Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Wie beuge ich vor, dass über meinen Anschluss
Urheberrechtsverletzungen begangen werden?
Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs hat sicher zu stellen, dass auch
durch Dritte keine Urheberrechtsverletzungen erfolgen (sog. Störerhaftung).
So muss er nach einem Urteil des BGH seinen WLAN-Anschluss mit einen
eigenen ausreichend sicheren und ausreichend langem Passwort gegen
unberechtigte Zugriffe Dritter sichern (BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR
121/80 “Sommer unseres Lebens”. Zwischenzeitlich sind auch andere
Urteile des BGH zum Filesharing ergangen - nach wie vor ist jedoch die
Rechtslage (vor allen an Amtsgerichten und Landgerichten) noch sehr
unterschiedlich. Auch bezügliche einer Verjährung der Schadenersatzansprüche gibt es noch unterschiedliche
Meinungen. In wie weit die Änderungen im Telemediengesetz für freie WLAN Betreiber auch für
Privatpersonen gelten und was in diesen Fällen konkret nachzuweisen ist, um eine Haftung entfallen zu
lassen ist noch strittig.
Daher gelten nach wie vor die folgenden Handlungsanweisungen:
Wie
kann
ich
als
Anschlusssinhaber
sicherstellen,
dass
über
meinen
Internetanschluss
keine
Urheberrechtsverletzungen erfolgen? Was ist dringend zu beachten?
1.
Benutzen
Sie
keine
Filesharingsoftware!!!
-
Filesharing
urheberrechtlich
geschützter
Werke
ist
nicht
erlaubt.
Viele
wissen
nicht,
dass
Sie
mit
derartiger
Software
nicht
nur
die
Datei
auf
Ihren
PC
laden,
sondern
gleichzeitig
automatisch
allen
anderen
Nutzern
zur
Verfügung
stellen,
d.h.
das
urheberrechtlich
geschützte
Werk
verbreiten.
Wenn
Sie
legal
Musik
auf
Ihren
Rechner
laden
wollen,
so
nutzen
Sie
Webradio
-
Webradio
aufzunehmen
ist
erlaubt
und
Sie
können
auch
sicher
sein,
dass
die
Datei
das
Musikwerk
enthält
und
nicht
irgend
einen
anderen
Inhalt
hat.
Gleiches
git
für
Filme
-
Sie
wissen
bei
Filesharing
Dateien
erst
nach
dem
Download
ob
die
Datei
auch
wirklich
den
gewünschten
Film
enthält.
Uns
liegen
Fälle
vor,
bei
denen
die
heruntergeladene
Datei
keine
legalen
Inhalt
hatte
sondern
z.B.
Kinderpornographie
enthielt
-
die
Konsequenz: Hausdurchsuchung - strafrechtliches Verfahren!
2.
Sprechen
Sie
ausführlich
und
detailliert
mit
Ihrer
Familie
über
das
Thema
Urheberschutz
und
klären
Sie
diese
ausdrücklich
auf
die
teilweise
sehr
teuren
Folgen
von
illegalem
Filesharing
auf.
Erklären
Sie
insbesondere
Ihren
Kindern
dass
es
nicht
erlaubt
ist
Musikstücke
oder
Filme
im
Internet
zur
Verfügung
zu
stellen.
Die
anfallenden
Kosten
können
leicht
die
Kosten
einen
geplanten
Jahresurlaub
übersteigen
-
vom
Taschengeld
der
Kinder
ganz
zu
schweigen.
Kinder
und
Jugendliche
sollten
regelmäßig
daran
erinnert
werden und das Surfverhalten sollte regelmäßig überprüft werden.
3.
Richten
Sie
wenn
möglich
für
Ihren
Familienmitgliedern
verschiedene
Internetkonten
mit
beschränkten
Nutzungsrechten
ein.
Ziehen
Sie
einen
Techniker
zu
Rate,
wenn
Sie
sich
selbst
nicht
genügend
mit
der
Materie auskennen.
4.
Stellen
Sie
sicher,
dass
Ihre
WLAN
Anschluss
sicher
mit
einen
individuellen
und
langem
Passwort
(min.
12
Zeichen
und
Sonderzeichen)
verschlüsselt
ist.
Ziehen
Sie
einen
Techniker
zu
Rate,
wenn
Sie
sich
selbst
nicht
genügend
mit
der
Materie
auskennen.
Wir
empfehlen
so
weit
wie
möglich
auf
WLAN
zu
verzichten
und
kabelgebunden
ins
Internet
zu
gehen.
Verzichten
Sie
besser
auf
WLAN,
wenn
Sie
nicht
genau
wissen,
wie
ihr
Anschluss sicher verschlüsselt werden kann.
5.
Wenn
mehrere
Personen
Anschlussinhaber
sind
(Ehepartner)
lassen
Sie
den
Anschluss
auf
ein
Familienmitglied
umschreiben.
