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Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Informationen zum Thema Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen illegalem Download / Filesharing - P2P - Fragen - Antworten - Hilfe Die    Welle    der    Abmahnungen    gegen    Tauschbörsennutzer    geht    weiter.    In    inhaltlich    nahezu    identischen    Schreiben    wird    den    Abgemahnten vorgeworfen,   Musik,   TV-Serien,   Porno-Filme,   Spiele   oder   Software   über   Filesharing-/   Internettauschbörsen   Dritten   zum   Download   zur   Verfügung gestellt zu haben. Die nachfolgenden Informationen sollen Betroffenen Hilfestellungen bei einer erfolgten Abmahnung geben.
Wichtig! Keine Panik!! Lesen Sie die Informationen unter den obigen Links genau durch. Wir   erleben   immer   wieder,   dass   Mandanten   durch   die   Schreiben   der   Abmahnanwälte   völlig   geschockt   sind,   panisch   einen   Anwalt   beauftragen,   ohne sich   über   dessen   Leistung   und   Kosten   im   Klaren   zu   sein   oder   auch   sofort   und   ohne   Zögern   alles   unterschreiben   und   zahlen   was   von   den Abmahnanwälten gefordert wird. Nichts   überstürzen,   aber   auch   keinesfalls   das   Schreiben   der   Abmahnanwälte   auf   die   leichte   Schulter   nehmen.   Es   ist   (auch   wenn   die   gesetzten Fristen   sehr   kurz   gehalten   sind)   nicht   notwendig   am   Wochenende   oder   zur   nachtschlafenden   Zeit   umgehend   einen   Anwalt   zu   kontaktieren   (auch wenn   Ihnen   dies   einige   Kollegen   auf   Ihrer   Homepage   so   anbieten).   Anwälte   die   sich   mit   diesem   Thema   beschäftigen   können   Ihnen   auch   am nächsten Werktag innerhalb kürzester Zeit helfen. Lassen   Sie   sich   nicht   unter   Druck   setzen   -   die   meisten   Menschen   gehen   zu   einem   Anwalt   genauso   gerne   wie   zu   einem   Zahnarzt   (was   ich   als   Anwalt gar   nicht   nachvollziehen   kann   ;.).   Daher   wollen   Sie   auch   Gewissheit   haben,   dass   ihr   Anwalt   sich   auch   mit   der   Materie   auskennt.   Nichts   gegen Kollegen,   die   von   einer   Scheidung   über   den   Verkehrsunfalls   zur   Arbeitsgerichtsklage   sich   auch   noch   im   Urheberrecht   auskennen   -   aber   es   gibt   auf Grund   der   Komplexität   der   verschiedenen   Rechtsgebiete   aus   guten   Grund   Fachanwälte   (Urheberrecht,   IT-Recht,   gewerblicher   Rechtsschutz,   etc), welche   sowohl   die   theoretische   als   auch   praktische   Erfahrung   zur   Bearbeitung   der   Fälle   nachweisen   müssen.   Diese   sind   meist   nicht   teurer   als Generalisten, da sie sich tagtäglich mit ähnlichen Fällen beschäftigen und daher weniger Zeit und Aufwand haben. Ein   Anwalt   verlangt   zu   Recht   für   seine   Tätigkeit   auch   ein   Honorar   (die   Rechtsschutzversicherung   deckt   in   aller   Regel   Urheberrechtsverletzungen nicht   ab)   und   Sie   wollen   sicher   gehen,   dass   Sie   für   Ihr   Geld   auch   kompetent   beraten   werden.   Die   Kosten   der   Anwälte,   welche   sich   mit   Abwehr   von Abmahnungen   wegen   Filesharing   befassen,   variieren   teils   sehr   stark.   Schon   aus   diesem   Grund   sollten   Sie   sich   ausführlich   informieren   und   in   Ruhe den Anwalt Ihres Vertrauen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen und Kosten und Leistungen vergleichen. Vertretung zum Pauschalpreis - Honorarvereinbarung Bei   uns   zahlen   Sie   für   Abmahnungen   wegen   Filesharing   in   der   Regel   einen   Pauschalpreis,   der   sich   nach   Höhe   des   Schadenersatzes   und   Aufwand richtet.   Die   genauen   Anwaltskosten   teilen   wir   Ihnen   vor   Übernahme   des   Falles   telefonisch   oder   per   Mail   mit   und   treffen   mit   Ihnen   eine Honorarvereinbarung. Bei   uns   gibt   es   keine   versteckten   Kosten!   Im   Fixhonorar   ist   bei   uns   ist   nicht   nur   die   Abgabe   einer   modifizierten   Unterlassungserklärung   sowie   ein individuelles,   auf   Ihren   Fall   abgestimmtes   Antwortschreiben   auf   die   Abmahnung   an   die   Gegenseite   im   Preis   enthalten,   sondern   die   komplette zeitlich   unbefristete   außergerichtliche   Vertretung   Ihres   Falles.   Wir   helfen   seit   Jahren   bundesweit   in   über   2.000   Fällen   Fällen   von   Abmahnungen schnell   und   unkompliziert.   Eine   erste   Einschätzung   zu   Kosten   und   Risiken   ihrer   Abmahnung   ist   kostenlos.   Sie   erreichen   uns   telefonisch   unter   0941- 567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de . Wir   raten   Ihnen   es   nicht   zu   versuchen,   sich   selbst   zu   wehren!   Nehmen   Sie   keinen   Kontakt   mit   der   Gegenpartei   oder   deren   Rechtsvertretern   auf, ohne   zuvor   einen   fachkundigen   Anwalt   kontaktiert   zu   haben.   Hier   gilt   das   gleiche   wie   in   einem   Strafverfahren   -   Ruhe   bewahren   und   nichts unüberlegt   gegenüber   der   Gegenseite   äußern.   Eine   falsche   Reaktion   kann   sehr   teuer   werden!   Auf   jeden   Fall   sollten   Sie   nachdem   Sie   diese Informationen hier gelesen haben, einen mit der Materie betrauten Rechtsanwalt kontaktieren. Wir   empfehlen,   sofern   tatsächlich   ein   Upload   erfolgt   ist,   die   Abgabe   einer   sog.   modifizierten   Unterlassungserklärung,   die   ausdrücklich   keinen Schadensersatzanspruch   dem   Grunde   nach   anerkennt.   Den   "Rat"   einiger   weniger   Kollegen   keine   Abmahnung   abzugeben   oder   das   Schreiben komplett   zu   ignorieren   können   wir   auf   keinen   Fall   unterstützen   -   es   sei   denn   Ihnen   ist   es   egal,   ob   Sie   unter   Umständen   mehrere   tausend   Euro   an Anwalts- und Gerichtsgebühren bezahlen wollen. Auch   die   Höhe   des   angeblichen   Schadensersatzes   sollte   genau   überprüft   werden.   In   allen   von   uns   vertretenen   Fällen   konnte   eine   deutliche Reduzierung   des   Schadensersatzanspruchs   erreicht   werden.   Dies   gilt   vor   allem   dann,   wenn   Minderjährige   die   Urheberrechtsverletzungen   begangen haben.    Immer    wieder    tauchen    auch    Fälle    auf,    bei    denen    die    Abmahnung    auch    zu    Unrecht    erfolgt    ist.    Jedoch    sei    folgendes    klargestellt: Urheberrechtsverletzungen   sind   kein   Kavaliersdelikt   und   können,   sofern   ein   Schaden   nachgewiesen   werden   kann,   sehr   teuer   werden.   Im   Internet finden   sich   verschiedene   Urteile,   unterschiedlicher   Gerichte   welche   im   Bereich   Tauschbörsen,   Nutzung   von   WLAN,   Störerhaftung,   Beaufsichtigung von   Minderjährigen,   etc.   in   letzter   Zeit   ergangen   sind.   Die   Rechtsprechung   ist   hier   oftmals   jedoch   sehr   unterschiedlich.   Leider   existiert   noch   sehr wenig höchstrichterliche Rechtsprechung, so dass Gerichtsverfahren nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen können. Die   Kanzlei   v.   Hohenhau   ist   seit   Jahren   auf   Internetrecht   spezialisiert   und   vertritt   seit   mehreren   Jahren   kompetent   über   2.000   Betroffene   von Filesharing-Abmahnungen   wegen   Urheberrechtsverletzungen   im   Internet.   Als   Fachanwalt   für   IT-Recht    stehe   ich   Ihnen   gerne   mit   Rat   und   Tat   zur Seite. Gerne   helfen   wir   auch   Ihnen   bei   Problemen   mit   Abmahnungen.   Vertrauen   Sie   nicht   blind   auf   Forenmeinungen!   Wir   erleben   immer   wieder,   dass   sog. Hotlines   oder   Rechtsschutzversicherungen   sehr   zweifelhafte   Ratschläge   geben.   Beauftragen   Sie   einen   Rechtsanwalt,   der   mit   der   Materie   in   seiner täglichen Praxis vertraut ist und schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat. Wichtig!   Erkundigen   Sie   sich   immer   vor   Beauftragung   eines   Anwalts   über   dessen   Kosten       und   vereinbaren   Sie   diese   vor   Beauftragung   -   so   sind   Sie vor   teuren   unliebsamen   Überraschungen   geschützt.   Bei   einem   geforderten   Schadensersatz   z.B.   von   z.B.   650.-   €   macht   es   wirtschaftlich   wenig   Sinn, wenn   Sie   Ihrem   eigenen   Anwalt   gleichviel   oder   mehr   zahlen   müssen,   als   die   Gegenseite   als   Schadensersatz   fordert.   Uns   sind   leider   auch   Fälle bekannt,   bei   denen   Mandanten   an   ihren   eigenen   Anwalt   mehrere   tausend   Euro   bezahlt   haben   bei   einem   ursprünglich   geforderten   Schadensersatz von wenigen hundert Euro!
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Informationen zum Thema Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen illegalem    Download    /    Filesharing    - P2P - Fragen - Antworten - Hilfe Die   Welle   der   Abmahnungen   gegen   Tauschbörsennutzer   geht   weiter. In   inhaltlich   nahezu   identischen   Schreiben   wird   den   Abgemahnten vorgeworfen,    Musik,    TV-Serien,    Porno-Filme,    Spiele    oder    Software über   Filesharing-/   Internettauschbörsen   Dritten   zum   Download   zur Verfügung gestellt zu haben. Die   nachfolgenden   Informationen   sollen   Betroffenen   Hilfestellungen bei einer erfolgten Abmahnung geben.
Wichtig!   Keine   Panik!!   Lesen   Sie   die   Informationen   unter   den   obigen Links genau durch. Wir   erleben   immer   wieder,   dass   Mandanten   durch   die   Schreiben   der Abmahnanwälte     völlig     geschockt     sind,     panisch     einen     Anwalt beauftragen,   ohne   sich   über   dessen   Leistung   und   Kosten   im   Klaren   zu sein    oder    auch    sofort    und    ohne    Zögern    alles    unterschreiben    und zahlen was von den Abmahnanwälten gefordert wird. Nichts     überstürzen,     aber     auch     keinesfalls     das     Schreiben     der Abmahnanwälte   auf   die   leichte   Schulter   nehmen.   Es   ist   (auch   wenn die   gesetzten   Fristen   sehr   kurz   gehalten   sind)   nicht   notwendig   am Wochenende   oder   zur   nachtschlafenden   Zeit   umgehend   einen   Anwalt zu    kontaktieren    (auch    wenn    Ihnen    dies    einige    Kollegen    auf    Ihrer Homepage    so    anbieten).    Anwälte    die    sich    mit    diesem    Thema beschäftigen    können    Ihnen    auch    am    nächsten    Werktag    innerhalb kürzester Zeit helfen. Lassen   Sie   sich   nicht   unter   Druck   setzen   -   die   meisten   Menschen gehen   zu   einem   Anwalt   genauso   gerne   wie   zu   einem   Zahnarzt   (was ich   als   Anwalt   gar   nicht   nachvollziehen   kann   ;.).   Daher   wollen   Sie auch   Gewissheit   haben,   dass   ihr   Anwalt   sich   auch   mit   der   Materie auskennt.   Nichts   gegen   Kollegen,   die   von   einer   Scheidung   über   den Verkehrsunfalls     zur     Arbeitsgerichtsklage     sich     auch     noch     im Urheberrecht   auskennen   -   aber   es   gibt   auf   Grund   der   Komplexität   der verschiedenen      Rechtsgebiete      aus      guten      Grund      Fachanwälte (Urheberrecht,    IT-Recht,    gewerblicher    Rechtsschutz,    etc),    welche sowohl   die   theoretische   als   auch   praktische   Erfahrung   zur   Bearbeitung der    Fälle    nachweisen    müssen.    Diese    sind    meist    nicht    teurer    als Generalisten,   da   sie   sich   tagtäglich   mit   ähnlichen   Fällen   beschäftigen und daher weniger Zeit und Aufwand haben. Ein   Anwalt   verlangt   zu   Recht   für   seine   Tätigkeit   auch   ein   Honorar   (die Rechtsschutzversicherung           deckt           in           aller           Regel Urheberrechtsverletzungen   nicht   ab)   und   Sie   wollen   sicher   gehen, dass   Sie   für   Ihr   Geld   auch   kompetent   beraten   werden.   Die   Kosten   der Anwälte,     welche     sich     mit     Abwehr     von     Abmahnungen     wegen Filesharing   befassen,   variieren   teils   sehr   stark.   Schon   aus   diesem Grund   sollten   Sie   sich   ausführlich   informieren   und   in   Ruhe   den   Anwalt Ihres   Vertrauen   mit   der   Wahrnehmung   ihrer   Interessen   beauftragen und Kosten und Leistungen vergleichen. Vertretung zum Pauschalpreis - Honorarvereinbarung Bei   uns   zahlen   Sie   für   Abmahnungen   wegen   Filesharing   in   der   Regel einen   Pauschalpreis,   der   sich   nach   Höhe   des   Schadenersatzes   und Aufwand    richtet.    Die    genauen    Anwaltskosten    teilen    wir    Ihnen    vor Übernahme   des   Falles   telefonisch   oder   per   Mail   mit   und   treffen   mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Bei   uns   gibt   es   keine   versteckten   Kosten!   Im   Fixhonorar   ist   bei   uns ist   nicht   nur   die   Abgabe   einer   modifizierten   Unterlassungserklärung sowie   ein   individuelles,   auf   Ihren   Fall   abgestimmtes   Antwortschreiben auf   die   Abmahnung   an   die   Gegenseite   im   Preis   enthalten,   sondern   die komplette    zeitlich    unbefristete    außergerichtliche    Vertretung    Ihres Falles.   Wir   helfen   seit   Jahren   bundesweit   in   über   2.000   Fällen   Fällen von   Abmahnungen   schnell   und   unkompliziert.   Eine   erste   Einschätzung zu   Kosten   und   Risiken   ihrer   Abmahnung   ist   kostenlos.   Sie   erreichen uns   telefonisch   unter   0941-567   12   005   oder   per   Mail   unter   info@e- anwalt.de . Wir   raten   Ihnen   es   nicht   zu   versuchen,   sich   selbst   zu   wehren!   Nehmen Sie   keinen   Kontakt   mit   der   Gegenpartei   oder   deren   Rechtsvertretern auf,   ohne   zuvor   einen   fachkundigen   Anwalt   kontaktiert   zu   haben.   Hier gilt   das   gleiche   wie   in   einem   Strafverfahren   -   Ruhe   bewahren   und nichts    unüberlegt    gegenüber    der    Gegenseite    äußern.    Eine    falsche Reaktion   kann   sehr   teuer   werden!   Auf   jeden   Fall   sollten   Sie   nachdem Sie   diese   Informationen   hier   gelesen   haben,   einen   mit   der   Materie betrauten Rechtsanwalt kontaktieren. Wir   empfehlen,   sofern   tatsächlich   ein   Upload   erfolgt   ist,   die   Abgabe einer    sog.    modifizierten    Unterlassungserklärung,    die    ausdrücklich keinen   Schadensersatzanspruch   dem   Grunde   nach   anerkennt.   Den "Rat"   einiger   weniger   Kollegen   keine   Abmahnung   abzugeben   oder   das Schreiben    komplett    zu    ignorieren    können    wir    auf    keinen    Fall unterstützen   -   es   sei   denn   Ihnen   ist   es   egal,   ob   Sie   unter   Umständen mehrere   tausend   Euro   an   Anwalts-   und   Gerichtsgebühren   bezahlen wollen. Auch    die    Höhe    des    angeblichen    Schadensersatzes    sollte    genau überprüft   werden.   In   allen   von   uns   vertretenen   Fällen   konnte   eine deutliche   Reduzierung   des   Schadensersatzanspruchs   erreicht   werden. Dies       gilt       vor       allem       dann,       wenn       Minderjährige       die Urheberrechtsverletzungen   begangen   haben.   Immer   wieder   tauchen auch   Fälle   auf,   bei   denen   die   Abmahnung   auch   zu   Unrecht   erfolgt   ist. Jedoch   sei   folgendes   klargestellt:   Urheberrechtsverletzungen   sind   kein Kavaliersdelikt   und   können,   sofern   ein   Schaden   nachgewiesen   werden kann,    sehr    teuer    werden.    Im    Internet    finden    sich    verschiedene Urteile,   unterschiedlicher   Gerichte   welche   im   Bereich   Tauschbörsen, Nutzung       von       WLAN,       Störerhaftung,       Beaufsichtigung       von Minderjährigen,   etc.   in   letzter   Zeit   ergangen   sind.   Die   Rechtsprechung ist   hier   oftmals   jedoch   sehr   unterschiedlich.   Leider   existiert   noch   sehr wenig   höchstrichterliche   Rechtsprechung,   so   dass   Gerichtsverfahren nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen können. Die   Kanzlei   v.   Hohenhau   ist   seit   Jahren   auf   Internetrecht   spezialisiert und   vertritt   seit   mehreren   Jahren   kompetent   über   2.000   Betroffene von   Filesharing-Abmahnungen   wegen   Urheberrechtsverletzungen   im Internet.   Als   Fachanwalt   für   IT-Recht    stehe   ich   Ihnen   gerne   mit   Rat und Tat zur Seite. Gerne    helfen    wir    auch    Ihnen    bei    Problemen    mit    Abmahnungen. Vertrauen   Sie   nicht   blind   auf   Forenmeinungen!   Wir   erleben   immer wieder,    dass    sog.    Hotlines    oder    Rechtsschutzversicherungen    sehr zweifelhafte   Ratschläge   geben.   Beauftragen   Sie   einen   Rechtsanwalt, der   mit   der   Materie   in   seiner   täglichen   Praxis   vertraut   ist   und   schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat. Wichtig!   Erkundigen   Sie   sich   immer   vor   Beauftragung   eines   Anwalts über   dessen   Kosten   und   vereinbaren   Sie   diese   vor   Beauftragung   -   so sind    Sie    vor    teuren    unliebsamen    Überraschungen    geschützt.    Bei einem   geforderten   Schadensersatz   z.B.   von   z.B.   650.-   €   macht   es wirtschaftlich   wenig   Sinn,   wenn   Sie   Ihrem   eigenen   Anwalt   gleichviel oder   mehr   zahlen   müssen,   als   die   Gegenseite   als   Schadensersatz fordert.   Uns   sind   leider   auch   Fälle   bekannt,   bei   denen   Mandanten   an ihren   eigenen   Anwalt   mehrere   tausend   Euro   bezahlt   haben   bei   einem ursprünglich geforderten Schadensersatz von wenigen hundert Euro!
Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Informationen zum Thema Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen illegalem Download / Filesharing - P2P - Fragen - Antworten - Hilfe Die    Welle    der    Abmahnungen    gegen    Tauschbörsennutzer    geht    weiter.    In inhaltlich   nahezu   identischen   Schreiben   wird   den   Abgemahnten   vorgeworfen, Musik,   TV-Serien,   Porno-Filme,   Spiele   oder   Software   über   Filesharing-/   Internettauschbörsen   Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Die   nachfolgenden   Informationen   sollen   Betroffenen   Hilfestellungen   bei   einer   erfolgten   Abmahnung geben.
Wichtig! Keine Panik!! Lesen Sie die Informationen unter den obigen Links genau durch. Wir   erleben   immer   wieder,   dass   Mandanten   durch   die   Schreiben   der   Abmahnanwälte   völlig   geschockt   sind, panisch   einen   Anwalt   beauftragen,   ohne   sich   über   dessen   Leistung   und   Kosten   im   Klaren   zu   sein   oder   auch sofort und ohne Zögern alles unterschreiben und zahlen was von den Abmahnanwälten gefordert wird. Nichts    überstürzen,    aber    auch    keinesfalls    das    Schreiben    der    Abmahnanwälte    auf    die    leichte    Schulter nehmen.   Es   ist   (auch   wenn   die   gesetzten   Fristen   sehr   kurz   gehalten   sind)   nicht   notwendig   am   Wochenende oder   zur   nachtschlafenden   Zeit   umgehend   einen   Anwalt   zu   kontaktieren   (auch   wenn   Ihnen   dies   einige Kollegen   auf   Ihrer   Homepage   so   anbieten).   Anwälte   die   sich   mit   diesem   Thema   beschäftigen   können   Ihnen auch am nächsten Werktag innerhalb kürzester Zeit helfen. Lassen   Sie   sich   nicht   unter   Druck   setzen   -   die   meisten   Menschen   gehen   zu   einem   Anwalt   genauso   gerne   wie zu   einem   Zahnarzt   (was   ich   als   Anwalt   gar   nicht   nachvollziehen   kann   ;.).   Daher   wollen   Sie   auch   Gewissheit haben,   dass   ihr   Anwalt   sich   auch   mit   der   Materie   auskennt.   Nichts   gegen   Kollegen,   die   von   einer   Scheidung über   den   Verkehrsunfalls   zur   Arbeitsgerichtsklage   sich   auch   noch   im   Urheberrecht   auskennen   -   aber   es   gibt auf   Grund   der   Komplexität   der   verschiedenen   Rechtsgebiete   aus   guten   Grund   Fachanwälte   (Urheberrecht, IT-Recht,   gewerblicher   Rechtsschutz,   etc),   welche   sowohl   die   theoretische   als   auch   praktische   Erfahrung   zur Bearbeitung   der   Fälle   nachweisen   müssen.   Diese   sind   meist   nicht   teurer   als   Generalisten,   da   sie   sich tagtäglich mit ähnlichen Fällen beschäftigen und daher weniger Zeit und Aufwand haben. Ein   Anwalt   verlangt   zu   Recht   für   seine   Tätigkeit   auch   ein   Honorar   (die   Rechtsschutzversicherung   deckt   in aller   Regel   Urheberrechtsverletzungen   nicht   ab)   und   Sie   wollen   sicher   gehen,   dass   Sie   für   Ihr   Geld   auch kompetent   beraten   werden.   Die   Kosten   der   Anwälte,   welche   sich   mit   Abwehr   von   Abmahnungen   wegen Filesharing    befassen,    variieren    teils    sehr    stark.    Schon    aus    diesem    Grund    sollten    Sie    sich    ausführlich informieren   und   in   Ruhe   den   Anwalt   Ihres   Vertrauen   mit   der   Wahrnehmung   ihrer   Interessen   beauftragen und Kosten und Leistungen vergleichen. Vertretung zum Pauschalpreis - Honorarvereinbarung Bei   uns   zahlen   Sie   für   Abmahnungen   wegen   Filesharing   in   der   Regel   einen   Pauschalpreis,   der   sich   nach   Höhe des   Schadenersatzes   und   Aufwand   richtet.   Die   genauen   Anwaltskosten   teilen   wir   Ihnen   vor   Übernahme   des Falles telefonisch oder per Mail mit und treffen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Bei   uns   gibt   es   keine   versteckten   Kosten!   Im   Fixhonorar   ist   bei   uns   ist   nicht   nur   die   Abgabe   einer modifizierten   Unterlassungserklärung   sowie   ein   individuelles,   auf   Ihren   Fall   abgestimmtes   Antwortschreiben auf   die   Abmahnung   an   die   Gegenseite   im   Preis   enthalten,   sondern   die   komplette   zeitlich   unbefristete außergerichtliche   Vertretung   Ihres   Falles.   Wir   helfen   seit   Jahren   bundesweit   in   über   2.000   Fällen   Fällen   von Abmahnungen   schnell   und   unkompliziert.   Eine   erste   Einschätzung   zu   Kosten   und   Risiken   ihrer   Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de . Wir   raten   Ihnen   es   nicht   zu   versuchen,   sich   selbst   zu   wehren!   