Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Herzlich Willkommen bei
Schwerpunkte
Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau
Unser Beratungsservice:
Kostenfreie Erstberatung bei
Abmahnungen
Urheberrecht
Datenschutz nach DSGVO
Überprüfung von Webseiten und
Online-Shops
Strafverteidiger benötigt:
Hausdurchsuchung erfolgt?
Rechner beschlagnahmt
Was tun?
Sie haben eine Abmahnung erhalten, sollen
eine Unterlassungserklärung abgeben und
Schadenersatz zahlen - die Frist läuft in Kürze
ab. Derartige Fälle bearbeiten wir täglich in
unserer Kanzlei und können wir Ihnen mit
unserer langjährigen Erfahrung in diesen sehr
speziellen Rechtsgebiet eine kostenlose
Erstberatung bei Problemen mit
Abmahnungen wegen Urheberrechts-,
Marken- oder Wettbewerbsverletzungen
(gewerblicher Rechtsschutz) anbieten.
Senden Sie uns eine e-Mail (oder Fax an
0941-567 12 008) und fügen Sie die
Abmahnung als Anhang bei. Dies erleichtert
uns eine Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in
Verbindung und teilen Ihnen unsere
Einschätzung und selbstverständlich auch die
zu erwartenden Kosten für eine Übernahme
des Falles mit.
Wir prüfen Ihre Webseiten und Online-Shops
auf rechtliche Fehler und mögliche Abmahngefahr
und erstellen oder korrigieren ihre rechtlichen
Texte wie AGB, Datenschutz und Impressum.
Wollen Sie eine eigene Marke anmelden oder
sehen Sie sich durch ein Marktverhalten eines
anderen Marktteilnehmers oder eine negative
Bewertung im Internet verletzt.
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen des
gewerblichen Rechtsschutzes insbesondere im
Wettbewerbsrecht, Markenrecht,
Urheberrecht und Datenschutzrecht
Sie benötigen einen externen
Datenschutzbeauftragten - sprechen Sie uns
an. RA v. Hohenhau ist zertifizierter
Datenschutzspezialist DSGVO/GDPR.
Zu unserer Hinweisgeberplattform finden Sie
nähere Informationen unter www.e-meldestelle.de
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des
Strafrechts deutschlandweit, speziell im IT-
Strafrecht - Sexualstrafrecht im Internet.
Sehr rasch kann man z.B. einem Verdacht des
Besitzes von Kinderpornografie in eine
Hausdurchsuchung kommen und die PCs und
Festplatten/Speichermedien werden durch die
Polizei sichergestellt. Hier ist wichtig richtig zu
reagieren. Siehe hierzu auch unsere Hinweise
zu Verhaltensweisen bei einer
Hausdurchsuchung.
Gerade im IT-Strafrecht kommt es nicht nur auf
fundierte juristische Kenntnisse sondern auch auf
technische Verständnis an, das Sie bei uns
aufgrund der über 20-jährigen Erfahrung mit
derartigen Fällen und den technischen Backround
voraussetzen können.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Kanzlei für IT-Recht
Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht,
Markenrecht, Strafrecht
Datenschutz