Melden
Sie
den
Internetanschluss
umgehend
auf
ein
anderes
Familienmitglied
um,
wenn
Sie
eine
Unterlassungserklärung
wegen
Urheberrechtsverstößen
abgegeben
haben.
Der
ursprüngliche
Anschlussinhaber,
welcher
die
Unterlassungserklärung
abgegeben
hat,
sollte
nicht
mehr
als
Anschlussinhaber
geführt
werden
um
Vertragsstrafen
wegen
eines
Verstoßes
gegen
die
Unterlassungserklärung zu vermeiden.
6.
Geben
Sie
Ihre
Zugangsdaten
des
Anschlusses
nie
an
Dritte
weiter.
Sorgen
Sie
dafür,
dass
niemand
außer
dem Anschlussinhaber die Zugangsdaten einsehen kann.
7.
Lassen
Sie
keine
fremden
Geräte
an
Ihren
Internetanschluss.
Wir
haben
immer
häufiger
Fälle,
in
denen
ausländische
Gäste
mit
eigenen
internetfähigen
Geräten
den
Internetanschluss
nutzen.
Im
Ausland
ist
oftmals
Filesharing
nicht
verboten
und
wird
daher
sehr
häufig
betrieben.
Sofern
sich
nun
die
Filesharingsoftware
auf
dem
internetfähigen
Gerät
Ihres
Gastes
befindet
und
dieser
über
Ihren
Internetanschluss
surft,
wird
automatisch
im
Hintergrund
die
Filesharingsoftware
wieder
aktiv
und
kann
eine
Urheberrechtsverletzung
erfolgen.
Sie
als
Anschlussinhaber
haben
dann
das
Problem
nachzuweisen,
dass
nicht
Sie
oder
Ihre
Familie,
sondern
ein
(ausländischer)
Gast
die
Rechtsverletzung
begangen
hat.
An
die
sog.
sekundärer
Darlegungslast
werden
immer
größere
Anforderungen
gestellt.
Es
reicht
daher
nicht
nur
zu
behaupten, ein fremder Gast wäre der Verursacher der Rechtsverletzung.
8.
Wenn
Sie
PCs
für
Dritte
aufrüsten
und
hierzu
einen
Internetzugang
verwenden,
geben
Sie
nie
Ihre
Internetzugangsdaten
ein.
Eventuell
kann
ein
auf
diesem
PC
zuvor
abgebrochener
Filesharingvorgang
automatisch
(unter
Ihrer
IP-Kennung)
wieder
gestartet
werden,
sobald
der
PC
Zugang
zum
Internet
hat.
Schließen Sie aus diesem Grund auch keine PCs Dritter an Ihr Netzwerk an (Vorsicht bei LAN-Partys).
9.
Sichern
Sie
Ihren
PC
mittels
eines
Passworts
gegen
den
Zugriff
durch
Dritte.
Es
gibt
Fälle,
in
denen
der
Nachbar,
der
während
der
Abwesenheit
des
Anschlussinhabers
nur
Blumen
gießen
sollte,
den
PC
während
dessen
jedoch
zum
Filesharing
genutzt
hat.
Wenn
ihr
PC
mit
einen
(sicheren)
Passwort
gesperrt
ist,
kann
dies nicht passieren.
9.
Wenn
Sie
selbst
keine
Ahnung
vom
Internet
und
der
Technik
haben,
ziehen
Sie
einen
Techniker
zu
rate
-
lassen
Sie
sich
von
einem
mit
der
Materie
vertrauten
Rechtsanwalt
beraten
-
die
Kosten
sind
in
aller
Regel
niedriger als die Kosten die auf Sie nach einem Rechtsverstoß zukommen können.
Sollten
es
jedoch
bereits
zu
spät
sein
und
Sie
bereits
eine
Abmahnung
wegen
eines
Verstoßes
gegen
das
Urheberrecht erhalten haben, so reagieren Sie nicht überstürzt.
•
Unterschreiben Sie nichts sofort!
•
Setzen Sie sich nicht mit der Gegenseite in Verbindung, sofern Sie nicht genau wissen, was Sie tun!
•
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie gut auskennt.
•
Wenn Sie sich an eine Anwalt wenden, erkundigen Sie sich zuerst nach den Kosten, die auf Sie durch
die Einschaltung des Anwalts zukommen (Kosten am besten schriftlich geben lassen - nicht nur
telefonisch). Die Preisspannen sind teilweise erheblich.
•
Nicht reagieren kann sehr teuer werden!
•
Reagieren Sie möglichst schnell - die Fristen sind meist sehr kurz - ohne Reaktion droht eine sehr
teure und vermeidbare einstweilige Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Thema:
•
Was ist eine Abmahnung - warum wurde ich abgemahnt
•
Wann haftet ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter über seinen Anschluss
•
Wie reagiere ich jetzt richtig - was tun bei einer Abmahnung
•
Aktuelle Urteile, welche wir im Namen von Abgemahnten erstritten haben
•
Welche Kanzleien mahnen derzeit ab
•
Was können wir für Sie tun
•
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht