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Anwaltskanzlei v. Hohenhau - Kanzlei für IT-Recht - Regensburg
Herzlich Willkommen bei
Schwerpunkte
Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht Dachauplatz 8 93047 Regensburg Tel:  0941 - 567 12 005 Fax: 0941 - 567 12 008 e-Mail: info@e-anwalt.de
Rechtsanwalt Markus von Hohenhau
Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau
Unser Beratungsservice:
Kostenfreie Erstberatung bei Abmahnungen Urheberrecht

Datenschutz nach DSGVO

Überprüfung von Webseiten und Online-Shops
Strafverteidiger benötigt: Hausdurchsuchung erfolgt? Rechner beschlagnahmt Was tun? 
Sie haben eine  Abmahnung  erhalten, sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadenersatz zahlen - die Frist läuft in Kürze ab. Derartige Fälle bearbeiten wir täglich in unserer Kanzlei und können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in diesen sehr speziellen Rechtsgebiet eine kostenlose Erstberatung bei  Problemen mit Abmahnungen  wegen Urheberrechts-, Marken- oder  Wettbewerbsverletzungen (gewerblicher Rechtsschutz) anbieten. Senden Sie uns eine  e-Mail  (oder Fax an 0941-567 12 008) und fügen Sie die Abmahnung als Anhang bei. Dies erleichtert uns eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen unsere Einschätzung und selbstverständlich auch die zu erwartenden  Kosten  für eine Übernahme des Falles mit.
Wir prüfen Ihre Webseiten und Online-Shops  auf rechtliche Fehler und mögliche Abmahngefahr und erstellen oder korrigieren ihre rechtlichen Texte wie AGB, Datenschutz und Impressum. Wollen Sie eine eigene Marke anmelden oder sehen Sie sich durch ein Marktverhalten eines anderen Marktteilnehmers oder eine negative Bewertung im Internet verletzt. Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes insbesondere im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten - sprechen Sie uns an. RA v. Hohenhau ist zertifizierter Datenschutzspezialist DSGVO/GDPR. Zu unserer Hinweisgeberplattform finden Sie nähere Informationen unter www.e-meldestelle.de 
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts deutschlandweit, speziell im IT- Strafrecht - Sexualstrafrecht im Internet. Sehr rasch kann man z.B. einem Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie in eine Hausdurchsuchung kommen und die PCs und Festplatten/Speichermedien werden durch die Polizei sichergestellt. Hier ist wichtig richtig zu reagieren. Siehe hierzu auch unsere  Hinweise zu Verhaltensweisen bei einer Hausdurchsuchung. Gerade im IT-Strafrecht kommt es nicht nur auf fundierte juristische Kenntnisse sondern auch auf technische Verständnis an, das Sie bei uns aufgrund der über 20-jährigen Erfahrung mit derartigen Fällen und den technischen Backround voraussetzen können.
Rechtsanwalt - Fachanwalt für IT-Recht
Kanzlei für IT-Recht Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Strafrecht Datenschutz
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Anwaltskanzlei v. Hohenhau

Kanzlei für IT-Recht und Datenschutz

Anwaltskanzlei Baron v. Hohenhau Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht Dachauplatz 8 93047 Regensburg Tel:  0941 - 567 12 005 Fax: 0941 - 567 12 008 e-Mail: info@e-anwalt.de
Wir prüfen Ihre Webseiten und Online-Shops auf rechtliche Fehler und mögliche Abmahngefahr und erstellen oder korrigieren ihre rechtlichen Texte wie AGB, Datenschutz und Impressum. Wollen Sie eine eigene Marke anmelden oder sehen Sie sich durch ein Marktverhalten eines anderen Marktteilnehmers oder eine negative Bewertung im Internet verletzt. Wir sind Ihr Ansprechpartner in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes insbesondere im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten - sprechen Sie uns an. RA v. Hohenhau ist zertifizierter Datenschutzspezialist DSGVO/GDPR. Zu unserer Hinweisgeberplattform finden Sie nähere Informationen unter www.e-meldestelle.de 
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts deutschlandweit, speziell im IT-Strafrecht - Sexualstrafrecht im Internet. Sehr rasch kann man z.B. einem Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie in eine Hausdurchsuchung kommen und die PCs und Festplatten/Speichermedien werden durch die Polizei sichergestellt. Hier ist wichtig richtig zu reagieren. Siehe hierzu auch unsere  Hinweise zu Verhaltensweisen bei einer Hausdurchsuchung. Gerade im IT-Strafrecht kommt es nicht nur auf fundierte juristische Kenntnisse sondern auch auf technische Verständnis an, das Sie bei uns aufgrund der über 20-jährigen Erfahrung mit derartigen Fällen und den technischen Backround voraussetzen können.
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Sie haben eine  Abmahnung  erhalten, sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadenersatz zahlen - die Frist läuft in Kürze ab. Derartige Fälle bearbeiten wir täglich in unserer Kanzlei und können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in diesen sehr speziellen Rechtsgebiet eine kostenlose Erstberatung bei  Problemen mit Abmahnungen  wegen Urheberrechts-, Marken- oder  Wettbewerbsverletzungen (gewerblicher Rechtsschutz) anbieten. Senden Sie uns eine  e-Mail  (oder Fax an 0941-567 12 008) und fügen Sie die Abmahnung als Anhang bei. Dies erleichtert uns eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen unsere Einschätzung und selbstverständlich auch die zu erwartenden  Kosten  für eine Übernahme des Falles mit.
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Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts deutschlandweit, speziell im IT-Strafrecht - Sexualstrafrecht im Internet. Sehr rasch kann man z.B. einem Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie in eine Hausdurchsuchung kommen und die PCs und Festplatten/Speichermedien werden durch die Polizei sichergestellt. Hier ist wichtig richtig zu reagieren. Siehe hierzu auch unsere  Hinweise zu Verhaltensweisen bei einer Hausdurchsuchung. Gerade im IT-Strafrecht kommt es nicht nur auf fundierte juristische Kenntnisse sondern auch auf technische Verständnis an, das Sie bei uns aufgrund der über 20- jährigen Erfahrung mit derartigen Fällen und den technischen Backround voraussetzen können.
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