Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Schwerpunkte
Informationen zum Thema
Abmahnungen bei
Urheberrechtsverletzungen
illegalem Download / Filesharing - P2P -
Fragen - Antworten - Hilfe
Die
Welle
der
Abmahnungen
gegen
Tauschbörsennutzer
geht
weiter.
In
inhaltlich
nahezu
identischen
Schreiben
wird
den
Abgemahnten
vorgeworfen,
Musik,
TV-Serien,
Porno-Filme,
Spiele
oder
Software
über
Filesharing-/
Internettauschbörsen
Dritten
zum
Download
zur
Verfügung
gestellt zu haben.
Die nachfolgenden Informationen sollen Betroffenen Hilfestellungen bei einer erfolgten Abmahnung geben.
Wichtig! Keine Panik!! Lesen Sie die Informationen unter den obigen Links genau durch.
Wir
erleben
immer
wieder,
dass
Mandanten
durch
die
Schreiben
der
Abmahnanwälte
völlig
geschockt
sind,
panisch
einen
Anwalt
beauftragen,
ohne
sich
über
dessen
Leistung
und
Kosten
im
Klaren
zu
sein
oder
auch
sofort
und
ohne
Zögern
alles
unterschreiben
und
zahlen
was
von
den
Abmahnanwälten gefordert wird.
Nichts
überstürzen,
aber
auch
keinesfalls
das
Schreiben
der
Abmahnanwälte
auf
die
leichte
Schulter
nehmen.
Es
ist
(auch
wenn
die
gesetzten
Fristen
sehr
kurz
gehalten
sind)
nicht
notwendig
am
Wochenende
oder
zur
nachtschlafenden
Zeit
umgehend
einen
Anwalt
zu
kontaktieren
(auch
wenn
Ihnen
dies
einige
Kollegen
auf
Ihrer
Homepage
so
anbieten).
Anwälte
die
sich
mit
diesem
Thema
beschäftigen
können
Ihnen
auch
am
nächsten Werktag innerhalb kürzester Zeit helfen.
Lassen
Sie
sich
nicht
unter
Druck
setzen
-
die
meisten
Menschen
gehen
zu
einem
Anwalt
genauso
gerne
wie
zu
einem
Zahnarzt
(was
ich
als
Anwalt
gar
nicht
nachvollziehen
kann
;.).
Daher
wollen
Sie
auch
Gewissheit
haben,
dass
ihr
Anwalt
sich
auch
mit
der
Materie
auskennt.
Nichts
gegen
Kollegen,
die
von
einer
Scheidung
über
den
Verkehrsunfalls
zur
Arbeitsgerichtsklage
sich
auch
noch
im
Urheberrecht
auskennen
-
aber
es
gibt
auf
Grund
der
Komplexität
der
verschiedenen
Rechtsgebiete
aus
guten
Grund
Fachanwälte
(Urheberrecht,
IT-Recht,
gewerblicher
Rechtsschutz,
etc),
welche
sowohl
die
theoretische
als
auch
praktische
Erfahrung
zur
Bearbeitung
der
Fälle
nachweisen
müssen.
Diese
sind
meist
nicht
teurer
als
Generalisten, da sie sich tagtäglich mit ähnlichen Fällen beschäftigen und daher weniger Zeit und Aufwand haben.
Ein
Anwalt
verlangt
zu
Recht
für
seine
Tätigkeit
auch
ein
Honorar
(die
Rechtsschutzversicherung
deckt
in
aller
Regel
Urheberrechtsverletzungen
nicht
ab)
und
Sie
wollen
sicher
gehen,
dass
Sie
für
Ihr
Geld
auch
kompetent
beraten
werden.
Die
Kosten
der
Anwälte,
welche
sich
mit
Abwehr
von
Abmahnungen
wegen
Filesharing
befassen,
variieren
teils
sehr
stark.
Schon
aus
diesem
Grund
sollten
Sie
sich
ausführlich
informieren
und
in
Ruhe
den Anwalt Ihres Vertrauen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen und Kosten und Leistungen vergleichen.
Vertretung zum Pauschalpreis -
Honorarvereinbarung
Bei
uns
zahlen
Sie
für
Abmahnungen
wegen
Filesharing
in
der
Regel
einen
Pauschalpreis,
der
sich
nach
Höhe
des
Schadenersatzes
und
Aufwand
richtet.
Die
genauen
Anwaltskosten
teilen
wir
Ihnen
vor
Übernahme
des
Falles
telefonisch
oder
per
Mail
mit
und
treffen
mit
Ihnen
eine
Honorarvereinbarung.
Bei
uns
gibt
es
keine
versteckten
Kosten!
Im
Fixhonorar
ist
bei
uns
ist
nicht
nur
die
Abgabe
einer
modifizierten
Unterlassungserklärung
sowie
ein
individuelles,
auf
Ihren
Fall
abgestimmtes
Antwortschreiben
auf
die
Abmahnung
an
die
Gegenseite
im
Preis
enthalten,
sondern
die
komplette
zeitlich
unbefristete
außergerichtliche
Vertretung
Ihres
Falles.
