zwischenzeitlich sind auch andere Urteile des BGH zum Filesharing ergangen - nach wie vor ist jedoch die Rechtslage (vor allen an Amtsgerichten und Landgerichten) noch sehr unterschiedlich. Auch bezügliche einer Verjährung der Schadenersatzansprüche gibt es noch unterschiedliche Meinungen. In wie weit die Änderungen im Telemediengesetz für freie WLAN Betreiber auch für Privatpersonen gelten und was in diesen Fällen konkret nachzuweisen ist, um eine Haftung entfallen zu lassen ist noch strittig. Daher gelten nach wie vor die folgenden Handlungsanweisungen: Wie   kann   ich   als   Anschlusssinhaber   sicherstellen,   dass   über   meinen   Internetanschluss   keine   Urheberrechtsverletzungen   erfolgen?   Was   ist dringend zu beachten? 1.   Benutzen   Sie   keine   Filesharingsoftware!!!   -   Filesharing   urheberrechtlich   geschützter   Werke   ist   nicht   erlaubt.   Viele   wissen   nicht,   dass   Sie   mit derartiger   Software   nicht   nur   die   Datei   auf   Ihren   PC   laden,   sondern   gleichzeitig   automatisch   allen   anderen   Nutzern   zur   Verfügung   stellen,   d.h. das   urheberrechtlich   geschützte   Werk   verbreiten.   Wenn   Sie   legal   Musik   auf   Ihren   Rechner   laden   wollen,   so   nutzen   Sie   Webradio   -   Webradio aufzunehmen   ist   erlaubt   und   Sie   können   auch   sicher   sein,   dass   die   Datei   das   Musikwerk   enthält   und   nicht   irgend   einen   anderen   Inhalt   hat. Gleiches   git   für   Filme   -   Sie   wissen   bei   Filesharing   Dateien   erst   nach   dem   Download   ob   die   Datei   auch   wirklich   den   gewünschten   Film   enthält.   Uns liegen   Fälle   vor,   bei   denen   die   heruntergeladene   Datei   keine   legalen   Inhalt   hatte   sondern   z.B.   Kinderpornographie   enthielt   -   die   Konsequenz: Hausdurchsuchung - strafrechtliches Verfahren! 2.   Sprechen   Sie   ausführlich   und   detailliert   mit   Ihrer   Familie   über   das   Thema   Urheberschutz   und   klären   Sie   diese   ausdrücklich   auf   die   teilweise sehr   teuren   Folgen   von   illegalem   Filesharing   auf.   Erklären   Sie   insbesondere   Ihren   Kindern   dass   es   nicht   erlaubt   ist   Musikstücke   oder   Filme   im Internet   zur   Verfügung   zu   stellen.   Die   anfallenden   Kosten   können   leicht   die   Kosten   einen   geplanten   Jahresurlaub   übersteigen   -   vom   Taschengeld der   Kinder   ganz   zu   schweigen.   Kinder   und   Jugendliche   sollten   regelmäßig   daran   erinnert   werden   und   das   Surfverhalten   sollte   regelmäßig überprüft werden. 3.   Richten   Sie   wenn   möglich   für   Ihren   Familienmitgliedern   verschiedene   Internetkonten   mit   beschränkten   Nutzungsrechten   ein.   Ziehen   Sie   einen Techniker zu Rate, wenn Sie sich selbst nicht genügend mit der Materie auskennen. 4.   Stellen   Sie   sicher,   dass   Ihre   WLAN   Anschluss   sicher   mit   einen   individuellen   und   langem   Passwort   (min.   12   Zeichen   und   Sonderzeichen) verschlüsselt   ist.   Ziehen   Sie   einen   Techniker   zu   Rate,   wenn   Sie   sich   selbst   nicht   genügend   mit   der   Materie   auskennen.   Wir   empfehlen   so   weit   wie möglich   auf   WLAN   zu   verzichten   und   kabelgebunden   ins   Internet   zu   gehen.   Verzichten   Sie   besser   auf   WLAN,   wenn   Sie   nicht   genau   wissen,   wie ihr Anschluss sicher verschlüsselt werden kann. 5.   Wenn   mehrere   Personen   Anschlussinhaber   sind   (Ehepartner)   lassen   Sie   den   Anschluss   auf   ein   Familienmitglied   umschreiben.   Melden   Sie   den Internetanschluss    umgehend    auf    ein    anderes    Familienmitglied    um,    wenn    Sie    eine    Unterlassungserklärung    wegen    Urheberrechtsverstößen abgegeben    haben.    Der    ursprüngliche    Anschlussinhaber,    welcher    die    Unterlassungserklärung    abgegeben    hat,    sollte    nicht    mehr    als Anschlussinhaber geführt werden um Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden. 6.   Geben   Sie   Ihre   Zugangsdaten   des   Anschlusses   nie   an   Dritte   weiter.   Sorgen   Sie   dafür,   dass   niemand   außer   dem   Anschlussinhaber   die Zugangsdaten einsehen kann. 7.   Lassen   Sie   keine   fremden   Geräte   an   Ihren   Internetanschluss.   Wir   haben   immer   häufiger   Fälle,   in   denen   ausländische   Gäste   mit   eigenen internetfähigen   Geräten   den   Internetanschluss   nutzen.   Im   Ausland   ist   oftmals   Filesharing   nicht   verboten   und   wird   daher   sehr   häufig   betrieben. Sofern   sich   nun   die   Filesharingsoftware   auf   dem   internetfähigen   Gerät   Ihres   Gastes   befindet   und   dieser   über   Ihren   Internetanschluss   surft,   wird automatisch   im   Hintergrund   die   Filesharingsoftware   wieder   aktiv   und   kann   eine   Urheberrechtsverletzung   erfolgen.   Sie   als   Anschlussinhaber haben   dann   das   Problem   nachzuweisen,   dass   nicht   Sie   oder   Ihre   Familie,   sondern   ein   (ausländischer)   Gast   die   Rechtsverletzung   begangen   hat. An   die   sog.   sekundärer   Darlegungslast   werden   immer   größere   Anforderungen   gestellt.   Es   reicht   daher   nicht   nur   zu   behaupten,   ein   fremder   Gast wäre der Verursacher der Rechtsverletzung. 8.   Wenn   Sie   PCs   für   Dritte   aufrüsten   und   hierzu   einen   Internetzugang   verwenden,   geben   Sie   nie   Ihre   Internetzugangsdaten   ein.   Eventuell   kann ein   auf   diesem   PC   zuvor   abgebrochener   Filesharingvorgang   automatisch   (unter   Ihrer   IP-Kennung)   wieder   gestartet   werden,   sobald   der   PC Zugang zum Internet hat. Schließen Sie aus diesem Grund auch keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei LAN-Partys). 9.   Sichern   Sie   Ihren   PC   mittels   eines   Passworts   gegen   den   Zugriff   durch   Dritte.   Es   gibt   Fälle,   in   denen   der   Nachbar,   der   während   der   Abwesenheit des   Anschlussinhabers   nur   Blumen   gießen   sollte,   den   PC   während   dessen   jedoch   zum   Filesharing   genutzt   hat.   Wenn   ihr   PC   mit   einen   (sicheren) Passwort gesperrt ist, kann dies nicht passieren. 9.   Wenn   Sie   selbst   keine   Ahnung   vom   Internet   und   der   Technik   haben,   ziehen   Sie   einen   Techniker   zu   rate   -   lassen   Sie   sich   von   einem   mit   der Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten - die Kosten sind in aller Regel niedriger als die Kosten die auf Sie nach einem Rechtsverstoß zukommen können. Sollten   es   jedoch   bereits   zu   spät   sein   und   Sie   bereits   eine   Abmahnung   wegen   eines   Verstoßes   gegen   das   Urheberrecht   erhalten   haben,   so reagieren Sie nicht überstürzt.  Unterschreiben Sie nichts sofort! Setzen Sie sich nicht mit der Gegenseite in Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was Sie tun! Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gut auskennt. Wenn Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch die Einschaltung des Anwalts zukommen (Kosten am besten schriftlich geben lassen - nicht nur telefonisch). Die Preisspannen sind teilweise erheblich. Nicht reagieren kann sehr teuer werden! Reagieren Sie möglichst schnell - die Fristen sind meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine sehr teure und vermeidbare einstweilige Verfügung. Weiterführende Informationen zum Thema: Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben Welche Kanzleien mahnen derzeit ab Was können wir für Sie tun Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Schwerpunkte
Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden? Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs hat sicher zu stellen, dass auch durch Dritte keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen (sog. Störerhaftung). So muss er nach einem Urteil des BGH seinen WLAN- Anschluss mit einen eigenen ausreichend sicheren und ausreichend langem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe Dritter sichern (BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/80 “Sommer unseres Lebens”. Zwischenzeitlich sind auch andere Urteile des BGH zum Filesharing ergangen - nach wie vor ist jedoch die Rechtslage (vor allen an Amtsgerichten und Landgerichten) noch sehr unterschiedlich. Auch bezügliche einer Verjährung der Schadenersatzansprüche gibt es noch unterschiedliche Meinungen. In wie weit die Änderungen im Telemediengesetz für freie WLAN Betreiber auch für Privatpersonen gelten und was in diesen Fällen konkret nachzuweisen ist, um eine Haftung entfallen zu lassen ist noch strittig. Daher gelten nach wie vor die folgenden Handlungsanweisungen: Wie    kann    ich    als    Anschlusssinhaber    sicherstellen,    dass    über    meinen Internetanschluss    keine    Urheberrechtsverletzungen    erfolgen?    Was    ist dringend zu beachten? 1.      Benutzen      Sie      keine      Filesharingsoftware!!!      -      Filesharing urheberrechtlich   geschützter   Werke   ist   nicht   erlaubt.   Viele   wissen   nicht, dass   Sie   mit   derartiger   Software   nicht   nur   die   Datei   auf   Ihren   PC   laden, sondern   gleichzeitig   automatisch   allen   anderen   Nutzern   zur   Verfügung stellen,   d.h.   das   urheberrechtlich   geschützte   Werk   verbreiten.   Wenn   Sie legal   Musik   auf   Ihren   Rechner   laden   wollen,   so   nutzen   Sie   Webradio   - Webradio   aufzunehmen   ist   erlaubt   und   Sie   können   auch   sicher   sein,   dass die   Datei   das   Musikwerk   enthält   und   nicht   irgend   einen   anderen   Inhalt hat.   Gleiches   git   für   Filme   -   Sie   wissen   bei   Filesharing   Dateien   erst   nach dem   Download   ob   die   Datei   auch   wirklich   den   gewünschten   Film   enthält. Uns   liegen   Fälle   vor,   bei   denen   die   heruntergeladene   Datei   keine   legalen Inhalt   hatte   sondern   z.B.   Kinderpornographie   enthielt   -   die   Konsequenz: Hausdurchsuchung - strafrechtliches Verfahren! 2.   Sprechen   Sie   ausführlich   und   detailliert   mit   Ihrer   Familie   über   das Thema   Urheberschutz   und   klären   Sie   diese   ausdrücklich   auf   die   teilweise sehr     teuren     Folgen     von     illegalem     Filesharing     auf.     Erklären     Sie insbesondere   Ihren   Kindern   dass   es   nicht   erlaubt   ist   Musikstücke   oder Filme    im    Internet    zur    Verfügung    zu    stellen.    Die    anfallenden    Kosten können   leicht   die   Kosten   einen   geplanten   Jahresurlaub   übersteigen   - vom   Taschengeld   der   Kinder   ganz   zu   schweigen.   Kinder   und   Jugendliche sollten   regelmäßig   daran   erinnert   werden   und   das   Surfverhalten   sollte regelmäßig überprüft werden. 3.   Richten   Sie   wenn   möglich   für   Ihren   Familienmitgliedern   verschiedene Internetkonten   mit   beschränkten   Nutzungsrechten   ein.   Ziehen   Sie   einen Techniker   zu   Rate,   wenn   Sie   sich   selbst   nicht   genügend   mit   der   Materie auskennen. 4.    Stellen    Sie    sicher,    dass    Ihre    WLAN    Anschluss    sicher    mit    einen individuellen   und   langem   Passwort   (min.   12   Zeichen   und   Sonderzeichen) verschlüsselt   ist.   Ziehen   Sie   einen   Techniker   zu   Rate,   wenn   Sie   sich selbst   nicht   genügend   mit   der   Materie   auskennen.   Wir   empfehlen   so   weit wie   möglich   auf   WLAN   zu   verzichten   und   kabelgebunden   ins   Internet   zu gehen.   Verzichten   Sie   besser   auf   WLAN,   wenn   Sie   nicht   genau   wissen, wie ihr Anschluss sicher verschlüsselt werden kann. 5.   Wenn   mehrere   Personen   Anschlussinhaber   sind   (Ehepartner)   lassen Sie   den   Anschluss   auf   ein   Familienmitglied   umschreiben.   Melden   Sie   den Internetanschluss   umgehend   auf   ein   anderes   Familienmitglied   um,   wenn Sie      eine      Unterlassungserklärung      wegen      Urheberrechtsverstößen abgegeben    haben.    Der    ursprüngliche    Anschlussinhaber,    welcher    die Unterlassungserklärung     abgegeben     hat,     sollte     nicht     mehr     als Anschlussinhaber    geführt    werden    um    Vertragsstrafen    wegen    eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden. 6.   Geben   Sie   Ihre   Zugangsdaten   des   Anschlusses   nie   an   Dritte   weiter. Sorgen    Sie    dafür,    dass    niemand    außer    dem    Anschlussinhaber    die Zugangsdaten einsehen kann. 7.   Lassen   Sie   keine   fremden   Geräte   an   Ihren   Internetanschluss.   Wir haben   immer   häufiger   Fälle,   in   denen   ausländische   Gäste   mit   eigenen internetfähigen   Geräten   den   Internetanschluss   nutzen.   Im   Ausland   ist oftmals   Filesharing   nicht   verboten   und   wird   daher   sehr   häufig   betrieben. Sofern   sich   nun   die   Filesharingsoftware   auf   dem   internetfähigen   Gerät Ihres   Gastes   befindet   und   dieser   über   Ihren   Internetanschluss   surft, wird   automatisch   im   Hintergrund   die   Filesharingsoftware   wieder   aktiv und       kann       eine       Urheberrechtsverletzung       erfolgen.       Sie       als Anschlussinhaber   haben   dann   das   Problem   nachzuweisen,   dass   nicht   Sie oder   Ihre   Familie,   sondern   ein   (ausländischer)   Gast   die   Rechtsverletzung begangen   hat.   An   die   sog.   sekundärer   Darlegungslast   werden   immer größere   Anforderungen   gestellt.   Es   reicht   daher   nicht   nur   zu   behaupten, ein fremder Gast wäre der Verursacher der Rechtsverletzung. 8.   Wenn   Sie   PCs   für   Dritte   aufrüsten   und   hierzu   einen   Internetzugang verwenden,    geben    Sie    nie    Ihre    Internetzugangsdaten    ein.    Eventuell kann    ein    auf    diesem    PC    zuvor    abgebrochener    Filesharingvorgang automatisch   (unter   Ihrer   IP-Kennung)   wieder   gestartet   werden,   sobald der   PC   Zugang   zum   Internet   hat.   Schließen   Sie   aus   diesem   Grund   auch keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei LAN-Partys). 9.   Sichern   Sie   Ihren   PC   mittels   eines   Passworts   gegen   den   Zugriff   durch Dritte.   Es   gibt   Fälle,   in   denen   der   Nachbar,   der   während   der   Abwesenheit des    Anschlussinhabers    nur    Blumen    gießen    sollte,    den    PC    während dessen   jedoch   zum   Filesharing   genutzt   hat.   Wenn   ihr   PC   mit   einen (sicheren) Passwort gesperrt ist, kann dies nicht passieren. 9.   Wenn   Sie   selbst   keine   Ahnung   vom   Internet   und   der   Technik   haben, ziehen   Sie   einen   Techniker   zu   rate   -   lassen   Sie   sich   von   einem   mit   der Materie   vertrauten   Rechtsanwalt   beraten   -   die   Kosten   sind   in   aller   Regel niedriger    als    die    Kosten    die    auf    Sie    nach    einem    Rechtsverstoß zukommen können. Sollten   es   jedoch   bereits   zu   spät   sein   und   Sie   bereits   eine   Abmahnung wegen    eines    Verstoßes    gegen    das    Urheberrecht    erhalten    haben,    so reagieren Sie nicht überstürzt.  Unterschreiben Sie nichts sofort! Setzen Sie sich nicht mit der Gegenseite in Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was Sie tun! Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gut auskennt. Wenn Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch die Einschaltung des Anwalts zukommen (Kosten am besten schriftlich geben lassen - nicht nur telefonisch). Die Preisspannen sind teilweise erheblich. Nicht reagieren kann sehr teuer werden! Reagieren Sie möglichst schnell - die Fristen sind meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine sehr teure und vermeidbare einstweilige Verfügung. Weiterführende Informationen zum Thema: Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben Welche Kanzleien mahnen derzeit ab Was können wir für Sie tun Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen werden? Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs hat sicher zu stellen, dass auch durch Dritte keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen (sog. Störerhaftung). So muss er nach einem Urteil des BGH seinen WLAN-Anschluss mit einen eigenen ausreichend sicheren und ausreichend langem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe Dritter sichern (BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/80 “Sommer unseres Lebens”. Zwischenzeitlich sind auch andere Urteile des BGH zum Filesharing ergangen - nach wie vor ist jedoch die Rechtslage (vor allen an Amtsgerichten und Landgerichten) noch sehr unterschiedlich. Auch bezügliche einer Verjährung der Schadenersatzansprüche gibt es noch unterschiedliche Meinungen. In wie weit die Änderungen im Telemediengesetz für freie WLAN Betreiber auch für Privatpersonen gelten und was in diesen Fällen konkret nachzuweisen ist, um eine Haftung entfallen zu lassen ist noch strittig. Daher gelten nach wie vor die folgenden Handlungsanweisungen: Wie     kann     ich     als     Anschlusssinhaber     sicherstellen,     dass     über     meinen     Internetanschluss     keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen? Was ist dringend zu beachten? 1.   Benutzen   Sie   keine   Filesharingsoftware!!!   -   Filesharing   urheberrechtlich   geschützter   Werke   ist   nicht erlaubt.   Viele   wissen   nicht,   dass   Sie   mit   derartiger   Software   nicht   nur   die   Datei   auf   Ihren   PC   laden,   sondern gleichzeitig   automatisch   allen   anderen   Nutzern   zur   Verfügung   stellen,   d.h.   das   urheberrechtlich   geschützte Werk   verbreiten.   Wenn   Sie   legal   Musik   auf   Ihren   Rechner   laden   wollen,   so   nutzen   Sie   Webradio   -   Webradio aufzunehmen   ist   erlaubt   und   Sie   können   auch   sicher   sein,   dass   die   Datei   das   Musikwerk   enthält   und   nicht irgend   einen   anderen   Inhalt   hat.   Gleiches   git   für   Filme   -   Sie   wissen   bei   Filesharing   Dateien   erst   nach   dem Download   ob   die   Datei   auch   wirklich   den   gewünschten   Film   enthält.   Uns   liegen   Fälle   vor,   bei   denen   die heruntergeladene    Datei    keine    legalen    Inhalt    hatte    sondern    z.B.    Kinderpornographie    enthielt    -    die Konsequenz: Hausdurchsuchung - strafrechtliches Verfahren! 2.   Sprechen   Sie   ausführlich   und   detailliert   mit   Ihrer   Familie   über   das   Thema   Urheberschutz   und   klären   Sie diese    ausdrücklich    auf    die    teilweise    sehr    teuren    Folgen    von    illegalem    Filesharing    auf.    Erklären    Sie insbesondere   Ihren   Kindern   dass   es   nicht   erlaubt   ist   Musikstücke   oder   Filme   im   Internet   zur   Verfügung   zu stellen.   Die   anfallenden   Kosten   können   leicht   die   Kosten   einen   geplanten   Jahresurlaub   übersteigen   -   vom Taschengeld   der   Kinder   ganz   zu   schweigen.   Kinder   und   Jugendliche   sollten   regelmäßig   daran   erinnert werden und das Surfverhalten sollte regelmäßig überprüft werden. 3.   Richten   Sie   wenn   möglich   für   Ihren   Familienmitgliedern   verschiedene   Internetkonten   mit   beschränkten Nutzungsrechten   ein.   Ziehen   Sie   einen   Techniker   zu   Rate,   wenn   Sie   sich   selbst   nicht   genügend   mit   der Materie auskennen. 4.   Stellen   Sie   sicher,   dass   Ihre   WLAN   Anschluss   sicher   mit   einen   individuellen   und   langem   Passwort   (min.   12 Zeichen   und   Sonderzeichen)   verschlüsselt   ist.   Ziehen   Sie   einen   Techniker   zu   Rate,   wenn   Sie   sich   selbst   nicht genügend   mit   der   Materie   auskennen.   Wir   empfehlen   so   weit   wie   möglich   auf   WLAN   zu   verzichten   und kabelgebunden   ins   Internet   zu   gehen.   Verzichten   Sie   besser   auf   WLAN,   wenn   Sie   nicht   genau   wissen,   wie   ihr Anschluss sicher verschlüsselt werden kann. 5.    Wenn    mehrere    Personen    Anschlussinhaber    sind    (Ehepartner)    lassen    Sie    den    Anschluss    auf    ein Familienmitglied   umschreiben.   Melden   Sie   den   Internetanschluss   umgehend   auf   ein   anderes   Familienmitglied um,    wenn    Sie    eine    Unterlassungserklärung    wegen    Urheberrechtsverstößen    abgegeben    haben.    Der ursprüngliche   Anschlussinhaber,   welcher   die   Unterlassungserklärung   abgegeben   hat,   sollte   nicht   mehr   als Anschlussinhaber      geführt      werden      um      Vertragsstrafen      wegen      eines      Verstoßes      gegen      die Unterlassungserklärung zu vermeiden. 6.   Geben   Sie   Ihre   Zugangsdaten   des   Anschlusses   nie   an   Dritte   weiter.   Sorgen   Sie   dafür,   dass   niemand   außer dem Anschlussinhaber die Zugangsdaten einsehen kann. 7.   Lassen   Sie   keine   fremden   Geräte   an   Ihren   Internetanschluss.   Wir   haben   immer   häufiger   Fälle,   in   denen ausländische   Gäste   mit   eigenen   internetfähigen   Geräten   den   Internetanschluss   nutzen.   Im   Ausland   ist oftmals    Filesharing    nicht    verboten    und    wird    daher    sehr    häufig    betrieben.    Sofern    sich    nun    die Filesharingsoftware    auf    dem    internetfähigen    Gerät    Ihres    Gastes    befindet    und    dieser    über    Ihren Internetanschluss   surft,   wird   automatisch   im   Hintergrund   die   Filesharingsoftware   wieder   aktiv   und   kann   eine Urheberrechtsverletzung   erfolgen.   Sie   als   Anschlussinhaber   haben   dann   das   Problem   nachzuweisen,   dass nicht   Sie   oder   Ihre   Familie,   sondern   ein   (ausländischer)   Gast   die   Rechtsverletzung   begangen   hat.   An   die   sog. sekundärer   Darlegungslast   werden   immer   größere   Anforderungen   gestellt.   Es   reicht   daher   nicht   nur   zu behaupten, ein fremder Gast wäre der Verursacher der Rechtsverletzung. 8.   Wenn   Sie   PCs   für   Dritte   aufrüsten   und   hierzu   einen   Internetzugang   verwenden,   geben   Sie   nie   Ihre Internetzugangsdaten    ein.    Eventuell    kann    ein    auf    diesem    PC    zuvor    abgebrochener    Filesharingvorgang automatisch   (unter   Ihrer   IP-Kennung)   wieder   gestartet   werden,   sobald   der   PC   Zugang   zum   Internet   hat. Schließen Sie aus diesem Grund auch keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei LAN-Partys). 9.   Sichern   Sie   Ihren   PC   mittels   eines   Passworts   gegen   den   Zugriff   durch   Dritte.   Es   gibt   Fälle,   in   denen   der Nachbar,   der   während   der   Abwesenheit   des   Anschlussinhabers   nur   Blumen   gießen   sollte,   den   PC   während dessen   jedoch   zum   Filesharing   genutzt   hat.   Wenn   ihr   PC   mit   einen   (sicheren)   Passwort   gesperrt   ist,   kann dies nicht passieren. 9.   Wenn   Sie   selbst   keine   Ahnung   vom   Internet   und   der   Technik   haben,   ziehen   Sie   einen   Techniker   zu   rate   - lassen   Sie   sich   von   einem   mit   der   Materie   vertrauten   Rechtsanwalt   beraten   -   die   Kosten   sind   in   aller   Regel niedriger als die Kosten die auf Sie nach einem Rechtsverstoß zukommen können. Sollten   es   jedoch   bereits   zu   spät   sein   und   Sie   bereits   eine   Abmahnung   wegen   eines   Verstoßes   gegen   das Urheberrecht erhalten haben, so reagieren Sie nicht überstürzt.  Unterschreiben Sie nichts sofort! Setzen Sie sich nicht mit der Gegenseite in Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was Sie tun! Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gut auskennt. Wenn Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch die Einschaltung des Anwalts zukommen (Kosten am besten schriftlich geben lassen - nicht nur telefonisch). Die Preisspannen sind teilweise erheblich. Nicht reagieren kann sehr teuer werden! Reagieren Sie möglichst schnell - die Fristen sind meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine sehr teure und vermeidbare einstweilige Verfügung. Weiterführende Informationen zum Thema: Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben Welche Kanzleien mahnen derzeit ab Was können wir für Sie tun Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
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