Nehmen   Sie   keinen   Kontakt   mit   der Gegenpartei   oder   deren   Rechtsvertretern   auf,   ohne   zuvor   einen   fachkundigen   Anwalt   kontaktiert   zu   haben. Hier   gilt   das   gleiche   wie   in   einem   Strafverfahren   -   Ruhe   bewahren   und   nichts   unüberlegt   gegenüber   der Gegenseite   äußern.   Eine   falsche   Reaktion   kann   sehr   teuer   werden!   Auf   jeden   Fall   sollten   Sie   nachdem   Sie diese Informationen hier gelesen haben, einen mit der Materie betrauten Rechtsanwalt kontaktieren. Wir     empfehlen,     sofern     tatsächlich     ein     Upload     erfolgt     ist,     die     Abgabe     einer     sog.     modifizierten Unterlassungserklärung,   die   ausdrücklich   keinen   Schadensersatzanspruch   dem   Grunde   nach   anerkennt.   Den "Rat"   einiger   weniger   Kollegen   keine   Abmahnung   abzugeben   oder   das   Schreiben   komplett   zu   ignorieren können   wir   auf   keinen   Fall   unterstützen   -   es   sei   denn   Ihnen   ist   es   egal,   ob   Sie   unter   Umständen   mehrere tausend Euro an Anwalts- und Gerichtsgebühren bezahlen wollen. Auch    die    Höhe    des    angeblichen    Schadensersatzes    sollte    genau    überprüft    werden.    In    allen    von    uns vertretenen   Fällen   konnte   eine   deutliche   Reduzierung   des   Schadensersatzanspruchs   erreicht   werden.   Dies gilt   vor   allem   dann,   wenn   Minderjährige   die   Urheberrechtsverletzungen   begangen   haben.   Immer   wieder tauchen   auch   Fälle   auf,   bei   denen   die   Abmahnung   auch   zu   Unrecht   erfolgt   ist.   Jedoch   sei   folgendes klargestellt:    Urheberrechtsverletzungen    sind    kein    Kavaliersdelikt    und    können,    sofern    ein    Schaden nachgewiesen     werden     kann,     sehr     teuer     werden.     Im     Internet     finden     sich     verschiedene     Urteile, unterschiedlicher     Gerichte     welche     im     Bereich     Tauschbörsen,     Nutzung     von     WLAN,     Störerhaftung, Beaufsichtigung   von   Minderjährigen,   etc.   in   letzter   Zeit   ergangen   sind.   Die   Rechtsprechung   ist   hier   oftmals jedoch   sehr   unterschiedlich.   Leider   existiert   noch   sehr   wenig   höchstrichterliche   Rechtsprechung,   so   dass Gerichtsverfahren nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen können. Die   Kanzlei   v.   Hohenhau   ist   seit   Jahren   auf   Internetrecht   spezialisiert   und   vertritt   seit   mehreren   Jahren kompetent    über    2.000    Betroffene    von    Filesharing-Abmahnungen    wegen    Urheberrechtsverletzungen    im Internet. Als Fachanwalt für IT-Recht  stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Gerne    helfen    wir    auch    Ihnen    bei    Problemen    mit    Abmahnungen.    Vertrauen    Sie    nicht    blind    auf Forenmeinungen!   Wir   erleben   immer   wieder,   dass   sog.   Hotlines   oder   Rechtsschutzversicherungen   sehr zweifelhafte   Ratschläge   geben.   Beauftragen   Sie   einen   Rechtsanwalt,   der   mit   der   Materie   in   seiner   täglichen Praxis vertraut ist und schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat. Wichtig!   Erkundigen   Sie   sich   immer   vor   Beauftragung   eines   Anwalts   über   dessen   Kosten   und   vereinbaren Sie   diese   vor   Beauftragung   -   so   sind   Sie   vor   teuren   unliebsamen   Überraschungen   geschützt.   Bei   einem geforderten   Schadensersatz   z.B.   von   z.B.   650.-   €   macht   es   wirtschaftlich   wenig   Sinn,   wenn   Sie   Ihrem eigenen   Anwalt   gleichviel   oder   mehr   zahlen   müssen,   als   die   Gegenseite   als   Schadensersatz   fordert.   Uns   sind leider   auch   Fälle   bekannt,   bei   denen   Mandanten   an   ihren   eigenen   Anwalt   mehrere   tausend   Euro   bezahlt haben bei einem ursprünglich geforderten Schadensersatz von wenigen hundert Euro!
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