Wir
helfen
seit
Jahren
bundesweit
in
über
2.000
Fällen
Fällen
von
Abmahnungen
schnell
und
unkompliziert.
Eine
erste
Einschätzung
zu
Kosten
und
Risiken
ihrer
Abmahnung
ist
kostenlos.
Sie
erreichen
uns
telefonisch
unter
0941-
567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de .
Wir
raten
Ihnen
es
nicht
zu
versuchen,
sich
selbst
zu
wehren!
Nehmen
Sie
keinen
Kontakt
mit
der
Gegenpartei
oder
deren
Rechtsvertretern
auf,
ohne
zuvor
einen
fachkundigen
Anwalt
kontaktiert
zu
haben.
Hier
gilt
das
gleiche
wie
in
einem
Strafverfahren
-
Ruhe
bewahren
und
nichts
unüberlegt
gegenüber
der
Gegenseite
äußern.
Eine
falsche
Reaktion
kann
sehr
teuer
werden!
Auf
jeden
Fall
sollten
Sie
nachdem
Sie
diese
Informationen hier gelesen haben, einen mit der Materie betrauten Rechtsanwalt kontaktieren.
Wir
empfehlen,
sofern
tatsächlich
ein
Upload
erfolgt
ist,
die
Abgabe
einer
sog.
modifizierten
Unterlassungserklärung,
die
ausdrücklich
keinen
Schadensersatzanspruch
dem
Grunde
nach
anerkennt.
Den
"Rat"
einiger
weniger
Kollegen
keine
Abmahnung
abzugeben
oder
das
Schreiben
komplett
zu
ignorieren
können
wir
auf
keinen
Fall
unterstützen
-
es
sei
denn
Ihnen
ist
es
egal,
ob
Sie
unter
Umständen
mehrere
tausend
Euro
an
Anwalts- und Gerichtsgebühren bezahlen wollen.
Auch
die
Höhe
des
angeblichen
Schadensersatzes
sollte
genau
überprüft
werden.
In
allen
von
uns
vertretenen
Fällen
konnte
eine
deutliche
Reduzierung
des
Schadensersatzanspruchs
erreicht
werden.
Dies
gilt
vor
allem
dann,
wenn
Minderjährige
die
Urheberrechtsverletzungen
begangen
haben.
Immer
wieder
tauchen
auch
Fälle
auf,
bei
denen
die
Abmahnung
auch
zu
Unrecht
erfolgt
ist.
Jedoch
sei
folgendes
klargestellt:
Urheberrechtsverletzungen
sind
kein
Kavaliersdelikt
und
können,
sofern
ein
Schaden
nachgewiesen
werden
kann,
sehr
teuer
werden.
Im
Internet
finden
sich
verschiedene
Urteile,
unterschiedlicher
Gerichte
welche
im
Bereich
Tauschbörsen,
Nutzung
von
WLAN,
Störerhaftung,
Beaufsichtigung
von
Minderjährigen,
etc.
in
letzter
Zeit
ergangen
sind.
Die
Rechtsprechung
ist
hier
oftmals
jedoch
sehr
unterschiedlich.
Leider
existiert
noch
sehr
wenig höchstrichterliche Rechtsprechung, so dass Gerichtsverfahren nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen können.
Die
Kanzlei
v.
Hohenhau
ist
seit
Jahren
auf
Internetrecht
spezialisiert
und
vertritt
seit
mehreren
Jahren
kompetent
über
2.000
Betroffene
von
Filesharing-Abmahnungen
wegen
Urheberrechtsverletzungen
im
Internet.
Als
Fachanwalt
für
IT-Recht
stehe
ich
Ihnen
gerne
mit
Rat
und
Tat
zur
Seite.
Gerne
helfen
wir
auch
Ihnen
bei
Problemen
mit
Abmahnungen.
Vertrauen
Sie
nicht
blind
auf
Forenmeinungen!
Wir
erleben
immer
wieder,
dass
sog.
Hotlines
oder
Rechtsschutzversicherungen
sehr
zweifelhafte
Ratschläge
geben.
Beauftragen
Sie
einen
Rechtsanwalt,
der
mit
der
Materie
in
seiner
täglichen Praxis vertraut ist und schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat.
Wichtig!
Erkundigen
Sie
sich
immer
vor
Beauftragung
eines
Anwalts
über
dessen
Kosten
und
vereinbaren
Sie
diese
vor
Beauftragung
-
so
sind
Sie
vor
teuren
unliebsamen
Überraschungen
geschützt.
Bei
einem
geforderten
Schadensersatz
z.B.
von
z.B.
650.-
€
macht
es
wirtschaftlich
wenig
Sinn,
wenn
Sie
Ihrem
eigenen
Anwalt
gleichviel
oder
mehr
zahlen
müssen,
als
die
Gegenseite
als
Schadensersatz
fordert.
Uns
sind
leider
auch
Fälle
bekannt,
bei
denen
Mandanten
an
ihren
eigenen
Anwalt
mehrere
tausend
Euro
bezahlt
haben
bei
einem
ursprünglich
geforderten
Schadensersatz
von wenigen hundert Euro!
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht